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FAQ: Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid
Ist im Bußgeldbescheid das Kennzeichen falsch angegeben, führt dies nicht unbedingt zu dessen Unwirksamkeit. Denn wichtig ist nur, dass die Möglichkeit besteht, den Verkehrssünder eindeutig zu identifizieren. Dafür können die Angaben zum Namen, der aktuellen Anschrift sowie Geburtsdatum und -ort ausreichen.
Sie können die zuständige Bußgeldstelle über den Tippfehler im Bußgeldbescheid informieren. Die Behörde sendet Ihnen dann eine Version mit korrigierten Angaben zu.
Die Erfolgschancen für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid steigen unter Umständen, wenn Formfehler vorliegen. Ob sich in Ihrem individuellen Fall ein Einspruch lohnt, sollten Sie ggf. durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen.
Ist das Bußgeld durch ein falsches Kennzeichen unzulässig?
Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, bekommt üblicherweise in den nächsten drei Monaten unerfreuliche Post. Der entsprechende Bußgeldbescheid informiert dabei über die drohenden Sanktionen.
Diese sind allerdings nur dann zulässig, wenn das Schreiben den formalen Vorgaben entspricht und keine weitreichenden Formfehler aufweist. Doch wie steht es um die Gültigkeit vom Bußgeldbescheid, wenn ein falsches Kennzeichen angegeben wird?
Mit dieser Frage musste sich das OLG Hamm beschäftigen und kam in seinem Beschluss von 3. Juli 2014 (Az.: 1 RBs 108/14) zu folgendem Urteil:
Die bloße – offensichtlich irrtümlich – falsche Angabe des Kennzeichens eines Fahrzeugs, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, im Bußgeldbescheid, führt dann nicht zu der Annahme, dass es sich bei der abgeurteilten Tat und dem Tatvorwurf des Bußgeldbescheids um unterschiedliche prozessuale Taten handelt, wenn die Tatidentität anhand der übrigen Tatmerkmale zweifelsfrei feststeht.
Nach Einschätzung des Gerichts wird ein Bußgeldbescheid durch ein falsches Kennzeichen somit nicht automatisch unwirksam. Vielmehr gilt es, im Einzelfall zu überprüfen, ob sämtliche Angaben im Bescheid eine eindeutige Identifizierung des Täters ermöglichen. Gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) muss der Bußgeldbescheid unter anderem folgende Informationen enthalten:
- Angaben zur Person
- Bezeichnung der Tat
- Angaben zu Tatort und -zeit
- Beweismittel
- Geldbuße und mögliche Nebenfolgen
- Rechtsbehelfsbelehrung
Durch die Vielzahl der Informationen ist eine Identifikation des Verkehrssünders in vielen Fällen auch noch möglich, wenn in einer Angabe ein offensichtlicher Rechtsschreibfehler und Zahlendreher vorliegt. Weist der Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen auf, sollte sich der Empfänger daher nicht zu früh freuen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Rechtfertigt ein falsches Kennzeichen diesen?
Wie zuvor ausgeführt, führt bei einem Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen nicht automatisch zur Ungültigkeit. Sie können allerdings die zuständige Bußgeldstelle über den Tippfehler informieren, damit Ihnen diese ein korrigiertes Schreiben zusendet. Prinzipiell sind Sie aber weiterhin dazu verpflichtet, das Bußgeld fristgerecht zu bezahlen und müssen ggf. auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinnehmen.
Enthält der Bescheid allerdings weitere Fehler, sodass eine zweifelsfreie Identifikation nicht möglich ist, oder ist der Bescheid erst nach Ablauf der Verjährungsfrist bei Ihnen eingegangen, kann eine Anfechtung im Einzelfall erfolgsversprechend sein. Wollen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt tun. Denn versäumen Sie diese Frist, tritt beim Bescheid die Rechtskraft ein.
Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, der ein falsches Kennzeichen und ggf. weitere Ungereimtheiten enthält, erfolgsversprechend ist, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, sich für eine individuelle Einschätzung an einen fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.