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Versteckte Blitzer: Ein legales Mittel in der Verkehrsüberwachung?
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nach wie vor Alltag auf deutschen Straßen und erhöhen die Unfallgefahr in erheblichem Maße. Obwohl die Fakten für sich sprechen, lassen sich davon nicht alle Fahrzeugführer abschrecken. Deshalb ist es die Aufgabe der Polizei, die Sicherheit im Straßenverkehr sicherzustellen, indem sie Verkehrssünder ausfindig macht und für ihr Fehlverhalten bestraft. Zu diesem Zweck können die Beamten auf eine Reihe technischer Hilfsmittel zurückgreifen, die Rotlicht- und Abstandsverstöße ebenso registrieren wie die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Rede ist natürlich von Blitzern.
Blitzer sind bei Fahrern per se unbeliebt. Besonders heftige Reaktionen lösen allerdings getarnte Blitzer aus, die von den Verkehrsteilnehmern nicht vorab als Messgerät erkannt werden. Sie haben daher nicht die Möglichkeit, die Geschwindigkeit zu reduzieren, um das Geblitzt-werden zu verhindern. Deshalb fühlen sich viele Fahrer getäuscht und glauben, dass versteckte Blitzer verfassungswidrig sind. Dürfen Blitzer wirklich getarnt werden oder sind die Aufnahmen einer solchen Messung ungültig? Wann hat ein Einspruch gegen einen solchen Blitzer Erfolg? Diesen Fragen soll im folgenden Ratgeber nachgegangen werden.
FAQ: Versteckte Blitzer
Ja, es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass Blitzer nicht getarnt oder versteckt aufgestellt werden dürfen.
Um Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzudecken, verstecken die zuständigen Beamten die Messgeräte vorzugsweise hinter Büschen, Bäumen oder Mülltonnen.
Versteckte Blitzer sind relativ fehleranfällig. Ragten beispielsweise Blätter in den Messbereich, kann das Ergebnis verfälscht sein und Sie sollten einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erwägen.
Im Video: Wo darf geblitzt werden?
Sind versteckte Blitzer erlaubt?
Wie gut ein Blitzer getarnt ist, hängt immer vom Einfallsreichtum des für die Geschwindigkeitsmessung zuständigen Beamten ab. Oftmals wird er mit Zweigen und Ästen abgedeckt oder sogar durch ein Tarnnetz den Blicken der Verkehrsteilnehmer entzogen.
Der versteckte Blitzer kann:
- im Kofferraum eines Fahrzeugs,
- hinter einem Müllcontainer,
- im Sperrmüll
- oder hinter einer Hecke verborgen werden.
Doch ist eine Geschwindigkeitsmessung in dieser Form erlaubt? Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Annahme, dass Blitzer für den Autofahrer deutlich sichtbar aufgestellt werden müssen. Der Einwand, versteckte Blitzer würden den Fahrer der Gelegenheit berauben, sein Tempo noch rechtzeitig den Verkehrsvorschriften anzupassen, ist natürlich haltlos. Immerhin ist es die Aufgabe von einem Blitzer, versteckt oder nicht, Geschwindigkeitsverstöße festzustellen. Und der Fahrer begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, wenn er sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält – auch wenn er nicht in das Visier versteckter Blitzer gerät.
Auch die Annahme, es widerspreche dem geltenden Recht, da der Temposünder ohne sein Wissen und seine Zustimmung gefilmt werde, ist falsch. Andernfalls müsste jede Geschwindigkeitskontrolle angekündigt werden. Dies wäre wiederum absolut sinnlos, da der Fahrer sein Fahrverhalten auf dem überwachten Abschnitt einfach anpassen und danach wieder weiterrasen würde.
Wann kann Einspruch gegen versteckte Radarfallen eingelegt werden?
Zunächst einmal ist es für die Sanktionen völlig unerheblich, ob die Messung durch versteckte oder sichtbare Blitzer vorgenommen wurde. Wenn Sie mit ihrem Auto geblitzt wurden, kann dies Folgen in Form eines Bußgelds, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot haben. Die Höhe der Sanktionen richtet sich stets danach, mit wie viel km/h zu viel Sie unterwegs waren und ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurden.
Obgleich getarnte Blitzer nicht verboten sind, kann sich ein Blitzer-Einspruch durchaus lohnen. Häufig unterlaufen den Beamten Fehler bei der Aufstellung, weil sie bestrebt sind, den Blitzer möglichst gut zu tarnen. Decken sie diesen beispielsweise mit Ästen ab oder positionieren sie ihn gar hinter einem Busch, können die Zweige und Blätter das Messergebnis beeinflussen.
Versteckte Blitzer sind sehr fehleranfällig, sodass die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch recht gut sind. Nachdem sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, bleibt den Geblitzten in der Regel eine 14-tägige Frist, innerhalb derer sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen können. Dies können sie eigenständig oder mit Hilfe eines Anwalts tun.
Blitzer sind per se unbeliebt, lese ich oben. Bei mir nicht.
Wer sich an die Regeln hält, muss Blitzer nicht fürchten. Daher mein Tipp an alle: Haltet euch an die Verkehrsregeln, dann habt ihr nichts zu befürchten.