Durch Videostoppuhr VSTP Verkehrssünder schnappen
Neben Geschwindigkeitsverstößen sorgen auch zu geringe Sicherheitsabstände immer wieder für leichte und schwere Unfälle auf den deutschen Straßen.
Die Videostoppuhr Deininger (VSTP) kann genau solche Abstandsverstöße erfassen und ermöglicht durch ihre Arbeit die Ahndung der betroffenen Verkehrsteilnehmer.
Realisiert wird dies durch die Zusammenarbeit der VSTP mit einer ViBrAM-Anlage (Video-Brücken-Abstandsmessung). Wie der genaue Ablauf aussieht und welche Fehler möglicherweise die Ergebnisse verfälschen können, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: VSTP
Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich die sogenannte Videostoppuhr, die bei Abstandsmessungen zum Einsatz kommt.
Hier finden Sie mögliche Fehlerquellen.
Bei einem Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Ob dies in Ihrem Einzelfall erfolgsversprechend ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
So funktioniert die VSTP!
Beim ViBrAM-Verfahren, oder alternativ auch der VAMA-Methode, wird eine Videokamera auf einer Brücke positioniert, welche eine Strecke von 300 bis 500 Metern erfasst.
Ein Beamter verfolgt derweil das Geschehen, was aufgezeichnet wird. Dieser schaltet bei Verdacht eines Geschwindigkeitsverstoßes eine weitere Kamera am Fahrbahnrand hinzu, die ein Foto des Fahrers und des Kennzeichens schießt.
Mittels der Videostoppuhr VSTP kann dann letztendlich durch die Weg-Zeit-Rechnung ein genauer Abstand ermittelt werden.
Welche Messfehler können auftreten?
Vermuten Sie einen Fehler in der Messung durch die Videostoppuhr VSTP, ist es ratsam, sich einen genauen Überblick über die Situation zu verschaffen. Einige Umstände können nämlich zu einem verfälschten Ergebnis führen.
Ein Einspruch kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn folgende Fehler vorliegen:
- Messbeamte wurden nicht ausreichend geschult und haben das Gerät falsch bedient.
- Der Eichschein ist nicht mehr aktuell.
- Das aufgenommene Foto ist unscharf und macht das Ermitteln des Fahrers unmöglich.
Wichtig: Für einen Einspruch haben Betroffene lediglich zwei Wochen Zeit. Anderenfalls wird der Bußgeldbescheid inklusive zugehöriger Messung mit der Videostoppuhr VSTP rechtskräftig und Sie können nichts mehr dagegen unternehmen. Im Zweifel sollten Sie sich deshalb immer von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.