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Wie schnell darf ein Bus fahren?
Wer sich auf dem Weg zur Arbeit oder bei einer Reise in den Urlaub für den Bus entscheidet, stellt sich in der Regel eher gemächliches Vorankommen ein. Denn zum einen legen Linienbusse an Haltestellen immer wieder Stopps ein, zum anderen müssen sich die Fahrer an die gesetzlichen Vorschriften für die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Doch welche konkreten Vorgaben gelten eigentlich für einen Bus bezüglich der Geschwindigkeit?
Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Bus
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bus innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bus außerorts
FAQ: Bus-Geschwindigkeit
Innerorts erlaubt der Gesetzgeber maximal Tempo 50 mit dem Bus. Die zulässige Geschwindigkeit auf der Landstraße beträgt 80 km/h wenn jeder Fahrgast einen Sitzplatz mit Anschnallgurt hat, ist dies nicht der Fall, sind höchstens 60 km/h zulässig.
Abhängig von der Art des Busses kann das Tempolimit bei 60, 80 oder auch 100 km/h liegen. Welche Faktoren dabei von Bedeutung sind, lesen Sie hier.
Wird die für den Bus geltende Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die je nach Ausmaß ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen kann. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei auch, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Bus mit Fahrgästen oder ohne erfolgt. Eine Übersicht der Einzelnen Sanktionen liefert diese Tabelle.
Höchstgeschwindigkeit beim Bus: Welche Vorgaben gelten?
Wie schnell ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, bestimmt sich entweder aus den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben, aufgestellten Verkehrszeichen oder den herrschenden Witterungsbedingungen. Welche allgemeinen Tempolimits für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich gelten, ergibt sich vor allem aus § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Darin heißt es unter anderem, dass ein Bus innerorts die Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten darf.
Außerorts variiert die gesetzliche Geschwindigkeitsgrenze je nach Omnibus. So gilt für Reisebusse, in denen jeder Fahrgast einen Sitzplatz hat, eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Für Linienbusse, die nicht für jedem Passagier über einen Sitz verfügen, liegt das Tempolimit hingegen bei 60 km/h.
Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber gemäß § 18 StVO bei der für den Bus geltenden Geschwindigkeit auf der Autobahn eine Besonderheit vor. Denn unter Umständen gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Dafür muss der Bus allerdings unter anderem die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- laut Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen
- dient hauptsächlich der Beförderung von sitzenden Fahrgästen
- alle Sitze sind mit Sicherheitsgurten ausgestattet
- verfügt über einen Geschwindigkeitsbegrenzer, der auf 100 km/h eingestellt ist
- kein Anhänger
Wird die zulässige Geschwindigkeit mit dem Bus überschritten, muss der Fahrzeugführer für eine solche Ordnungswidrigkeit mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog differenziert dabei, ob sich die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften ereignete und ob sich währenddessen Fahrgäste im Bus befanden oder nicht. Mit welchen Konsequenzen Busfahrer im Einzelnen rechnen müssen, verraten die Bußgeldtabellen zu Beginn dieses Ratgebers.