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Oftmals werden Blitzer in Österreich Urlaubern zum Verhängnis
Durch seine Nähe zu Deutschland ist Österreich ein vielbesuchtes und beliebtes Urlaubsland der Deutschen. Doch darf die geografische Lage nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier um ein anderes Land mit eigenen Gesetzen handelt. Dies gilt natürlich auch für das Verkehrsrecht, über das sich die Urlauber lieber vorab informieren sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
In Österreich gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Im Gegensatz zu Deutschland besitzt Österreich keinen Bußgeldkatalog, der allgemein verbindliche Strafen für Verkehrssünder auflistet. Demnach ist jede Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten eine Einzelfallentscheidung und kann entsprechend variieren.
Dies gilt selbstredend auch für Blitzer. Wer in Österreich geblitzt wird, den interessiert vordringlich, welche Kosten dadurch auf ihn zukommen und ob die Sanktionen auch in Deutschland durchgesetzt werden. Genau auf diese Fragen soll der folgende Ratgeber Antworten geben.
FAQ: Blitzer in Österreich
Im Gegensatz zu den Blitzern in Deutschland lösen die in Österreich von hinten aus. Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Blitzer von hinten“.
Welche Bußgelder möglich sind, wenn Sie Bekanntschaft mit einem Blitzer in Österreich gemacht haben, verrät Ihnen diese Tabelle.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Dank des deutsch-österreichischen Amts- und Rechtshilfevertrags von 1988 können die Behörden österreichische Bußgelder ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutschland eintreiben.
Geschwindigkeitsvorschriften in Österreich
Die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten unterscheiden sich nicht großartig von den Vorschriften im deutschen Straßenverkehr. Wenn ein Blitzer in Österreich auslöst, hat sich der Fahrer in der Regel nicht an folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten:
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 100 km/h
- Autobahn: 130 km/h
Von dieser allgemeinen Regelung abgesehen sollten Autofahrer stets auf die Beschilderung achten, die darüber informiert, sollten anderweitige Werte für bestimmte Straßenabschnitte gelten. Für manche Autobahnen (A10, A12, A13, A14) wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen 22 und 5 Uhr zudem auf 110 km/h reduziert, um die Lärmbelastung während der Nacht möglichst gering zu halten.
Blitzer-Strafen in Österreich
Ein Blitzer kann in Österreich unterschiedlich viel kosten. Überhaupt richten sich die Sanktionen, ebenso wie in Deutschland, nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Da es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt, hat die den Vorgang bearbeitende Behörde einen großen Ermessensspielraum bei ihrer Entscheidung. Deshalb können in Österreich auch die für den Blitzer anfallenden Kosten recht stark voneinander abweichen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen | Organmandat | Anonymverfügung |
---|---|---|
Innerorts | ||
Bis 20 km/h | 30 Euro | 29-60 Euro |
Bis 30 km/h | 50 Euro | 56-72 Euro |
Bis 40 km/h | 150 bis 5000 Euro | 150 bis 5000 Euro |
Über 40 km/h | 300 bis 5000 Euro | 300 bis 5000 Euro |
Außerorts | ||
Bis 20 km/h | 30 Euro | 29 - 50 Euro |
Bis 30 km/h | 50 Euro | 56 - 90 Euro |
Bis 50 km/h | 150 bis 5000 Euro | 150 bis 5000 Euro |
Über 50 km/h | 300 bis 5000 Euro | 300 bis 5000 Euro |
Wer in Österreich von einem Blitzer auf der Autobahn überrascht wird, auf den können folgende Kosten zukommen:
- Bis zu 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 30 Euro (Organmandat) bzw. 45 Euro (Anonymverfügung)
- Bis zu 30 km/h über dem Tempolimit: 50 Euro (Organmandat) bzw. 60 Euro (Anonymverfügung)
In Österreich fällt für einen Blitzer die Strafe je nachdem, ob es sich hierbei um ein Organmandat oder eine Anonymverfügung handelt, unterschiedlich aus. Das Organmandat kann bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei verhängt werden, während die Anonymverfügung eher dem deutschen Bußgeldbescheid entspricht. Das heißt, erstere wird sofort ausgestellt und die letztere wird erst in der zuständigen Behörde bearbeitet, um dann dem Delinquenten zugestellt zu werden.
Wer in Österreich an einen Blitzer gerät und mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs ist, dem droht nicht nur eine Geldstrafe, ihm kann auch für zwei Wochen der Führerschein entzogen werden. Dies geschieht, wenn der Fahrer innerorts mehr als 40 km/h über dem Tempolimit liegt oder außerorts mit 50 km/h zu viel den Verkehr gefährdet.
Blitzer in Österreich: Müssen Sie zahlen?
Wer als Deutscher in Österreich geblitzt wurde, fragt sich häufig, ob er das Bußgeld wirklich bezahlen muss und ob die österreichischen Behörden die Schulden hier überhaupt eintreiben dürfen. Aber Autofahrer, die durch mobile oder stationäre Blitzer in Österreich geblitzt wurden, können sich in diesem Fall nicht so leicht aus der Affäre ziehen.
Durch den deutsch-österreichischen Amts- und Rechtshilfevertrag von 1988 können die im Nachbarland verhängten Bußgelder auch über die Ländergrenzen hinweg eingetrieben werden, sofern sie den Betrag von 25 Euro überschreiten. Wurden Sie in Österreich geblitzt, müssen die Kosten auch von Ihnen getragen werden.
Dafür belastet der Blitzer aus Österreich allerdings nicht Ihr Punktekonto in Flensburg, da dieses System nur in Deutschland existiert. Stattdessen gibt es dort ein Vormerksystem, um Verkehrsdelinquenten im Auge zu behalten.
Es ist kein Fahrer zu ermitteln da von hinten geblitzt, soll eine falsche Spur benutzt worden sein. 4 Personen sind abwechselnd gefahren wer muss zahlen?
Absolut nutzloser Beitrag,
es wird überhaupt nicht erklärt ob man von seinem in Deutschland geltenden Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen kann oder nicht.