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Eine Brustbeinfraktur kann weitreichende Folgen haben
Eine Gewalteinwirkung auf den Brustkorb, zum Beispiel durch einen Unfall oder einen Sturz, kann neben Prellungen auch Knochenbrüche zur Folge haben. So ist es nicht selten, dass der Aufprall auf das Lenkrad oder der plötzliche Ruck des Sicherheitsgurtes einen Burstbeinbruch verursachen. Diese sogenannte Sternumfraktur ist in der Regel mit Schmerzen und Beeinträchtigungen verbunden.
Sind Geschädigte unverschuldet in eine solche Situation geraten, stellt sich oft die Frage nach einem Ausgleich in finanzieller Form. Doch kann ein Brustbeinbruch ein Schmerzensgeld begründen? Oftmals wissen Betroffene nicht, wie sie einen bestehenden Anspruch anmelden können.
In folgendem Ratgeber wird unter anderem betrachtet, wann ein Schmerzensgeld bei einem Brustbeinbruch verlangt werden kann und welche rechtlichen Bestimmungen hierfür eine Rolle spielen. Zudem geht er auch auf die Frage ein, wie hoch solch eine Entschädigung ausfallen kann.
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Brustbeinbruch
Führte das Fremdeinwirken einer anderen Person dazu, dass Sie einen Brustbeinbruch erlitten haben, können Sie normalerweise Schmerzensgeld dafür verlangen.
Ja, Sie können Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld auch ohne Anwalt geltend machen. Es kann jedoch in einer solchen Situation auch nicht schaden, einen rechtlichen Beistand an seiner Seite zu haben.
Wie hoch das Schmerzensgeld bei einem gebrochenen Brustbein ausfällt, erfahren Sie hier.
Wann kann Schmerzensgeld für eine Brustbeinfraktur verlangt werden?
Bei einer Brustbeinfraktur kann Schmerzensgeld unter bestimmten Umständen durchaus eine Option für den Ausgleich der erlittenen Schmerzen darstellen. Der Bruch des Brustbeins ist, wie erwähnt, meist die Folge einer besonderen Krafteinwirkung. Neben einem Unfall oder Sturz können auch Schläge, Tritte oder einige Bewegungsmuster bei körperbetonten Sportarten eine solche Verletzung auslösen.
Die durch eine Schädigung entstandenen Schmerzen und körperlichen Beeinträchtigungen erschweren den Alltag der Betroffen meist in erheblichem Maße. Bestimmte Bewegungen und Tätigkeiten sind meist kaum oder auch gar nicht möglich. Auch das Atmen fällt in der Regel schwer. Oftmals wird zudem auch Hilfe von anderen benötigt.
Wurden die Verletzungen durch andere verursacht, kann gemäß den Regelungen in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch bei einer Brustbeinfraktur Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die Fraktur beispielsweise durch eine Herzdruckmassage bei einer Ersten Hilfe entstanden ist. Ein Anspruch besteht hier nur, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Laut BGB muss ein sogenannter immaterieller Schaden an Körper, Psyche oder persönlicher Freiheit vorliegen, damit die Zahlung einer Entschädigung begründet ist.
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Hat der Verursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, kann für einen Brustbeinbruch also Schmerzensgeld verlangt werden.
Brustbeinfraktur: Schmerzensgeld richtig geltend machen
Um für einen Brustbeinbruch ein Schmerzensgeld festlegen zu können, ist es Geschädigten und Anwälten möglich, sich an Urteilen bzw. an den gängigen Schmerzensgeldtabellen orientieren.
Wie hoch ist bei einem Brustbeinbruch das Schmerzensgeld?
Für die Bemessung eines Schmerzensgeldes spielen oftmals mehrere Faktoren eine Rolle, sodass eine pauschale Aussage zur Höhe nicht möglich ist. So sind beispielsweise die genauen Umstände, die zur Verletzung führten, ebenso von Bedeutung wie die Schwere dieser und eventuelle Folgeschäden.
Auch das Maß an Fahrlässigkeit oder ob vorsätzlich gehandelt wurde, kann bei einem Brustbeinbruch das Schmerzensgeld beeinflussen.
Nachfolgend finden sich einige Entscheidungen aus einer Schmerzensgeldtabelle:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Brustbeinfraktur, Prellung des Brustkorbs | etwa 1.000 € | LG Trier, 2001, Az. 4 O 307/00 |
Schädelprellung und Brustbeinfraktur | etwa 2.300 € | AG Bretten, 1992, Az. 32/92 |
HWS-Syndrom, Brustbeinbruch | etwa 3.000 € | OLG Frankfurt/Main, 2001, Az. 17 U 128/00 |
Brustbeinbruch und Prellung des Brustkorbs | etwa 6.000 € | OLG Hamm, 2016, Az. 32 SA 69/15 |