Radarwarner für die Schweiz: Was ist erlaubt und was verboten?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 4. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Welche Radarwarner in der Schweiz verboten sind, erfahren Sie hier!

Sind Radarwarner in der Schweiz erlaubt?

Welche Radarwarner in der Schweiz verboten sind, erfahren Sie hier!
Welche Radarwarner in der Schweiz verboten sind, erfahren Sie hier!

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in der Schweiz nicht nur zu den häufigsten Unfall-, sondern auch Todesursachen. Raser gefährden damit nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Dementsprechend forsch geht die Polizei gegen derartige Verkehrssünder vor. Wie in Deutschland sind auch in der Schweiz Blitzer das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, Temposünder ausfindig zu machen und zu überführen. Aktuell sind dort 4.942 Blitzer im Einsatz, wovon in Zürich, Luzern und Schaffhausen die Verkehrsüberwachung besonders dicht ist.

Um Raser abzuschrecken sind die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz sehr hoch. Nicht nur fallen die Bussen, wie das Bußgeld hier genannt wird, deutlich höher aus als in Deutschland, sondern zu schnelles Fahren kann hier sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren bestraft werden.

Da kommen Radarwarner für die Schweiz doch wie gerufen! Doch ist der Einsatz von Radarwarnern hier überhaupt gestattet oder machen Sie sich dadurch strafbar? Wenn ja, welche Konsequenzen hätte z.B. eine Blitzer-App in der Schweiz? Diese Fragen sollen im folgenden Ratgeber beantwortet werden.

FAQ: Radarwarner in der Schweiz

Ist der Einsatz von Radarwarnern in der Schweiz zulässig?

Nein, in der Schweiz ist grundsätzlich die öffentliche Verbreitung von Blitzer-Standorten untersagt, da dies die Wirkung der Geschwindigkeitskontrollen reduziert.

Was droht für die Nutzung von solchen Geräten oder Apps?

Autofahrer müssen in diesem Fall mindestens mit einem Bußgeld bzw. einer Geldbusse in Höhe von 200 Euro rechnen. Die Beamten können zudem das entsprechende Gerät beschlagnahmen.

Darf ich Verkehrsteilnehmer auf andere Weise vor einer Geschwindigkeitsmessung warnen?

Die Weitergabe von Blitzer-Standorten mithilfe von Foren, Social-Media-Gruppen, Lichthupe, Handzeichen oder Zetteln ist ebenfalls untersagt. Sie dürfen entsprechende Erkenntnisse aber mit Familienmitgliedern und engen Freunden teilen.


Welche Radarwarner in der Schweiz erlaubt oder verboten sind

Am 1. Januar 2013 wurde das Maßnahmenpaket „Via Secura“ in der Schweiz verabschiedet, welche den Straßenverkehr sicherer machen soll. Dieses hatte unter anderem auch Auswirkungen auf die Warnmöglichkeiten vor Blitzern. Doch immer noch ist die Verwirrung darüber groß, was erlaubt und was verboten ist.

Radio, Smartphone-Apps und SMS-Dienste

Smartphones sind in der Schweiz als Radarwarner verboten.
Smartphones sind in der Schweiz als Radarwarner verboten.

In Deutschland ist es ganz normal, dass im Radio, im Anschluss an die Nachrichten und noch vor dem Wetterbericht, die Hörer über die aktuelle Verkehrslage informiert werden. Dazu werden sie von den Moderatoren auf Staus, aber eben auch auf Blitzer aufmerksam gemacht.

Wer einen Blitzer bemerkt hat, kann die kostenlose Hotline anrufen und damit anderen Fahrern das Geblitzt-werden ersparen. Doch auch die Polizei selbst oder die städtischen Ordnungsbehörden geben diese Informationen bisweilen weiter. Vor 2008 war das Radio als Radarwarner in der Schweiz ebenfalls noch erlaubt, aber seitdem ist die öffentliche Verbreitung der Blitzer-Standorte verboten. Begründet wurde das Verbot durch den Bundesrat damit, dass die Warnung zu einer verminderten Wirkung der Geschwindigkeitskontrollen geführt hatte und damit dem Ziel einer solchen entgegenlaufe.

Auch die Warnung vor dem Radar mittels einer App für die Schweiz ist durch die gesetzliche Neuerung illegal geworden. Kostenpflichtige Dienste, die als Radarwarner fungieren, sind in der „Via Secura“ ausdrücklich verboten.

Chatgruppen, WhatsApp und Facebook

Die Schweizer fanden jedoch rasch neue Möglichkeiten, einander über die aktuellen Radargeräte zu informieren. Über die Social-Media-Kanäle, insbesondere über Facebook konnten sie sich rasch und unkompliziert auf dem Laufenden halten. Mit Seiten wie „Radarmeldungen Schweiz“ und „Mobile Radarmeldungen: Schweiz“ erreichten sie ein großes Publikum, das sich wiederum daran beteiligte, die ungeliebten Blitzer ausfindig zu machen.

Mit der Verschärfung von 2013 wurden zwar auch diese Angebote illegal, dennoch gibt es nach wie vor viele Seiten im Internet, die über die Standorte von Blitzern informieren. Die Betreiber solcher Seiten machen sich damit strafbar, weshalb sie versuchen, anonym zu bleiben. Zunehmend bieten auch ausländische Firmen, weil sie schwerer für ihre Aktivitäten zu belangen sind, Radarwarner für die Schweiz an.

Laut dem Straßenverkehrsgesetz Artikel 98 a macht sich strafbar, „wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Straßenverkehr warnt“. Nicht ganz unstrittig ist die Frage, ab wann ein Post öffentlich ist. Werden dadurch nur einige Freunde gewarnt, ist die Radarwarnung zulässig, hat eine Person allerdings viele Freunde auf Facebook, kann sie für ihren Post belangt werden.

In der Regel gilt eine Handlung als öffentlich, wenn sie nicht im Familien- und Freundeskreis stattfindet oder Personen miteinschließt, denen man nicht durch persönliche Beziehungen oder ausgeprägtem Vertrauen verpflichtet ist. Deshalb nimmt die Schweizer Polizei Gruppen ab einer Größe von 30 Personen stets genauer unter die Lupe.

Strafen für Radarwarner in der Schweiz:

  • Eine Schweizerin, die auf einer Facebook-Seite vor einem Blitzer gewarnt hatte, wurde beispielsweise zu einer Busse von 1.000 Euro verurteilt.
  • Viele Mitglieder einer 200-köpfigen WhatsApp-Gruppe haben eine Busse von 850 Franken zu zahlen, weil sie sich regelmäßig über die neuesten Radarfallen ausgetauscht hatten.

Navigationssystem mit integriertem Radarwarner in der Schweiz

Navis, wie das TomTom, die über Radarwarner für die Schweiz verfügen, können Strafen nach sich ziehen.
Navis, wie das TomTom, die über Radarwarner für die Schweiz verfügen, können Strafen nach sich ziehen.

Sämtliche Geräte, die die Kontrollen der Behörden erschweren oder gar stören, sind in der Schweiz eindeutig verboten. Dies schließt beispielsweise Navigationssysteme, die automatisch auf Radarfallen auf der Fahrstrecke aufmerksam machen, mit ein. Sie können ihren Besitzern hier einigen Ärger einhandeln. Mit dem Verbot von einem Navi mit Radarwarner steht die Schweiz keineswegs allein, in vielen europäischen Ländern wird es ähnlich gehandhabt. Dort ist nicht nur der Einsatz, sondern bereits der bloße Besitz eines solchen Geräts strafbar. Deshalb empfiehlt es sich, die Radarwarnfunktion am besten ganz vom Navigationssystem zu löschen, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Lichthupe

Kurz und gut gelten letztlich fast alle Blitzerwarner in der Schweiz als illegal. Auch der Einsatz der Lichthupe, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Geschwindigkeitskontrolle aufmerksam zu machen, ist zu unterlassen. Dies hat jedoch nichts mit der Warnung vor einem Starenkasten zu tun, sondern damit wird die missbräuchliche Verwendung eines Warnsignals geahndet. Eine solche Regelung gibt es im Übrigen auch in Deutschland. Darüber hinaus ist es den Fahrern verboten, andere Personen durch Handzeichen oder hochgehaltene Zettel auf die Messung hinzuweisen.

Erlaubte Radarwarnung

Wie sich gezeigt hat, sind die meisten Blitzer-Warner in der Schweiz verboten. Dies schließt nicht nur die herkömmlichen Radarwarner für die Schweiz wie App, Radio oder Navi ein, auch über die sozialen Netzwerke dürfen sich die Schweizer nicht gegenseitig vor Blitzern warnen. Auch wenn das Teilen in kleinen Gruppen wohl keine Sanktionen nach sich zieht, zeigt sich doch, dass Autofahrer es hier mit deutlich rigoroseren Vorschriften zu tun haben als bspw. in Deutschland.

Doch welche legale Möglichkeit haben unseren Nachbarn dann noch, um sich über Geschwindigkeitskontrollen zu informieren? Eigentlich bleibt ihnen nur die althergebrachte Mundpropaganda. Erfährt ein Schweizer von einem Blitzer, darf er die Information zu dessen Standort an ihm nahstehende Personen weitergeben. Das heißt, es ist rechtlich unbedenklich, Familienangehörige oder enge Freunde vor der Blitzanlage zu warnen. Diese wiederum dürfen die Nachricht auch in ihrem direkten Umfeld verbreiten – solange es auf wenige Personen beschränkt bleibt.

Sanktionen für die Nutzung von Radarwarner

Die Radar-Bussen in der Schweiz sind, ebenso wie die Strafe für Radarwarner, deutlich höher als in Deutschland.
Die Radar-Bussen in der Schweiz sind, ebenso wie die Strafe für Radarwarner, deutlich höher als in Deutschland.

Sämtliche Geräte, die den Fahrer auf Blitzer in der Schweiz hinweisen können, sind verboten. Doch welche Sanktionen erwarten ihn, wenn die Beamten bei einer Kontrolle dennoch einen Radarwarner bei ihm finden?

Zunächst einmal verhängen die schweizerischen Behörden hohe Geldstrafen, sogenannte Geldbussen, in Höhe von 200 Euro. Außerdem sind die Beamten berechtigt, das jeweilige Gerät, auf dem sich der Blitzer-Warner befindet, zu beschlagnahmen und sogar zu vernichten. Das ist aber noch vergleichsweise harmlos, denn es können sogar Haftstrafen für den verbotenen Einsatz von Radarwarnern verhängt werden.

Obgleich es zahlreiche Anbieter gibt, über die der Interessierte Radarwarner für die Schweiz kaufen und nutzen kann, sollten allein die drastischen Folgen im Falle der polizeilichen Kontrolle ihn davor zurückschrecken lassen. Zudem ist nicht klar, wie verlässlich die jeweiligen Blitzermeldungen sind und was mit den brisanten Daten geschieht, die der Nutzer im Gegenzug zur Blitzer-Info der Schweizer-App liefern muss. Auch die Zugriffsrechte der App auf das Smartphone bereiten Datenschützern Sorge. Darüber hinaus ziehen die zunächst kostenlosen Dienste bereits nach kurzer Zeit teure Abos nach sich.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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