Welchen Sinn und Zweck besitzt ein Messprotokoll von einem Blitzer?
Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in Deutschland zu den häufigsten Verkehrsverstößen, die nicht selten zu Unfällen führen. Deshalb wird die Einhaltung der Tempolimits mittels Blitzer, die die Geschwindigkeit und den Abstand zwischen den Fahrzeugen messen, von Polizei und Ordnungsämtern überwacht. Wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält und geblitzt wird, erhält bald darauf einen Bußgeldbescheid. Der betreffende Fahrer muss mit Sanktionen rechnen, die von einem Bußgeld, über Punkte in Flensburg oder sogar bis zu einem Fahrverbot reichen können.
Beim Blitzen wird nicht nur das bekannte Foto geschossen, sondern auch ein Messprotokoll für den Blitzer angefertigt, welches die jeweilige Messung und damit auch den Verkehrsverstoß genau dokumentiert. Doch welche Daten enthält das Messprotokoll? Und warum kann es wichtig werden? Diese Fragen sollen im folgenden Ratgeber beantwortet werden.
FAQ: Messprotokoll beim Blitzer
Das Protokoll dokumentiert alle Daten, die im Zusammenhang mit einer Blitzer-Messung relevant sind. Es dient somit als Nachweis dafür, dass alle Vorschriften eingehalten wurden, kann aber auch mögliche Messfehler belegen.
Eine Übersicht der verzeichneten Informationen finden Sie hier.
Dies ist üblicherweise nur im Zuge einer Akteneinsicht möglich.
Inhaltsverzeichnis
Welche Daten stehen im Messprotokoll von einem Blitzer?
Das Messprotokoll muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden, damit es gültig ist. Auf diese Weise soll der Vorgang des Blitzens lückenlos dokumentiert und Fehler bei der Messung ausgeschlossen werden. Es dient der Dokumentation des Verkehrsverstoßes und soll gegebenenfalls auch vor Gericht Bestand haben. Trotzdem können sich natürlich Fehler einschleichen, weshalb das Protokoll stets genau geprüft werden sollte. Das Messprotokoll eines Blitzers wird nicht allein automatisch erstellt, sondern durch einen Beamten überprüft und gegengezeichnet.
Ein Messprotokoll für einen Blitzer sollte folgende Informationen enthalten:
- Name des entsprechenden Blitzers mit Gerätenummer und Betriebsart
- Ort und Datum des Verkehrsverstoßes unter Angabe des Messbeginns und des Messendes
Bei Geschwindigkeitsverstößen:
- Zulässige Geschwindigkeit an der entsprechenden Stelle
- Gemessene Geschwindigkeit (mit Abzug der Toleranz und ohne)
- Verkehrszeichen der vorgegebenen Geschwindigkeit
- Bei Abstandsverstößen: Unter Umständen Angabe über den Abstand zum Vordermann
- Bei Rotlichtblitzern: eine Dokumentation der Ampelphase
- Genaue Position des Blitzers (Abstand zum Fahrbahnrand, aufgestellte Höhe)
- Fahrbahnbreite (unter Angabe der einzelnen Fahrbahnen)
- Datum der letzten Eichung des Blitzers und der neuen
- Fahrtrichtung
- Name und Unterschrift des Messbeamten
- Ankündigung der entsprechenden Sanktionen
Warum ist das Messprotokoll von einem Blitzer für den Einspruch wichtig?
Nachdem der Verkehrssünder geblitzt wurde und seinen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann er innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Blitzerbescheid einlegen. Ob sich dieser Schritt lohnt, muss der Betroffene selbst entscheiden oder sich von einem Anwalt, der bestenfalls im Verkehrsrecht bewandert ist, bezüglich der Erfolgsaussichten beraten lassen. Zu diesem Schritt sind in der Regel vor allem Leute bereit, die von einem Fahrverbot betroffen wären, aber beruflich auf das Auto angewiesen sind.
Da das Messprotokoll von einem Blitzer den Messvorgang und den begangenen Verstoß penibel genau dokumentiert, finden sich hier meist Anhaltspunkte für aufgetretene Fehler. Allerdings wird das Messprotokoll den Betroffenen nicht einfach zur Überprüfung seiner Richtigkeit ausgehändigt, sondern die Einsicht muss vorab beantragt werden. Diese Möglichkeit steht wiederum nur Anwälten offen.
Liegt den Verkehrssündern schließlich das Messprotokoll für ihren Blitzer vor, sollten sie prüfen, ob alle wichtigen Angaben (siehe oben) darin enthalten sind. Fehlt etwa die Unterschrift des Beamten, kann dies das Protokoll ungültig machen. Außerdem lässt sich durch das Messprotokoll ermitteln, ob Blitzer entsprechend der Herstellerangaben richtig aufgebaut wurden oder den Beamten bei der Verwendung Fehler unterlaufen sind. Auch das verwendete Messgerät kann einen Einspruch stützen, wenn es z.B. für seine Fehleranfälligkeit bekannt ist.
Es gibt einige Gründe, weshalb es zu Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung gekommen sein könnte:
- Blitzer war nicht korrekt (in genau dem richtigen Winkel zur Fahrbahn) montiert.
- Blitzer war nicht geeicht oder die Eichung durch eine spätere Reparatur aufgehoben
- Blitzer hat nicht mit der aktuellen Software gearbeitet
- Den Polizisten sind bei der Bedienung des Blitzers Fehler unterlaufen, oder das Messprotokoll wurde nicht korrekt von ihnen ausgefüllt.
- Die Polizeibeamten sind nicht qualifiziert, d.h. sie haben keine Schulung erhalten, wie der Blitzer korrekt aufzustellen ist.
- Auch ein qualitativ schlechtes Blitzerfoto kann einen Einspruch rechtfertigen, wenn der Fahrer dadurch nicht eindeutig zu identifizieren ist.
- Reflektierende Oberflächen oder die Sonneneinstrahlung könnten die Messergebnisse beeinträchtigt haben.
- Durch viele eng beieinander fahrenden Wagen ist nicht klar zu ermitteln, auf wen die gemessenen Werte zutreffen. Oder die vorgeschriebene Fotolinie fehlt, sodass eine Zuordnung ebenfalls nicht zweifelsfrei möglich ist.
Gute Frage von Christian. Das interessiert mich ebenfalls!
darf ein Messprotokoll nachträglich berichtigt werden?