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FAQ: Bußgeld statt Fahrverbot
Ja, in Einzelfällen besteht die Möglichkeit, das Bußgeld zu erhöhen, statt ein Fahrverbot zu verbüßen. Ein Eicht
Das Absehen von einem Fahrverbot ist nur in Ausnahmefällen möglich. So kann ein Fahrverbot zum Beispiel eine unzumutbare Härte darstellen, wenn der Verkehrssünder dadurch mit dem Verlust seines Jobs rechnen muss.
Dies liegt grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Richters. So ist zum Beispiel ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot möglich oder etwa eine pauschale Bußgelderhöhung von 1.000 Euro.
Im Video erklärt: Fahrverbot umgehen
Bußgelderhöhung statt Fahrverbot: Welche Voraussetzungen gelten?
Welche Sanktionen für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr drohen, ergibt sich üblicherweise aus dem Bußgeldkatalog. Darin sind neben der Höhe des Bußgeldes auch die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Dauer des Fahrverbotes definiert.
Viele Verkehrsteilnehmer empfinden vor allem das Fahrverbot als besonders einschränkend, denn nicht selten sind sie in ihrem Alltag auf das Auto angewiesen oder müssen damit sogar ihren Lebensunterhalt verdienen. Um im Einzelfall zu verhindern, dass durch einen Verkehrsverstoß eine Existenz auf dem Spiel steht, sieht der Gesetzgeber daher eine Möglichkeit vor, ein Bußgeld zu bezahlen, statt ein Fahrverbot zu verbüßen. Unter § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) heißt es dazu:
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
Wie viel mehr Bußgeld statt einem Fahrverbot zu bezahlen sind, liegt grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Richters. In der Regel sollten Verkehrssünder allerdings mindestens mit einer Verdopplung der Geldsanktion rechnen. Kann eine solche Summe nicht einfach beglichen werden, ist ggf. eine Ratenzahlung zu beantragen.
Wichtig! Ein Fahrverbot soll grundsätzlich unangenehm sein und den Verkehrssünder dazu bewegen, sein Verhalten zu hinterfragen. Diese Sanktion hat somit eine erzieherische Funktion. Aus diesem Grund wird auch nur in Ausnahmefällen vom zeitweisen Verzicht auf den Führerschein abgesehen. Die Erfolgschancen ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot zu verbüßen sind daher nicht gerade hoch. Um das Gericht mit einer Begründung zu überzeugen, kann es daher sinnvoll sein, sich im Vorfeld an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Wie gehe ich vor, um ein erhöhtes Bußgeld statt einem Fahrverbot zu erhalten?
Wollen Sie lieber ein höheres Bußgeld bezahlen, statt ein Fahrverbot zu verbüßen, müssen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dafür haben Sie nach Erhalt des Schreibens zwei Wochen Zeit. Verstreicht diese Frist, gilt der Bescheid als rechtskräftig und es ist nur noch schwierig möglich, gegen diesen vorzugehen.
Haben Sie fristgerecht Einspruch eingelegt, wird die Verkehrsordnungswidrigkeit vor Gericht verhandelt bzw. Sie erhalten schriftlich die Möglichkeit, sich zur Angelegenheit zu äußern. Sie haben dadurch die Möglichkeit, dem Richter zu erklären, warum Sie Ihren Führerschein unbedingt benötigen. Dabei gilt es darzulegen, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt. Mögliche Gründe können etwa ein Verlust des Arbeitsplatzes oder der Existenzgrundlage sein. Unter Umständen kann auch die Versorgung einer pflegebedürftigen Person eine schlüssige Begründung sein, um ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot zu verhängen.
Führt der zeitweise Verlust des Führerscheins hingegen lediglich zu Unannehmlichkeiten, weil zum Beispiel der Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln länger dauert, reicht dies für die Anwendung der Härtefallregelung in der Regel nicht aus.
Übrigens! Droht das Fahrverbot aufgrund eines Alkoholdelikts im Straßenverkehr, ist es üblicherweise nicht möglich, dieses zu umgehen. Ebenso sinken die Erfolgschancen, wenn der Verkehrssünder in der Vergangenheit bereits ein Fahrverbot verbüßen musste. Denn da in diesem Fall der Lerneffekt ausblieb, erscheint es wenig sinnvoll, ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot anzuordnen.