Der elektromagnetische Blitzer im Einsatz
Temposünder kommen auf deutschen Straßen nicht so ohne Weiteres davon. Die Polizeibeamten haben ein vielseitiges Arsenal an Messgeräten zur Verfügung, mit denen sie hohe und niedrige Geschwindigkeitsüberschreitungen effektiv aufdecken und dokumentieren können. Zu diesem Arsenal gehört auch das Radargerät Multanova 6F Digital.
Dieser Ratgeber erklärt präzise und kompakt, wie die mobile Geschwindigkeitsmessung mit dem Multanova-Messgerät funktioniert und welche Messfehler einen eventuellen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen können.
FAQ: Multanova 6F Digital
Diese Gerät ermöglicht eine mobile Geschwindigkeitsmessung.
Der Multanova 6F Digital handelt es sich um eine Radaranalge, die sich dem Dopplereffekt bedient.
Grundsätzlich lassen sich Messfehler nie zu hundert Prozent ausschließen. Mögliche Fehlerquellen haben wir hier für Sie aufgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Funktionalität via Dopplereffekt
Ähnlich wie das TRAFFIPAX Micro-Speed 09 verwendet auch das Multanova 6F Digital elektromagnetische Wellen, die es in Richtung der vorbeifahrenden Fahrzeuge abgibt. Das Messgerät macht sich dabei einen physikalischen Effekt zu Nutze: den Dopplereffekt.
Trifft ein Fahrzeug auf die elektromagnetischen Wellen, reflektiert es diese zurück zum Multanova. Dabei werden jedoch die Wellenformen verändert (der Dopplereffekt tritt auf). Das Radargerät bemerkt diese Veränderung und ist dazu in Lage, daraus die Geschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs zu errechnen.
Fehlerquellen, die einen Einspruch rechtfertigen
Auch das Multanova 6F Digital besitzt Fehlerquellen, welche eine Messung verfälschen können. Es folgt eine Auflistung der typischsten Beispiele:
- Fehler durch Reflexion: Stehen dem Multanova und seinen Radarwellen Objekte wie Verkehrsschilder oder Gebäude im Weg, verfälschen ungewollte Reflexionen das Ergebnis.
- Falsche Aufstellung: Radargeräte wie das Multanova müssen korrekt zur Fahrbahn aufgestellt werden. Ein falscher Winkel senkt die Genauigkeit der Messung.
- Missachtung technischer Pflichten: Ist das Gerät ohne technische Effekte? Wurde die Eichpflicht erfüllt? Wird eine dieser Fragen mit Nein beantwortet, lohnt sich womöglich ein Einspruch.