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Gibt es ein generelles Überholverbot bei Bus und Straßenbahn?
Am Straßenverkehr nehmen unterschiedliche Gruppen teil. Auto- Motorrad- und Lkw-Fahrer treffen dabei auf Fußgänger und Radler. Eine Gruppe der Kfz genießt dabei einen Sonderstatus: Linien- und Schulomnibusse. Daher müssen sich andere Verkehrsteilnehmer an genaue Vorgaben halten, wenn sie einen Bus überholen wollen.
Bußgeldtabelle: Mögliche Ordnungswidrigkeiten, wenn Sie einen Bus überholen
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen behindert | 70 | 1 |
Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei der Anfahrt an eine Haltestelle überholt | 70 | 1 |
Beim Überholen den Sicherheitsabstand nicht eingehalten | 70 | 1 |
Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten | 70 | 1 |
FAQ: Bus überholen
Grundsätzlich ist es erlaubt, einen Bus zu überholen. Verboten ist das nur, wenn sich dieser mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert.
Überholen Sie einen Bus, müssen Sie dabei in aller Regel mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Unserer Tabelle können Sie die Sanktionen entnehmen, die Sie erwarten, wenn Sie unberechtigterweise einen Bus überholen.
Video: Dürfen Sie einen Bus an der Haltestelle überholen?
Schulbus überholen: Vorsicht ist geboten
Grundsätzlich sollte ein Überholvorgang nur dann durchgeführt werden, wenn dieser sicher von statten gehen kann. Dies gilt sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Vor einem Überholmanöver muss der Gegenverkehr genau beobachtet werden.
Das Überholen ist auch nur unter Einhaltung vom Sicherheitsabstand und sonstiger Verkehrsregeln erlaubt. Wollen Sie beispielsweise einen Bus überholen, der an der Haltestelle steht, sind weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. So definiert § 20 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) Folgendes, wenn Sie einen Bus überholen:
An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
Vorsicht ist hierbei also das oberste Gebot. Weiterhin dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste beim Überholvorgang nicht behindert werden. Nur wenn eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist, dürfen Sie den Bus ohne Warnblinker überholen.
Bedenken Sie: Auch wenn Sie sich im Gegenverkehr befinden, dürfen Sie nur an einem Bus vorbeifahren, wenn dadurch keine Fahrgäste behindert oder gar gefährdet werden.
Bus überholen nicht erlaubt: Was die StVO vorschreibt
Grundsätzlich nicht erlaubt ist es, einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker zu überholen, wenn sich dieser einer Haltestelle nähert. Dies ist in § 20 Absatz 3 StVO festgelegt:
Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
Das eingeschaltete Warnblinklicht von einem Bus, wenn sich dieser einer Haltestelle nähert, kommt also einem absoluten Überholverbot gleich. Bei einer Missachtung muss der Betroffene Kfz-Fahrer mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Wichtig: Gemäß § 20 Absatz 5 StVO dürfen Sie einen Bus nicht überholen, wenn dieser von einer gekennzeichneten Haltestelle abfährt. Das Einfädeln in den fließenden Verkehr muss ermöglicht werden. Sie sind also ggf. gezwungen anzuhalten und auf den Bus zu warten.
Wann darf man einen Bus mit Warnblinklicht überholen?
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen es erlaubt ist, einen Bus mit Warnblinker zu überholen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn dieser an einer Haltestelle steht. Auch hierbei gilt, dass Fahrgäste nicht behindert werden dürfen. § 20 Absatz 4 StVO bildet die rechtliche Grundlage:
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Die Frage: „Darf ich an einem Bus mit Warnblinklicht vorbeifahren?“ ist also mit „Ja“ zu beantworten, sofern dieser an einer Haltestelle steht.
Gut zu wissen: Da es viele strenge Regeln in Bezug auf den Überholvorgang bei Bussen gibt, fragen sich viele Verkehrsteilnehmer, ob es erlaubt ist, einen Bus zu überholen, wenn er fährt. Sobald der Omnibus in den fließenden Verkehr integriert ist, genießt er keine Sonderrechte mehr und darf unter Berücksichtigung der Verkehrsregeln überholt werden.
Bus falsch überholt: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Die Verkehrsregeln gemäß StVO sollen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen. Daher wird deren Einhaltung auch geprüft. Bezogen auf Tempolimits wird diese Aufgabe von Blitzern übernommen, Parkverstöße können durch Mitarbeiter des Ordnungsamts aufgedeckt werden.
Aber auch die Polizei führt in regelmäßigen Abständen Verkehrskontrollen durch. So kann beispielsweise auch aufgedeckt werden, wenn Verkehrsteilnehmer einen Bus überholen, obwohl dies verboten ist oder die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wurde.
Wer bei einer Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das Überholen von Bussen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Fahrgäste behindert oder den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben.
Bedenken Sie: Nicht nur, wenn Sie einen Bus falsch überholen, drohen Sanktionen. 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild für Omnibusse ist es nicht gestattet, zu parken. Ein Parkverstoß zieht hierbei in aller Regel ein Verwarnungsgeld von 15 Euro nach sich. Behindern Sie den Bus, kann sich die Geldbuße erhöhen. Das Halten in diesem Bereich ist in aller Regel erlaubt, wenn eine Behinderung des Busverkehrs ausgeschlossen ist, sofern kein Verkehrsschild etwas anderes vorschreibt.
Können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Haben Sie einen Bus falsch überholt und wurden dabei erwischt, werden Ihnen die betreffenden Sanktionen in aller Regel in Form eines Bußgeldbescheids mitgeteilt. Gegen diesen können Sie binnen 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen.
Dies ist beispielsweise möglich, wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist. Eine Verjährung tritt in aller Regel ein, wenn Sie drei Monate nach dem Tattag noch keinen Bußgeldbescheid erhalten haben. Allerdings kann die Frist auch unterbrochen werden.
Sind Sie nicht sicher, ob in Ihrem Fall eine Verjährung der Ordnungswidrigkeit eingetreten ist, empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie beraten und den Fall kompetent einschätzen.