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Woran ist ein fehlerhafter Bußgeldbescheid zu erkennen?
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, beispielsweise einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, müssen Sie damit rechnen, in naher Zukunft einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Mit diesem teilt Ihnen die zuständige Bußgeldstelle mit, welches Bußgeld Sie zahlen müssen und ob zusätzlich Nebenfolgen, wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, anfallen.
Doch auch Behörden können Fehler unterlaufen. So kann es durchaus passieren, dass Sie ein Bußgeldbescheid, der fehlerhaft ist, erreicht. Doch wie können Sie Fehler erkennen und was können Sie tun, wenn die gemachten Angaben nicht stimmen?
FAQ: Fehlerhafter Bußgeldbescheid
Welche Angaben ein Bußgeldbescheid enthalten muss, um gültig zu sein, erfahren Sie hier.
Kann der betroffene Fahrer trotz Zahlendreher oder Tippfehler dennoch eindeutig identifiziert werden, macht dies den Bußgeldbescheid nicht gleich ungültig. Etwas anderes gilt hingegen, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder unvollständig ist.
Sind Sie der Meinung, einen fehlerhaften Bußgeldbescheid vor sich zu haben, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Dazu haben Sie nach der Zustellung zwei Wochen lang Zeit. Es ist ratsam, das Ganze im Vorfeld mit einem Anwalt zu besprechen.
Bußgeldbescheide müssen gewisse Informationen enthalten
Das Ordnungswidrigkeitengesetz – kurz OWiG – regelt, wie Behörden Verwarn- und Bußgelder verhängen und durchsetzen dürfen. Dort ist auch genau festgehalten, über welche Informationen und Angaben ein Bußgeldbescheid verfügen muss, damit dieser gültig ist. Dazu gehören laut § 66 OWiG unter anderem:
- Angaben zum Betroffenen
- Bezeichnung des Verstoßes
- Wann und wo der Verstoß begangen wurde
- Gesetzliche Grundlagen sowie angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Höhe des Bußgeldes und eventuell anfallende Nebenfolgen (z. B. ein Fahrverbot)
- Zahlungsaufforderung
- Rechtsbehelfsbelehrung
Name, Kfz-Kennzeichen, Unterschrift: Wann liegen hier Fehler vor?
Es gibt jedoch noch weitere Angaben, die in einem Bußgeldbescheid falsch gemacht werden können. Führen diese automatisch dazu, dass der Bußgeldbescheid mit einem Einspruch angefochten werden kann? Das kommt jeweils auf den Einzelfall an. Im Folgenden möchten wir näher auf einige oft vorkommende Fehler eingehen:
- Falscher Vor- bzw. Nachname: Handelt es sich lediglich um einen Rechtschreibfehler, weil beispielsweise zwei Buchstaben vertauscht wurden, so ist der Bußgeldbescheid meist nicht fehlerhaft. In der Regel lässt sich der Betroffene nämlich anhand seines weiteren Namens, also dem Nach- bzw. Vornamen, sowie seines Geburtsdatums, einwandfrei identifizieren.
- Falsches Kennzeichen: Auch hier kommt es häufiger zu Buchstaben- oder Zahlendrehern. Lässt sich der Fahrer trotzdem identifizieren, liegt in der Regel kein schwerer Fehler vor, der den Bußgeldbescheid angreifbar macht.
- Keine Unterschrift: Ein Bußgeldbescheid ist nicht fehlerhaft, wenn er keine Unterschrift enthält. Es handelt sich hierbei um ein maschinell erstelltes Dokument, welche auch ohne Unterschrift gültig ist.
- Sie haben den Verstoß nicht begangen: In Deutschland gilt bis auf wenige Ausnahmen die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur die Person, die einen Verstoß tatsächlich begangen hat, auch dafür mit Sanktionen belegt werden kann. Haben Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen, ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft und Sie können Einspruch einlegen.
- Blitzerfoto fehlt oder ist schwer zu erkennen: Die Bußgeldstelle muss Ihnen das Blitzerfoto nicht zwingend zuschicken. Ist es nicht vorhanden, macht dies den Bußgeldbescheid nicht zwingend anfechtbar. Ist ein Bild einsehbar und sind Sie auf diesem nur schlecht zu erkennen, kann sich unter Umständen ein Einspruch lohnen.
Messfehler & Co. – Auch der Polizei unterlaufen Fehler
Nicht nur die Angaben in einem Bußgeldbescheid können fehlerhaft sein. Auch der Vorwurf an sich kann aus gewissen Gründen entkräftet werden. Das ist etwa der Fall, wenn der zuständigen Behörde Messfehler nachgewiesen werden können.
So kann es durchaus sein, dass ein Blitzer nicht korrekt aufgestellt oder falsch bedient wurde. In diesem Fall wären die Messergebnisse gar nicht zu verwerten oder es hätte ein größerer Toleranzabzug berücksichtigt werden müssen.
Ein Bußgeldbescheid ist außerdem anfechtbar, wenn der Blitzer nicht korrekt geeicht war. Des Weiteren kann es dazu kommen, dass Messdaten falsch zugeordnet werden, die Polizeibeamten nicht ausreichend geschult waren oder die Technik fehlerhaft ist.
Fehler im Bußgeldbescheid gefunden: Was können Sie tun?
Bevor Sie ein Bußgeld zahlen und damit den Ihnen vorgeworfenen Verstoß anerkennen, sollten Sie das Schreiben stets gründlich prüfen. Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Bußgeldbescheid tatsächlich fehlerhaft ist, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat bitten.
Doch was können Sie unternehmen, wenn beispielsweise im Bußgeldbescheid falsche Angaben zu finden sind oder Messfehler vorliegen? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Damit dürfen Sie sich allerdings nicht zu viel Zeit lassen. Ihr Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen Eingang des Schreibens bei der zuständigen Behörde eingehen.
Nachdem die Behörde Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhalten hat, wird zunächst ein Zwischenverfahren eingeleitet. Ging das Schreiben pünktlich ein, werden die dort gemachten Angaben überprüft. Kommt die Bußgeldstelle zu dem Schluss, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, nimmt sie diesen zurück. Der Betroffene muss dann kein Bußgeld zahlen, außerdem gibt es weder Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Was ist dabei wichtig?
Ist Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft und möchten Sie deshalb Einspruch gegen diesen einlegen, ist einiges zu beachten. Wichtig ist zunächst, wie bereits erwähnt, dass Ihr Schreiben pünktlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingeht.
Doch auch bezüglich des Inhalts sind einige Regeln einzuhalten. Vermerken Sie Ihren Namen sowie Ihre Adresse und vergessen Sie nicht, das Aktenzeichen anzugeben.
Vermerken Sie ausdrücklich, dass Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gehen Sie im Folgenden näher darauf ein, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird und erläutern Sie dann, aus welchen Gründen der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.