Bremsleuchte: Welche Vorschriften gelten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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In welcher Farbe muss beim Auto das Bremslicht leuchten?

Damit Kfz auch bei Dunkelheit oder schlechten Witterungsverhältnissen gut zu sehen sind, schreibt der Gesetzgeber verschiedene Beleuchtungseinrichtungen vor. Die gesetzlichen Regelungen ergeben sich dabei aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und sollen vor allem für ein einheitliches Signalbild sorgen, weshalb eine Bremsleuchte in der Regel rot ist. Welche Vorschriften darüber hinaus gelten und ob ein drittes Bremslicht Pflicht ist, klären wir nachfolgend.

Bußgeldtabelle zur Bremsleuchte

TBNRTatbestandBußgeld (€)
353100Sie führten ein Kfz bzw. einen An­hänger und verstie­ßen dabei gegen die Vor­schriften über die Brems­leuchten.15

FAQ: Bremsleuchten

Welche Vorgaben gelten in Deutschland für die Bremsleuchten?

Laut StVZO muss jedes Fahrzeug mindestens über zwei rote Bremsleuchten am Heck verfügen. Bei Neuwagen ist seit 1998 auch eine dritte Bremsleuchte vorgeschrieben, dies sich in der Mitte des Hecks befindet.

Kann ich zusätzlich Bremsleuchten einbauen?

Über bestehende Möglichkeiten informieren wir Sie hier.

Was droht, wenn die Bremsleuchten nicht den Vorschriften entsprechen?

Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.

Welche Vorschriften gelten für das Bremslicht am Auto?

Dritte Bremsleuchte mit LED: Wann sind diese erlaubt? Dritte Bremsleuchte mit LED: Wann sind diese erlaubt?
Dritte Bremsleuchte mit LED: Wann sind diese erlaubt?

Die Beleuchtungseinrichtungen am Auto sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Dabei erfüllt jeder Scheinwerfer und jede Leuchte eine konkrete Aufgabe. So definiert die EU-Richtlinie 76/756/EWG im Anhang unter 1.5.13. wie folgt:

[Die] „Bremsleuchte“ ist eine Leuchte, die dazu dient, anderen Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug anzuzeigen, daß sein Führer die Betriebsbremse betätigt.

Die Vorschriften zur Bremsleuchte ergeben sich in Deutschland vor allem aus § 53 StVZO. So besteht bei einem Auto oder Anhänger das Bremslicht aus mindestens zwei Leuchten, die am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht und fest verbaut sind. Außerdem schreibt der Gesetzgeber unter § 53 Abs. 2 Satz 1 StVZO vor, dass die jeweilige Bremslampe ein rotes Licht abgeben muss.

Darüber hinaus ist seit 1998 gemäß 76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 bei Neuwagen eine dritte Bremsleuchte Pflicht. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte hochgesetzte Bremsleuchte, die sich über den paarweisen Leuchten in der Mitte des Hecks befindet.

Um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen, suchen die Autohersteller immer weitere Möglichkeiten, die Sichtbarkeit zu verbessern. Eine Option stellt dabei die blinkende Bremsleuchte bzw. das adaptive Bremslicht dar. Dabei blinken die Bremslichter bei einer Notbremsung und warnen dadurch den nachfolgenden Verkehr.

Zusätzliche Bremsleuchten: Welche Optionen gibt es?

Wünschen Sie eine Zusatzbremsleuchte, gilt es die Vorschriften zu beachten.
Wünschen Sie eine Zusatzbremsleuchte, gilt es die Vorschriften zu beachten.

Verfügt Ihr Fahrzeug ausschließlich über ein Paar Bremslichter, können Sie diese mit zusätzlichen Leuchten ergänzen. Als zulässig gelten dabei eine dritte Bremsleuchte oder ein weiteres Leuchtenpaar.

Damit ein drittes Bremslicht auch vom TÜV abgenommen wird, muss dieses höher als die regulären Leuchten angebracht sein. Auch die Positionierung in der Fahrzeugmitte und eine feste Montage sind beim nachträglichen Einbau vorgeschrieben. Dabei ist die Anbringung grundsätzlich sowohl innen als auch außen erlaubt.

Installieren Sie ein weiteres Leuchtenpaar, müssen sich diese mindestens einen Meter über der Fahrbahn befinden. Auch bei diesen ist eine feste Montage sowohl innerhalb als auch außerhalb des Fahrzeugs möglich.

Übrigens! Eine dritte Bremsleuchte darf gemäß StVZO nicht nachträglich eingebaut werden, wenn das Fahrzeug bereits über zwei zusätzliche Bremslichter verfügen. Fahrzeugbesitzer müssen sich in diesem Fall entscheiden, wenn sie eine dritte Bremsleuchte nachrüsten wollen.

Bremslicht kaputt: Drohen Probleme beim TÜV?

Ist die dritte Bremsleuchte defekt? Den TÜV bestehen Sie so nicht.
Ist die dritte Bremsleuchte defekt? Den TÜV bestehen Sie so nicht.

Funktioniert die Beleuchtung nicht einwandfrei oder entspricht nicht den geltenden Vorschriften, bedeutet dies in der Regel ein Scheitern bei der Hauptuntersuchung. So ist auch die dritte Bremsleuchte TÜV-relevant.

Bauen Sie eine Zusatzbremsleuchte mit LED ein, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese geprüft und für die Verwendung im Straßenverkehr zugelassen ist. Ob eine Beleuchtungseinheit den deutschen bzw. europäischen Vorschriften entspricht, verraten dabei entsprechende Prüfzeichen. Sind Sie unsicher, ob die mit LED ausgestattete dritte Bremsleuchte den geltenden Vorgaben entspricht, sollten Sie sich ggf. vor dem Einbau an eine Prüforganisation werden.

Probleme können auch drohen, wenn Sie bestehende Leuchtmittel gegen Retrofits austauschen. Denn diese nachrüstbaren LED verstoßen beim Bremslicht gegen die StVZO. Dies liegt daran, dass die Retrofits in der EU noch nicht zugelassen sind.

Bei der Außenbeleuchtung sind LED daher nur erlaubt, wenn diese standardmäßig zur Ausstattung des Fahrzeugs gehören. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, das gesamte Scheinwerfermodul auszutauschen, allerdings ist dies mit Kosten in Höhe von rund 1.000 Euro verbunden.

Haben Sie ein drittes Bremslicht mit LED nicht richtig eingebaut oder entspricht die Beleuchtungseinrichtung grundsätzlich nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann dies auch Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen. Dieser sieht in einem solchen Fall ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor. Zudem kann dadurch auch die Betriebserlaubnis erlöschen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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