Ist das Lasermessgerät fehleranfällig?
Bestimmte Messfehler können bei Geschwindigkeitsmessungen immer auftreten. Dabei kann das jeweilige Messgerät oder das falsche Handeln der zuständigen Polizeibeamten das Problem sein.
Verkehrsteilnehmer können aus diesem Grund gegen einen Bußgeldbescheid prinzipiell immer einen Einspruch einlegen. Doch oft ist nicht klar, ob Erfolgsaussichten bestehen. Auch nicht beim LEIVTEC XV3.
Aus diesem Grund befasst sich dieser Ratgeber genau mit dem Gerät und den damit durchgeführten Messungen. Hier erfahren Sie, wie das LEIVTEC XV3 funktioniert und aus welchen Gründen eine Messung, die von diesem Laser-Blitzer durchgeführt wurde, anfechtbar sein kann.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: LEIVTEC XV3
Das Lasermessgerät sendet Infrarotstrahlen aus, die auf das Fahrzeug treffen und dadurch auf den Blitzer zurückgeworfen werden.
Wortwörtlich als Blitzer gilt das LEIVTEC XV3 nur bei Nacht, denn bei Messungen am Tag ist kein Blitz notwendig.
Ja, grundsätzlich können bei allem Messgeräten Fehler auftreten. Eine Übersicht mit möglichen Fehlerquellen haben wir hier zusammengestellt.
Infos im Video: Blitzer LEIVTEC XV3
So funktioniert die Messung mit dem XV3
Grundsätzlich arbeitet das Lasermessgerät der Firma LEIVTEC mit einer für seine Geräteklasse recht üblichen Technik. Es sendet Infrarotstrahlen in Richtung der Fahrbahn. Fahrzeuge, die den Messbereich passieren, reflektieren die Strahlen zurück zum Apparat. Dadurch ist das LEIVTEC XV3 dann in der Lage, die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs zu berechnen.
Der Hersteller gibt an, dass mit dem XV3 Messungen auch an unübersichtlichen Stellen, in Baustellen und in Kurven möglich sind. Auch ist es möglich, das Modell aus einem Fahrzeug heraus, auf einem Stativ oder in der Hand flexibel zu nutzen.
Gründe für fehlerhafte Messwerte
Auch wenn der Hersteller sein Gerät als sehr präzise und effektiv beschreibt, kommt es auch beim LEIVTEC XV3 dazu, dass Messfehler auftreten. Folgende Gründe können die Ursachen dafür sein:
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Fahren mehrere Autos nah beieinander, kann dies das Messergebnis verfälschen.
- Ausbleibende Tests vor der Benutzung: Ohne vorgegebene Vorabtests ist eine Geschwindigkeitsmessung mit dem LEIVTEC XV3 nicht zulässig.
- Nicht angemessen geschultes Personal: Sind die Beamten nicht vorschriftsmäßig geschult, ist die Messung anzuzweifeln.