Fragen bezüglich Lichtschranke und Blitzer
In puncto Geschwindigkeitsmessung stehen den Beamten der Polizei heute viele Möglichkeiten offen. Sie können mit Lasermessgeräten den Verkehrssündern auflauern oder sich aktiv hinter das Steuer setzen und mithilfe von Videonachfahrsystemen Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fahrzeuge aufdecken.
Auch die Lichtschrankenmessung wird in Deutschland gerne benutzt, um Tempoverstöße festzuhalten.
Sie stellt nicht nur eine unauffällige Art der Messung dar, sondern kann die Geschwindigkeit der Autofahrer auch sehr genau erfassen. Dieser Ratgeber beleuchtet die Lichtschranken-Blitzer einmal genauer und erklärt dabei mögliche Messfehler sowie die Notwendigkeit des Toleranzabzugs.
FAQ: Lichtschranken-Blitzer
Hier finden Sie Informationen zur Funktionsweise.
Bei diesem Messverfahren liegt der Toleranzabzug bei einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h bei 3 km/h, darüber hinaus werden üblicherweise 3 Prozent abgezogen.
Mögliche Ursachen für Messfehler haben wir hier zusammengetragen.
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Ratgeber zu Lichtschrankenmessgeräten
Geschwindigkeitsmessung mit der Lichtschranke – So geht’s!
Bezüglich der Kombination Blitzer und Lichtschranke hat sich vor allem der Hersteller ESO einen Namen mit Modellen wie dem ESO µP80 oder dem ESO ES 3.0 gemacht. Doch die Geräte aller Hersteller beruhen auf dem gleichen Prinzip. Mehrere Lichtschranken (teilweise auch Laserlichtschranken genannt) werden hintereinander aufgebaut und mit einem Blitzer verbunden.
Durchbricht ein Fahrzeug diese unsichtbaren Schranken (meistens drei an der Zahl), werden über elektronische Signale Zeitmessungen vorgenommen. Alle Werte zusammen ermöglichen eine Weg-Zeit-Berechnung. Ergibt sich daraus eine Geschwindigkeitsübertretung, löst der Blitzer aus und schießt ein Beweisfoto vom Täter.
Toleranz bei der Messung und mögliche Fehler
Wie auch bei anderen Arten der Tempoerfassung (die beispielsweise mit Radar oder Laser erfolgen) wird vom abschließenden Messergebnis ein gewisser Toleranzwert abgezogen. Dies geschieht, weil kleine Messungenauigkeiten sich niemals ganz ausschließen lassen. Auch ein Lichtschranken-Blitzer ist hier keine Ausnahme.
Dabei gilt in der Regel, dass bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h etwa 3 km/h vom Messergebnis abgezogen werden. Ist das erfasste Fahrzeug schneller unterwegs, wird die ermittelte Geschwindigkeit um 3 % reduziert. Dieser Toleranzabzug kommt den Autofahrern zu Gute.
Fühlen sich diese dennoch zu Unrecht beschuldigt, lohnt sich eventuell ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Dieser kann vor allem dann erfolgversprechend sein, wenn einer der folgenden Fehler bei der Messung aufgetreten ist:
- Es kam zu unerwünschter Streuung bzw. Reflexion des Lichtsignals: Tritt dieser Fall ein, liegt es nahe, dass die Messwerte verfälscht sind. Die Kombination aus Lichtschranke und Blitzer ist für diese Fehlerquelle besonders bei Nebel oder Regen anfällig.
- Es liegt keine Eichung nach dem Gesetz vor: Wie andere Geschwindigkeitsmessgeräte müssen auch Lichtschranken-Blitzer regelmäßig geeicht werden. Ist das nicht gegeben, sind die Messergebnisse sehr zweifelhaft. In jedem Fall kann dann zumindest eine Erhöhung der Toleranzgrenze erwirkt werden.
- Im Auslösemoment fuhren mehrere Fahrzeuge nebeneinander: Lichtschranken haben hier oft ein Problem der Zuordnung. Auch hier kann sich eventuell ein Einspruch lohnen.