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Bis wann müssen Sie auf den Anhörungsbogen reagieren?
Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, fahren z. B. trotz Rotphase über die Ampel oder werden geblitzt, weil Sie mit zu viel km/h unterwegs waren, hat dies natürlich Konsequenzen. Sie erhalten Post von der Bußgeldstelle oder der Polizei, die ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet haben. Bevor Ihnen jedoch der Bußgeldbescheid ins Haus flattert, wird von der zuständigen Behörde oftmals ein Anhörungsbogen verschickt.
Dieser Bogen soll Sie darüber informieren, was Ihnen genau zur Last gelegt wird, Ihnen aber auch zugleich die Möglichkeit geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern und sich gegebenenfalls selbst zu entlasten. In dem Schreiben werden Sie aufgefordert, den ausgefüllten Anhörungsbogen innerhalb einer Frist zurückzusenden. Wir erklären ihnen im folgenden Ratgeber, welche Frist beim Anhörungsbogen zu beachten ist.
FAQ: Frist beim Anhörungsbogen
Nach einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr wird dem Halter des Fahrzeugs ein Anhörungsbogen zugestellt, in dem er sich zum Tatvorwurf äußern kann.
Möchten Sie Angaben im Anhörungsbogen machen, haben Sie dazu normalerweise eine Woche Zeit. Welche Frist genau zu beachten ist, können Sie in der Regel dem Bogen entnehmen.
Wird Ihnen nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ordnungswidrigkeit ein Anhörungsbogen zugestellt, gilt die Tat im Regelfall als verjährt. Teilweise verschickt die Behörde auch direkt einen Bußgeldbescheid – dieser muss jedoch ebenfalls innerhalb von drei Monaten bei Ihnen eintreffen.
Video: Anhörungsbogen kurz und knapp erklärt
Innerhalb welcher Frist müssen Sie den Anhörungsbogen erhalten?
Oftmals sind sich die Betroffenen selbst nicht ganz sicher, ob sie nun tatsächlich geblitzt wurden. Immerhin kann es sein, dass der Blitzer zum betreffenden Zeitpunkt gar nicht aktiviert war, sie das Blitzlicht schlicht übersehen haben oder es sich um einen Schwarzlichtblitzer gehandelt hat, der unsichtbar auslöst. Dann bleibt den Betreffenden keine andere Wahl als abzuwarten, ob sich in den folgenden Wochen oder Monaten vielleicht ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen in ihrer Post befindet.
Verständlicherweise interessieren sich die vermeintlichen Blitzer-Opfer besonders dafür, bis zu welchem Zeitpunkt ihnen der Verstoß noch gefährlich werden kann und ab wann der Vorfall verjährt ist. Wann kommt der Anhörungsbogen also bei Ihnen an? Da die Behörden unterschiedlich schnell arbeiten und die Arbeitsbelastung mitunter stark schwankt, lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten.
Die im Anhörungsbogen angegebene Frist
Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten, sind neben dem genauen Tatvorwurf auch Ihre Personalien darin verzeichnet. Außerdem können Sie sich zu dem Verstoß äußern, aber derartige Aussagen sind freiwilliger Natur und keine Pflicht. Tatsächlich sollten Sie abwägen, ob Sie sich mit einer Aussage vielleicht selbst belasten könnten und im Zweifelsfall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Doch bis wann haben Sie Zeit, den Bogen zurückzuschicken? Im Anhörungsbogen ist die Frist, die Ihnen für die Rücksendung bleibt, angegeben. Doch was passiert, wenn Sie die im Anhörungsbogen gesetzte Frist verpasst haben? In der Regel wird dies keine negativen Auswirkungen haben, da Sie nicht gezwungen sind, Angaben zur Sache zu machen.
Nach dem Anhörungsbogen: Innerhalb welcher Frist muss der Bußgeldbescheid folgen?
Wie bereits erwähnt, verjähren die meisten Ordnungswidrigkeiten bereits nach drei Monaten, d. h. der Bußgeldbescheid muss bis dahin zugestellt worden sein. Erhalten Sie vor diesem einen Anhörungsbogen, ist diese Frist zunächst einmal unterbrochen.
Hallo,
in Ihrem Beitrag schreiben Sie „Der Bescheid oder der vorausgehende Bogen muss innerhalb von drei Monaten beim Adressaten eintreffen“. In anderen Beiträgen wird aber darauf hingewiesen, dass beim Anhörungsbogen nicht der Zeitpunkt der Zustellung, sondern der Zeitpunkt der Ausfertigung der Anhörung maßgeblich ist.
Hieraus resultiert meine Frage: Wie lange darf ein Anhörungsbogen von der Ordnungsbehrde rückdatiert sein? Gilt hier wie beim Bußgeldbescheid die 2-Wochen-Frist?
Vielen Dank für Ihre Info