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Gibt es sie in Deutschland private Blitzer und sind die Messungen legal?
Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße mit dem Auto sind auf deutschen Straßen nach wie vor an der Tagesordnung. Da die Verkehrssünder mit ihrem Verhalten gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und sich und andere damit gefährden, sollen sie identifiziert und bestraft werden. Zu diesem Zweck werden bevorzugt mobile und stationäre Blitzgeräte eingesetzt, die die Geschwindigkeitsübertretung registrieren und dokumentieren.
Die Verkehrsüberwachung ist ein hoheitliches Recht, weshalb sie in den Aufgabenbereich der Polizei und der zuständigen kommunalen Behörden fällt. Doch ist es in Deutschland erlaubt, durch private Blitzer eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen? Und hätte eine solche Messung vor Gericht Bestand? Diese Fragen werden Ihnen im folgenden Ratgeber beantwortet.
FAQ: Private Blitzer
Die Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstößen zählt zu den hoheitlichen Aufgaben. Das bedeutet, dass insbesondere die Messung von den beamten durchgeführt bzw. beaufsichtigt werden muss.
Die Gemeinden können die Blitzer grundsätzlich von Unternehmen anmieten und auch Assistenzaufgaben von Externen ausführen lassen.
Als Grundstückbesitzer können Sie grundsätzlich auf Ihrem Grund einen Blitzer aufstellen, allerdings sind die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung nicht als Beweismittel zu gebrauchen. Außerdem könnte dies je nach Einzelfall als Amtsanmaßung gewertet werden.
Gibt es eine private Verkehrsüberwachung?
Prinzipiell handelt es sich bei der Verkehrsüberwachung um eine hoheitliche, also polizeiliche Aufgabe. Privatpersonen dürfen auf öffentlichem Boden keine Blitzgeräte oder Geschwindigkeitstafeln aufstellen. Zwar ist es nicht verboten, private Blitzer auf dem eigenen Grundstück aufzustellen, um potentielle Raser abzuschrecken, aber die gesammelten Daten haben anschließend keine rechtliche Beweiskraft. Die Geblitzten werden somit keinen Bußgeldbescheid erhalten. Dies ist auch der Fall, wenn verärgerte Anwohner private Blitzer-Firmen beauftragen, da die Messung stets von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt, durchgeführt und ausgewertet werden muss.
Sinnvoller ist es deshalb, bei einem Raser-Problem eine offizielle Geschwindigkeitsmessung zu beantragen. Dafür wird die Polizei den Verkehr an der entsprechenden Stelle kontrollieren und, wenn sie tatsächlich gehäuft Tempoverstöße registriert, eine dauerhafte Messung veranlassen.
Ausnahmen: Wann sind private Blitzer erlaubt?
In einigen Bundesländern haben die Kommunen tatsächlich die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsmessung durch eine private Blitzer-Firma durchführen zu lassen. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen ist der Bedarf an Blitzgeräten groß, da seit 2013 das Blitzen nicht länger auf Unfallschwerpunkte und schützenswerte Orte beschränkt ist. Stattdessen darf hier nun überall geblitzt werden. Da die Kommunen den gestiegenen Bedarf nicht selbst abdecken können, gewinnen private Blitzer an Bedeutung.
Werden private Blitzer-Unternehmen mit der Verkehrsüberwachung beauftragt, mietet die entsprechende Kommune meist zu den Blitzapparaten auch das geschulte Personal von der Firma an, das die Messung im Auftrag der Behörde durchführt. Wo private Blitzer aufgestellt werden, wird dabei vorab von der Behörde festgelegt und liegt nicht im Ermessen des Unternehmens.
Der Vorteil dieser Praktik liegt auf der Hand: Durch private Radarkontrollen im Auftrag der Kommunen müssen sich diese nicht selbst das nötige Equipment anschaffen. Somit sparen sie Geld, ohne auf die Einnahmen aus den Bußgeldern zu verzichten. Die Ausgaben für die Miete werden mit einem Teil der Bußgeldeinnahmen bestritten.
Einschränkungen für den Einsatz privater Blitzer
Damit auch der private Blitzer in einem Bußgeldverfahren Bestand hat, muss die Kommune stets die Oberaufsicht über die Messung behalten. Das heißt, dass ein Mitarbeiter der zuständigen Behörde den Blitzvorgang kontrollieren und auf eventuelle Fehler überprüfen muss.
Mögliche Fehler bei der Messung wären z.B.:
- Blitzer nicht richtig aufgestellt
- Fehler bei der Bedienung des Blitzers
- Verfälschung des Ergebnisses durch Sonneneinstrahlung und reflektierende Oberflächen
- Ergebnis lässt sich nicht eindeutig einem Fahrzeug zuordnen etc.
Die gesetzlichen und technischen Vorschriften müssen in jedem Fall eingehalten worden sein. Andernfalls kann der Geblitzte Einspruch gegen den Blitzer einlegen und der Bußgeldbescheid seine Gültigkeit verlieren. Das heißt wie bei jedem Blitzer-Einsatz, dass das Messpersonal ausreichend geschult sein muss, sich an die Vorgaben des Blitzgeräte-Herstellers gehalten hat und der Apparat selbst sich in einem einwandfreien Zustand befunden hat.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Urteil (2 Ss-OWi 295/17) von 2017 bekräftigt, dass Beweisermittlung und Beweisführung stets in der Hand der Kommunen zu verbleiben hat. Angemietetes Personal darf demnach allenfalls für Assistenzaufgaben herangezogen werden, um einen Interessenskonflikt zwischen Wirtschaftlichkeit und Verkehrssicherheit zu vermeiden. Um Manipulationen auszuschließen, ist für die Datenverarbeitung allein die jeweilige Behörde zuständig und darf diese Aufgabe zu keinem Zeitpunkt aus der Hand geben. Überträgt sie hingegen eine der genannten Aufgaben an eine Firma, greift das Beweisverwertungsverbot und die gewonnenen Daten sind null und nichtig.
Ergänzend zu dem o.a. Artikel möchte ich über folgendes informieren.
In dem blau hinterlegtem Feld wird erwähnt, dass private Blitzer auf dem Privatgrundstück aufgestellt werden dürfen ….
Hierzu möchte ich, aus gegebener Veranlassung ergänzen, dass schon das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe im eigenen, privaten Vorgarten als Amtsanmaßung gemäß §132 StGB geahndet wird.
Die Attrappe selbst, verfügte über keinerlei Funktion, keine Beleuchtung, kein Blitz- oder Blinklicht, keine Elektronik…
Ich wohne in Bayern, und meine Attrappe wurde einfach so, ohne weitere Begründung aus dem privaten Vorgarten entfernt und auch beschlagnahmt! Daneben wurde eine Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Hallo,
wie ich aus aktuellen Anlass nunmehr selbst erfahren musste, ist schon das Aufstellen einer Blitzerattrappe im privaten Vorgarten, in Bayern unter Strafe gestellt.
Besonders ärgerlich ist, dass die Attrappe, die keinerlei Funktion besitzt, bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch mehrere Polizeibeamte begutachtet wurde und unbeanstandet stehen bleiben durfte.
Die Attrappe stand nicht dauerhaft, sondern wurde aus „Notwehr“ , wegen einer Umleitung der Bundesstraße, über eine Zone 30 kurzfristig wieder aus dem Schlaf geholt.
Jetzt wurde sie beschlagnahmt und aktuell ist ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB eingeleitet.
Da es derzeit zu dem Thema noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, muss eine grundsätzliche Klärung durch den Rechtsweg über die Gerichte erfolgen, sofern man bereit ist, das Kostenrisiko zu tragen.
Ergänzend möchte ich noch auf einen Artikel in der Zeitschrift der Polizeigewerkschaft vom 07/2017 hinweisen (Stichwort:„Sperrholzblitzer“) ,der eigentlich eine andere, straffreie Einschätzung zu diesem brisanten Thema bereithält.
Es liegt mir am Herzen all denjenigen, die von der kriminellen Raserei betroffenen Menschen zu empfehlen, nichts dergleichen zu veranlassen, auch wenn es schwer fällt.
Verwendet eure Energie lieber darin, Behörden und Polizei mit ständigen Beschwerden über die Verkehrssituation zu nerven!!!