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Alle Informationen zum Bußgeld:
Die Geldbuße im Verkehr erklärt
Bußgelder sind in Deutschland heute jedem bekannt. Gerade Autofahrer haben oft schon selbst damit Bekanntschaft gemacht oder kennen zumindest jemanden, der eine derartige Strafe zahlen musste.
Der Gesetzgeber nutzt eine Geldbuße dieser Art, um Verkehrsteilnehmern eine Lektion zu erteilen und sie so zu ermutigen, sich im Straßenverkehr an die bestehenden Gesetze zu halten.
Dieser Ratgeber geht auf den Begriff Bußgeld genauer ein und klärt, was dahinter steckt, welche Verbindung zu den Punkten in Flensburg besteht und was der genaue Unterschied zum Verwarngeld ist.
FAQ: Bußgeld
Bis zu einem Betrag von 55 Euro wird normalerweise von einem Verwarnungsgeld gesprochen, ab 60 Euro handelt es sich demzufolge um ein Bußgeld.
Bußgelder werden in der Regel bei Ordnungswidrigkeiten verhängt, Geldstrafen hingegen bei Straftaten.
Ja, Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und so rechtlich gegen ein Bußgeld vorgehen.
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Im Verkehr ein Bußgeld erhalten – Das steckt dahinter
Eine absolute Definition für das Bußgeld als solches gibt es nicht, dafür kommt es aber in vielen verschiedenen Gesetzestexten zur Sprache – u. a. im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Jedes Bußgeld entspringt einer verständliche Regelung: Wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, die laut Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße belegt ist, wird das Bußgeldverfahren eröffnet.
Der aktuelle Bußgeldkatalog regelt also den Verkehr und alle damit zusammenhängenden Tatbestände, die ein Bußgeld zur Folge haben. Die Schwere der Tat beeinflusst dabei das Strafmaß. So muss beispielsweise ein Radfahrer bei einem Rotlichtverstoß tiefer in die Tasche greifen, wenn es dadurch zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall kam.
Auf ein Bußgeld folgen oft Gebühren, die je nach regionaler Behörde unterschiedlich ausfallen können. Jedoch bewegen sich solche Zusatzkosten der Gebührenordnung entsprechend immer in einem bestimmten Rahmen. Auch diese müssen vom Täter getragen werden. Fühlt sich dieser jedoch zu Unrecht belangt, hat er die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dabei kann ihm auch ein Anwalt aus dem Verkehrsrecht zur Seite stehen.
Der Zusammenhang zwischen einem Bußgeld und Flensburg
Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeiten erachtet der Gesetzgeber eine Geldbuße allein nicht als ausreichend, um den Täter zu bestrafen.
So gibt es in vielen Fällen Punkte in Flensburg zum Bußgeld dazu (oft schon ab einer Strafe von 60 Euro oder mehr). Jeder Verkehrsteilnehmer besitzt extra dafür ein Punktekonto beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Seit der Punktereform im Mai 2014 gilt:
Spätestens ab sechs oder sieben Punkten auf dem Punktekonto erhalten Betroffene eine letzte schriftliche und kostenpflichtige Warnung. Dazu wird die Empfehlung ausgesprochen, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen (Punkte können dann aber nicht mehr abgebaut werden). Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Unterschied zum Verwarngeld
In der Regel wird bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit kein Bußgeld fällig. Die Behörden nehmen Abstand davon, in solchen Fällen ein Verfahren zu eröffnen, da das einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich zieht.
Bei einer Verwarnung gilt, dass kein Verwarngeld enthalten und keine schriftliche Ausführung vorliegen muss. Soll in diesem Fall dann doch einmal eine Geldstrafe gezahlt werden, beträgt diese für gewöhnlich nicht mehr als 5 – 35 Euro. Folgt der Täter der Zahlungsaufforderung nicht, kann jedoch noch nachträglich ein Verfahren eröffnet werden. Bei einem Bußgeld ist die schriftliche Form und die Übermittlung über den Postweg absolute Vorschrift.