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Geblitzt mit dem Motorrad?
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind auf deutschen Straßen nach wie vor an der Tagesordnung. Da Raser damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden, überwachen Polizei und gegebenenfalls die Ordnungsämter den Verkehr.
Die wohl bekannteste Methode die Verkehrssünder zu überführen, ist der Einsatz von Blitzanlagen. Wer von einem Blitzer erwischt wird, erhält kurze Zeit darauf einen Bußgeldbescheid mit Ankündigung der entsprechenden Sanktionen. Dabei kann es sich je nach Schwere des Verstoßes um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot handeln. Zur Identifizierung von Fahrzeug und Fahrer liegt diesem Schreiben oftmals als Beweisstück auch das Blitzer-Foto bei.
Wenn der Blitzer ein Motorrad erfasst, ist es allerdings nicht so einfach, den Fahrer zu identifizieren. Können Motorräder demnach überhaupt geblitzt werden und für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht werden? Diese Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
FAQ: Auf dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden
Auch Motorradfahrer können geblitzt werden. Die Schwierigkeit liegt eher in der Fahrerermittlung, da der Helm das Gesicht des Bikers verdeckt und Motorräder nur hinten über ein Kennzeichen verfügen.
Es kommen zum Teil Blitzer zum Einsatz, die von hinten auslösen und so das Nummernschild des Motorrads ablichten können. So kann zumindest der Fahrzeughalter ermittelt werden.
Informationen über die Methoden, die die Polizei anwenden kann, um den Fahrer ausfindig zu machen, der mit dem Motorrad geblitzt wurde, erhalten Sie hier.
Kann man mit dem Motorrad geblitzt werden?
Viele Fahrer nehmen fälschlicherweise an, dass ihr Motorrad nicht vom Blitzer erfasst werden kann. Aber natürlich kann ein Temposünder auch mit dem Motorrad geblitzt werden. Das Messgerät unterscheidet nicht zwischen Auto- und Motorradfahrer. Beim Blitzen wird auch hier in der Regel eine Fotoaufnahme des Fahrers gemacht.
Die Identifizierung ist jedoch mit erheblich mehr Schwierigkeiten verbunden. Denn auch wenn das Motorrad von vorne geblitzt wurde, ist der Fahrer normalerweise nicht erkennbar. Durch die 1976 eingeführte Helmpflicht für Biker ist sein Gesicht verdeckt. Ein weiteres Problem speist sich aus dem Umstand, wie ein Motorrad geblitzt wird – nämlich von vorne. Dort besitzt es im Gegensatz zum Auto aber kein Kennzeichen. Dieses ist bei Motorrädern hinten angebracht. Es wird vom Blitzer nicht erfasst, sodass sich der Halter der Maschine nicht so einfach ermitteln lässt.
Für das Motorrad gibt es Blitzer, die von vorne und hinten auslösen. Damit hat die Polizei gleich das Kennzeichen und kann den Halter des Fahrzeugs kontaktieren. Sollte dieser allerdings nicht selbst gefahren sein und nicht angeben wollen, wer an seiner statt gefahren ist, hat die Polizei nach wie vor nichts in der Hand. Bisher wird dieses Blitzer-Modell kaum in Deutschland eingesetzt.
Wie kann die Polizei den Verkehrssünder dennoch überführen?
Obgleich die Ermittlung eines Motorradfahrers unter diesen Umständen beinahe unmöglich erscheint, kann die Polizei doch manchen Täter überführen. Da diese Methoden jedoch sehr zeitaufwendig sind, werden sie meist nur bei Wiederholungstätern eingesetzt. Deshalb sollten sich Biker nicht zu sicher fühlen, wenn sie mit dem Motorrad von vorne geblitzt werden.
- Fährt ein Motorradfahrer immer dieselbe Strecke und wird dabei wiederholt geblitzt, können sich die Beamten dort mit der Laserpistole auf die Lauer legen, um ihn auf frischer Tat zu ertappen. Ein mobiler Blitzer kann dem Motorrad also durchaus zum Verhängnis werden.
- Die Polizei hat die Möglichkeit das Motorrad, welches der Blitzer aufgenommen hat, mit den Fahrzeugen abzugleichen, die es im Zulassungsbezirk gibt. Auf diese Weise kann sie den Halter der Maschine ausfindig machen. Allerdings handelt es sich bei diesem nicht zwangsweise auch um den Verkehrssünder.
- Lässt sich der geblitzte Fahrer nicht auf anderem Wege ermitteln, kann manchmal auch die Schutzkleidung aufschlussreich sein, sofern diese sehr individuelle Merkmale aufweist. Auch wenn sich hinter dem Visier etwas Auffälliges, wie ein Piercing erahnen lässt, kann dies der Polizei bei der Identifizierung helfen.
- Kann sich der Halter nicht mehr daran erinnern, wem er sein Motorrad zum Blitzer-Zeitpunkt geliehen hat, können die Beamten anordnen, dass er künftig ein Fahrtenbuch zu führen hat. Sollten die Polizisten das Motorrad wieder blitzen, lässt sich anhand dieses Buches zweifelsfrei belegen, wer gefahren ist.
Wenn die Länder die Vorgabe des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur intensiv umsetzen:
„Außerdem sollen die Länderbehörden Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen so ausstatten, dass sie (zusätzlich zur Frontfotografie) Heckfotos ermöglichen, um das Kennzeichen festzustellen.“
wird ein erster Schritt unternommen. Gerade mit der neuen StVO ist eine Gleichstellung der Verkehrsteilnehmer wichtig. Für ein PKW bei mehr als 21 km/h innerorts – Fahrverbot. Für Motorräder ein Freifahrtsschein!