Unterschiedliche Funktionen des VKS 3.0
Ein Bußgeldbescheid ist immer ärgerlich, besonders weil der Betroffene ganz genau weiß, dass die Schuld bei ihm liegt. Schließlich hat er den Geschwindigkeitsverstoß begangen.
Das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 bzw. 3.01 stellt neben Blitzern eines der zahlreichen Geräte dar, die solche Geschwindigkeitsüberschreitungen erfassen. Doch wie funktioniert es eigentlich genau?
Welche Fehler können zu verfälschten Ergebnissen führen und damit einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen? Das und mehr erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: VKS 3.0 und 3.01
Hinter dieser Bezeichnung verstecken sich Verkehrskontrollsysteme, die insbesondere dazu dienen, Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße zu dokumentieren.
Informationen zu den notwendigen Vorbereitungen finden Sie hier.
Eine Fehlmessung kann unter anderem infolge von Bedienungsfehlern auftreten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Messstrecke weniger als 100 m beträgt.
Wie arbeiten der VKS 3.0 und 3.01?
Da das Messgerät von der Firma Vidit Systems GmbH hergestellt wird, ist der Name Vidit VKS 3.0 bzw. 3.01 ebenfalls nicht unüblich dafür. Es wird nicht nur für die Messung von Abständen, sondern auch für die Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen verwendet.
Bevor der VSK 3.0 bzw. 3.01 aber zum Einsatz kommt, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden:
- Zuerst muss eine Messtrecke von mindestens 100 Metern ausgewählt werden.
- Auf dieser Strecke werden dann vier Passpunkte sowie zwei Kontrollpunkte festgelegt.
- Anschließend müssen die Abstände zwischen allen Punkten genau ausgemessen werden.
- Danach wird die Videokamera so montiert, dass diese das Messfeld genau im Zentrum hat.
- Passieren Fahrzeuge das Messfeld, die einen Abstands- oder Geschwindigkeitsverstoß begehen, wird dies von der Kamera erfasst. Die genauen Werte werden von einem zugehörigen Programm berechnet.
Mögliche Messfehler beim Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 und 3.01
Lassen die Messwerte auf einem Bußgeldbescheid Zweifel über deren Korrektheit zu, sollte der Betroffene über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nachdenken. Denn auch der VKS 3.0 bzw. 3.01 ist vor Fehlern in seinen Messungen nicht gefeit.