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Lasermessgeräte auf dem Vormarsch
Täglich werden deutsche Autofahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ertappt und mit Bußgeldern bestraft. Sehr oft werden für die Messung Lasermessgeräte verwendet. Eines davon ist das Messgerät namens Laser Patrol (manchmal auch: LaserPatrol).
Dieser Ratgeber beleuchtet das Lasermessgerät und seine besonderen Features im Detail und erklärt die generelle Funktionsweise. Auch wird auf mögliche Fehler hingewiesen, die beim Messvorgang mit Laser Patrol entstehen und einen Einspruch gegen den daraus resultierenden Bescheid und das dazugehörige Bußgeld rechtfertigen können.
FAQ: Laser Patrol
Bei Laser Patrol bzw. LaserPatrol handelt es sich um einen mobilen Blitzer, der die Geschwindigkeit mithilfe der Lasertechnik misst.
Typische Fehlerquellen von Laser Patrol haben wir hier zusammengefasst.
Grundsätzlich können Sie beim Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Wie hoch Ihre Erfolgschancen sind, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Die Fähigkeiten des Laser Patrol
Der Hersteller Jenoptik hat das Laser-Modell auf den Markt gebracht. Als Nachfolgemodell des LAVEG Lasermessgeräts wird es zur zweiten Generation dieser Geschwindigkeitsmesser gezählt. Der Vorgänger hatte den Nachteil, dass Messungen während der Dunkelheit unter einem sehr geringen Kontrast litten – wodurch Messungenauigkeiten wahrscheinlich waren.
Mit dem Laser Patrol wurde dieses Problem behoben. Im Visier befindet sich ein rot leuchtender Punkt, der nicht nur Geschwindigkeitsmessungen in der Dunkelheit möglich macht, sondern auch in seiner Helligkeit verstellbar ist. Weiterhin handelt es sich hier um einen mobilen Laser. Ohne Blitzer-Verbindung können die Beamten es freihändig, aufgelegt und mit Stativ einsetzen. Ein Beweisfoto ist in diesem Fall nicht notwendig, da die Polizisten direkt eingreifen und das Fahrzeug anhalten können.
Mögliche Fehlerquellen
Trotz der Verbesserungen ist auch das Messgerät Laser Patrol nicht frei von Mängeln. So hat das Gerät Schwierigkeiten, ein Fahrzeug angemessen anzuvisieren, das weiter als 500 Meter entfernt ist. Auch die Reflexionseigenschaften des Zielobjekts beeinflussen diese Reichweite.
Ansonsten besitzt das Lasermessgerät das übliche Fehlerpotential seiner Messgeräteklasse:
- Messungenauigkeiten drohen bei mehreren nebeneinander fahrenden Fahrzeugen.
- Starttests werden nicht durchgeführt (vor der Verwendung vom Laser Patrol müssen verschiedene Geräteprüfungen absolviert werden).
- Messprotokolle werden nicht angemessen geführt.