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Eigene Lichtzeichen für den öffentlichen Nahverkehr
In Städten treffen an wichtigen Knotenpunkten die verschiedensten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Um denn unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht zu werden und Unfälle zu vermeiden, setzt die Stadtplanung nicht selten verschiedene Lichtzeichenanlagen ein. So kann neben den Fußgänger- und Fahrradampeln auch eine Busampel Anwendung finden.
Bußgeldkatalog zur Busampel
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Fahrverbot |
---|---|---|---|
137500 | Sie missachteten das "Halt" anordnende besondere Lichtzeichen "weißer waagerechter Lichtbalken" für eine Straßenbahn / einen Bus / ein Taxi. Es kam zum Unfall. | 240 | 1 Monat |
137506 | … Das Lichtzeichen dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 360 | 1 Monat |
FAQ: Busampel
Ebenso wie bei den regulären Lichtzeichenanlagen haben auch bei der Busampel die verschiedenen Zeichen ihre Bedeutung. So signalisiert ein weißer waagerechter Lichtbalken die Anweisung „Anhalten“ und entspricht somit der Rotphase. Mehr zu den einzelnen Symbolen erfahren Sie hier.
Busfahrer, die gegen die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 37 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstoßen, müssen laut Bußgeldkatalog mit Sanktionen rechnen. Für einen Rotlichtverstoß mit Unfallfolge drohen mindestens ein Bußgeld von 240 Euro und ein Monat Fahrverbot. Mehr dazu finden Sie in dieser Tabelle.
Unter Umständen können Busfahrer Ampeln steuern bzw. die Phasen etwas beeinflussen, denn moderne Lichtzeichenanlagen können sich nähernde Busse und Straßenbahnen erkennen. Diese versuchen dann möglichst zeitnah einen günstigen Zeitpunkt für eine Grünschaltung zu finden. Allerdings kann ein Bus die eigene Ampel nicht auf Grün schalten und den restlichen Verkehr einfach ausbremsen.
Busampel: Was bedeuten Symbole und Buchstaben?
Regulären Lichtzeichenanlagen leuchten je nach Ampelphase in den Farben Rot, Gelb und Grün auf. Um eine Verwechslung oder die Irritation der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, kommen im Gegensatz dazu, bei Bussondersignalen, die umgangssprachlich als Busampel bezeichnet werden, nur weiß leuchtende Formen und Buchstaben zum Einsatz. Am wichtigsten sind dabei die Symbole wie etwa die Balkensignale:
- Horizontaler Balken: Halt (Rot)
- Vertikaler Balken: Fahrt freigegeben nur geradeaus (Grün)
- Schräg nach rechts oben weisender Balken: Fahrt freigegeben nur nach rechts
- Schräg nach links oben weisender Balken: Fahrt freigegeben nur nach links
- Punkt: Auf das nächste Zeichen warten (Gelb)
- Dreieck mit Spitze nach unten: Fahrt freigegeben unter Beachtung der Abbiegeregeln nach § 9 StVO (Permissivsignal)
Ergänzend dazu zeigt die Busampel auch Buchstaben an, die vor allem dazu beitragen sollen, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Sie dienen dem Busfahrer also zur Orientierung, damit Verzögerungen beim öffentlichen Nahverkehr ausbleiben.
Leuchten an der Busampel ein A auf, steht dieses für „Anforderung“ und bestätigt, dass die Lichtzeichenanlage den Bus erfasst hat. Alternativ dazu kann die Busampel auch ein K anzeigen, wenn ein entsprechender „Kontakt“ zustande gekommen ist. Unabhängig davon, ob für den Bus an der Ampel nun ein A oder K zu sehen ist, wissen die Fahrer dadurch, dass die Anlage zeitnah nach einem passenden Moment sucht, um die Fahrt freizugeben.
Um sicherzustellen, dass der Fahrzeugführer bei einem Wechsel der Phasen schnell reagieren kann, erhält dieser mithilfe weiterer Buchstaben weitere Hinweise. Zeigt die Anlage ein T für „Türen schließen“ bzw. ein Z für „Zugabfertigung“ erfolgt die Freigabe des Verkehrs in der Regel innerhalb von drei Sekunden. Die Abfahrt ist daher entsprechend vorzubereiten.
Gilt diese Ampel nur für Busse?
Grundsätzlich gilt die Busampel für alle Verkehrsteilnehmer, die den entsprechenden Fahrstreifen bzw. die Busspur nutzen. Dies ergibt sich aus § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO, denn darin heißt es:
Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden. Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Omnibusse des Linienverkehrs und nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Zeichen zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs, wenn diese einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen; dies gilt zudem für Krankenfahrzeuge, Fahrräder, Taxen und Busse im Gelegenheitsverkehr, soweit diese durch Zusatzzeichen dort ebenfalls zugelassen sind.
Aus diesem Grund gilt die Busampel für ein Taxi, wenn die Busspur mit einem entsprechenden Zusatzschild für diese freigegeben ist. Gleiches gilt auch für Fahrradfahrer, solange es für diese keine eigenen Lichtzeichenanlagen gibt. Da die Ampelphasen für Busse meist etwas früher beginnen als wie für den restlichen Verkehr, haben Radfahrer dadurch die Möglichkeit, eine vielbefahrene Kreuzung sicherer zu überqueren.