Die Hartnäckigkeit der falschen Sorte
Synonyme für Beharrlichkeit sind Begriffe wie Hartnäckigkeit und Ausdauer. Im öffentlichen Straßenverkehr wird der Begriff auf eine ähnliche Art und Weise verwendet – nur dass die Bedeutung hier eher in Richtung Starsinnigkeit und Sturheit geht.
Der Begriff der beharrlichen Pflichtverletzung wird dem Gesetz folgend verwendet, wenn ein Fahrer wiederholt mit Verstößen gegen das Verkehrsrecht auffällt.
In diesem Fall wird ihm nachgesagt, dass es ihm an erforderlicher Rechtsteuer für die Regeln im Straßenverkehr mangelt. Dieser Ratgeber definiert die beharrliche Pflichtverletzung und klärt über einen möglichen Einspruch auf.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Beharrlichkeit
Im Verkehrsrecht gilt jemand als beharrlich, der wiederholt gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt. Es gilt als beharrlich, weil ihm seine wiederholten Verstöße scheinbar gleichgültig sind.
Beharrlichkeit kann in allen möglichen Fällen vorliegen. Das ist auch etwa dann der Fall, wenn Sie sehr oft falsch parken und Verwarngelder billigend in Kauf nehmen. Bei einer großen Häufung kann es durchaus vorkommen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Beispiel: VG Berlin, Az.: 11 L 432.16.
Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu beraten.
Beharrlichkeit – Definition und Bedeutung im Verkehr
Nach deutschem Recht werden die Begriffe beharrliche und grobe Pflichtverletzung voneinander unterschieden. Letzterer Begriff wird verwendet, wenn Verstöße vorliegen, die sehr oft die Ursache für Unfälle waren oder diesen Anschein erweckt haben. Die Hauptmerkmale bei Pflichtverletzungen dieser Kategorie sind starker Leichtsinn und grobe Nachlässigkeit. Die Täter weisen oft auch ein hohes Maß an Gleichgültigkeit auf.
Dagegen kann auch bei leichten Verkehrsverstößen von Beharrlichkeit gesprochen werden. Folglich kann ein Richter auch jemand, der dauerhaft falsch parkt, eine beharrliche Pflichtverletzung unterstellen. Es liegt hier also viel an der Auslegung des Sachverhalts.
Lohnt sich der Einspruch gegen den Vorwurf der Beharrlichkeit?
Wie in jedem anderen Fall im Verkehrsrecht besteht immer die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und sich mit diesem zu einer möglichen Intervention zu beraten. Wird ein Fahrverbot verhängt, ist es besonders empfehlenswert, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt zu besprechen und so die Erfolgschancen abzuwägen.
Gerade Menschen, die auf den Führerschein im beruflichen oder privaten Leben in besonderem Maße angewiesen sind, sollten beim Vorwurf der Beharrlichkeit den Einspruch in Erwägung ziehen. Die Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist in einem solchen Fall sehr hilfreich.
Dabei gilt: Liegen die Ordnungswidrigkeiten, bei denen Sie beharrlich gehandelt haben, länger als ein Jahr auseinander, bestehen womöglich Chancen auf Erfolg. In seltenen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu umgehen, indem ein Antrag darauf gestellt wird, im Austausch das Bußgeld zu erhöhen.