Bolzenschussgerät laut Waffenrecht: Welche Regelungen gelten hier?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 25. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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FAQ: Bolzenschutzgerät nach Waffenrecht

Was passiert bei einem Bolzenschussgerät?

Bei einem Bolzenschussgeräte wird ein Nagel oder Bolzen mittels Pulver und Kolben aus dem Gerät herausbefördert. Was bei modernen Geräten bezüglich der Sicherheit vorhanden sein muss und wie dies sie von alten Modellen unterscheidet, haben wir hier zusammengefasst.

Sind Bolzenschussgeräte verboten?

Nein. Bolzenschussgeräte sind nicht verboten. Sie gelten als Werkzeuge und nicht als Waffen. Daher kommt für ein Bolzenschussgerät das Waffenrecht nicht zur Anwendung. Welche rechtlichen Vorgaben wann gelten, lesen Sie hier.

Ist mit Sanktionen zu rechnen, wenn Sie ein Bolzenschussgerät nutzen?

Nein. Da beim Bolzenschussgerät das Waffengesetz nicht greift, sind diesbezüglich keine Sanktionen zu befürchten. Ein vorsichtiger Umgang mit den Geräten sollte dennoch immer im Vordergrund stehen.

Was ist ein Bolzenschussgerät?

Für ein Bolzenschussgerät gilt das Waffenrecht nicht.
Für ein Bolzenschussgerät gilt das Waffenrecht nicht.

Ist ein Bolzenschussgerät verboten? Gilt für das Bolzenschussgerät das Waffenrecht? Bevor wir diese Fragen betrachten, sollte geklärt werden, was ein Bolzenschussgerät überhaupt ist. Der Begriff an sich ist ein veralteter Ausdruck für das Bolzensetzgerät. Hierbei handelt es sich um ein Gerät, welches mittels Zündpulver Energie erzeugt und so Bolzen, Nägel oder Anker setzen kann. Bei anderen Varianten wird Luftdruck zum „Verschießen“ verwendet. Ein Bolzenschussgerät gilt in der Regel als Werkzeug.

Im Prinzip ist der Antrieb ähnlich wie bei einer Feuerwaffe, da ein Kolben so in Bewegung gesetzt wird, dass er ein Geschoss (Nagel, Bolzen usw.) aus dem Gerät herausbefördert. Aus Sicherheitsgründen besitzen zugelassene Geräte nun einen Kolbenstoppring bzw. eine Kolbenbremse am Ausgang des Schusskanals. Dies verhindert, dass das Geschoss auf weichem Untergrund austreten kann oder der Kolben bei einem Leerschuss das Gerät verlässt. Zudem wird so auch die Geschossenergie gebremst.

Bei alten Modellen, die tatsächlich Bolzenschussgeräte waren, wurden Nägel und Bolzen mit hoher Geschwindigkeit aus dem Lauf verschossen. Eine besondere Form stellt der Schlachtschussapparat dar. Hier wird der Kolben ein- und ausgefahren, verlässt aber hier das Gerät nicht.

Doch was bedeutet die Funktionsweise für den Umgang und die Nutzung des Gerätes? Gilt für ein Bolzenschussgerät nun das Waffengesetz?

Bolzenschussgerät: Greift das Waffengesetz?

Für ein Bolzenschussgerät brauchen Sie keine Erlaubnis.
Für ein Bolzenschussgerät brauchen Sie keine Erlaubnis.

Mit der Änderung des Waffengesetzes 2019 gilt ein Bolzenschussgerät nicht als Waffe und fällt somit nicht unter die Regelungen des Waffengesetzes. Beim Erwerb, Besitz und Umgang mit einem Bolzenschussgerät kommt das Waffenrecht also nicht zur Anwendung.

Das bedeutet auch, dass für ein Bolzenschussgerät weder Waffenschein noch eine sonstige Erlaubnis notwendig sind oder ausgestellt werden.

Wichtig ist allerdings, dass alte Modelle in Deutschland, die nicht den genossenschaftlichen Vorschriften entsprechen, aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen verboten sind. Dazu gehören grundsätzlich auch Geräte ohne Kolben, die tatsächlich Schüsse abgegeben. Wichtig ist zudem, dass eine Übergangsfrist bis 2011 galt. Geräte ohne CE mit einer sogenannten CIP-Zulassung (also durch die Commission Internationale Permanente geprüft wurden) können zwar weiter verwendet, müssen aber regelmäßig zur Prüfung vorgelegt werden.

Seit 2006 müssen die Geräte eine CE-Kennzeichnung haben bzw. den Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) entsprechen.

In der Richtlinie ist Folgendes bestimmt:

Tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte müssen so konstruiert und gebaut sein, dass

— die Energie über ein Zwischenglied, das im Gerät verbleibt, an das einzuschlagende Teil abgegeben wird,

— eine Sicherungsvorrichtung eine Schlagauslösung nur zulässt, wenn die Maschine korrekt auf dem Werkstück positioniert ist und mit ausreichender Kraft angedrückt wird,

— eine unbeabsichtigte Schlagauslösung verhindert wird; wenn notwendig muss zur Schlagauslösung die Einhaltung einer vorgegebenen Abfolge von Handgriffen an der Sicherungsvorrichtung und am Stellteil erforderlich sein,

— eine unbeabsichtigte Schlagauslösung bei der Handhabung oder bei Stoßeinwirkung verhindert wird,

— ein leichtes und sicheres Laden und Entladen möglich ist.

Für pulverbetrieben Geräte gilt zudem die europäische Norm EN 15895.

Besitz und Nutzung von Bolzenschussgeräten

Ein Bolzenschussgerät gilt nicht als Waffe. Sanktionen gemäß WaffG drohen nicht.
Ein Bolzenschussgerät gilt nicht als Waffe. Sanktionen gemäß WaffG drohen nicht.

Da für ein Bolzenschussgerät das Waffenrecht nicht gilt, kann es frei erworben werden. Auch für die Nutzung oder den Besitz gibt es keine waffenrechtlichen Vorschriften. Kommt das Gerät gewerblich zum Einsatz, müssen in der Regel bestimmte berufsgenossenschaftliche Vorgaben zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz beachtet werden.

Im Gegensatz zu Feuerwaffen besitzt ein Bolzenschussgerät den nach Waffenrecht notwendigen Lauf nicht und gilt auch deshalb als Werkzeug, das Besitzer auch in der Öffentlichkeit mit sich führen dürfen. In der Regel sind die Werkzeuge auch so gestaltet, dass ein Verwechseln mit einer echten Waffe kaum möglich ist. Ein vorsichtiger Umgang ist dennoch von Bedeutung. Verletzen Sie mit einem Bolzenschussgeräte andere, kann das durchaus auch als Körperverletzung gewertet werden und zu Strafen sowie Schadensersatzansprüchen führen.

Da für ein Bolzenschussgerät das Waffenrecht nicht greift, müssen Besitzer und Nutzer keine Sanktionen befürchten. Es drohen weder Bußgelder noch Strafen nach dem Waffengesetz.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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