Bullenfänger: Ist der Rammschutz fürs Auto erlaubt oder verboten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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FAQ: Kuhfänger

Was ist ein Kuhfänger?

Als Frontschutzbügel, Bullenfänger oder Kuhfänger wird am Auto ein Rammschutz bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Anbauteil aus Kunststoff- oder Metallrohren, welches ursprünglich als zusätzlicher Schutz bei Wildunfällen dient. Aufgrund der besonderen Optik sind Bullenfänger mittlerweile auch beim Tuning beliebt.

Ist ein Bullenfänger in Deutschland erlaubt?

Grundsätzlich können Frontschutzbügel in Deutschland zulässig sein, solange die geltenden Vorschriften eingehalten werden. So muss das Anbauteil etwa über eine EU-Typengenehmigung oder eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen.

Wird ein Auto durch einen Kuhfänger gefährlicher?

Kommt es zwischen Fußgängern und einem Auto mit Bullenfänger zu einer frontalen Kollision, führt ein solcher Unfall in der Regel zu schwereren Verletzungen als bei einem Fahrzeug ohne einen solchen Anbau. Daher gelten seit 2009 strengere Vorgaben für Frontschutzbügel. Mehr dazu hier.

Wozu dienen Frontbügel?

Wann ist ein Bullenfänger am Auto erlaubt? In Deutschland und der EU gelten einige Vorgaben.
Wann ist ein Bullenfänger am Auto erlaubt? In Deutschland und der EU gelten einige Vorgaben.

Kollidiert ein Fahrzeug frontal mit einem Wildtier, endet dies für das Wildtier nicht selten tödlich und führt am Kfz zu erheblichen Beschädigungen. Sogenannte Frontschutzsysteme, die auch unter Bezeichnungen wie Bullenfänger, Kuhfänger oder Frontschutzbügel geläufig sind, sollen das Ausmaß der Schäden reduzieren. Dabei handelt es sich um Konstruktionen aus Metall- oder Kunststoffrohren, die einen direkten Aufprall auf die Fahrzeugfront verhindern und dazu beitragen sollen, die einwirkenden Kräfte besser zu verteilen.

Besteht ein erhöhtes Risiko für Kollisionen mit Wildtieren, etwa für Berufsgruppen wie Jäger und Förster oder aufgrund der Ortslage, kann ein Bullenfänger am Auto durchaus seinen Zweck erfüllen. Darüber hinaus kommen Frontschutzsysteme mittlerweile aber auch aus optischen Gründen bei SUV und Pick-ups zum Einsatz, obwohl diese nur im Stadtverkehr unterwegs sind. Eine Entwicklung, die durchaus Gefahren birgt.

1995 veröffentlichte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einen Bericht zu Untersuchungen der Medizinischen Hochschule Hannover. Diese kam zu dem Ergebnis, dass ungeschützte Verkehrsteilnehmer bei einer Kollision mit einem Geländewagen mit Kuhfänger schwerere Verletzungen aufweisen, als bei entsprechenden Fahrzeugen ohne den Frontbügel.

Um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, trat 2009 die EU-Richtlinie 78/2009/EG in Kraft. Die darin festgelegten Vorschriften sehen gemäß Artikel 1 folgendes vor:

In dieser Verordnung werden Anforderungen an Konstruktion und Funktion von Kraftfahrzeugen und Frontschutzsystemen mit dem Ziel festgelegt, die Zahl und Schwere der Verletzungen zu verringern, die Fußgänger und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer beim Aufprall auf die Frontpartie von Fahrzeugen erleiden und um solche Kollisionen zu vermeiden.

Die in der EU-Richtlinie definierten Anforderungen gelten allerdings nur für Neuzulassungen seit 2006 und für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Lkw). Somit gelten die Vorgaben zum Bullenfänger für schwerere Lkw oder Nutzfahrzeuge nicht.

Vorgaben für Frontschutzbügel: Ist das Nachrüsten möglich?

Grundsätzlich sind Kuhfänger nicht verboten, sie müssen aber über Typengenehmigung oder ABE verfügen.
Grundsätzlich sind Kuhfänger nicht verboten, sie müssen aber über Typengenehmigung oder ABE verfügen.

Damit ein Kuhfänger in Deutschland erlaubt ist, muss dieser den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei spielt vor allem die EU-Richtlinie 78/2009/EG eine entscheidende Rolle, die zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Fußgänger enthält. Bullenfänger, die diesen Regelungen entsprechen, werden daher teilweise auch unter der Bezeichnung „Personenschutzbügel“ angeboten. Doch welche Vorgaben erfüllen diese konkret?

Zum einen sind nur Frontbügel erlaubt, die bei einem Aufprall nachgeben. Erreicht werden kann dies etwa durch das Material. Denn auch wenn Kuhfänger häufig so aussehen, als wären sie aus massivem Metall, handelt es sich dabei in der Regel um verchromten Kunststoff. Alternativ dazu kann auch die Befestigung bei einem Zusammenstoß nachgeben.

Wollen Sie einen Bullenfänger nachrüsten, muss dieser zum anderen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Um eine korrekte Montage zu gewährleisten, muss dem Anbauteil zudem eine eindeutige und verständliche Montageanleitung beiliegen. Um sicherzustellen, dass Kfz und Kuhfänger kompatibel sind, muss ebenso eine Liste der Fahrzeuge, für die eine Typengenehmigung vorliegt, beigefügt sein.

Darüber hinaus sind Bullenfänger verboten, die breiter sind als das Fahrzeug. Wichtig ist auch die Höhe des Anbaus. So darf dieser die Vorderkante der Fronthaube maximal um 50 mm überragen.

Durch Kuhfänger lassen sich Lkw und Nutzfahrzeuge effektiv vor Beschädigungen schützen bzw. diese können deutlich geringer ausfallen. Entsprechende Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t unterliegen dabei nicht der EU-Richtlinie, weshalb bei diesen auch starre Frontschutzbügel zum Einsatz kommen dürfen. Unabhängig davon ist es ebenso erforderlich, beim Lkw den Bullenfänger eintragen zu lassen. Darüber hinaus gilt es, die Vorgaben zur Fahrzeuglänge zu beachten, denn nicht selten werden diese gerade bei Lkw maximal ausreizt.

Unzulässiger Bullenfänger: Können Sanktionen drohen?

Befestigen Sie an einem Kfz unzulässige Anbauten, kann dies weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Welche Tatbestände dabei unter anderem infrage kommen, zeigt die nachfolgende Bußgeldtabelle:

TBNRTatbestandStrafe (€)
319500Sie nah­men das Fahr­zeug in Be­trieb, ob­wohl die Be­triebs­er­laub­nis er­loschen war.50
330100Sie führ­ten das Fahr­zeug / die Fahr­zeug­kom­bi­na­tion, ob­wohl Tei­le über des­sen Um­riss her­vor­rag­ten, die den Ver­kehr mehr als un­ver­meid­bar ge­fähr­de­ten.20

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt gemäß Bußgeldkatalog zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro. Eine Sanktion, die so manch ein Tuner vielleicht noch bereit ist, in Kauf zu nehmen. Allerdings zieht ein unzulässiger Bullenfänger noch weitere Konsequenzen nach sich. Denn der Verlust der Betriebserlaubnis führt automatisch zum Verlust der Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber wertet einen solchen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als Straftat, sodass gemäß § 6 PflVG eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht. Zwei bzw. drei Punkte in Flensburg sowie ggf. der Entzug der Fahrerlaubnis können ebenfalls folgen.

Wichtig! Wollen Sie einen Kuhfänger nachrüsten, der vor 2009 eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten hat, dann ist dieser in der Regel zulässig. In solchen Fällen greift nämlich der sogenannte Bestandsschutz, weshalb bestehende Genehmigungen weiterhin gültig bleiben. Eine individuelle Einschätzung erhalten Sie unter anderem in Fachwerkstätten oder bei Prüforganisationen wie dem TÜV oder der DEKRA.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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