Brieflaufzeiten: Welche Rolle spielen sie im Bußgeldverfahren?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Wie lange braucht die Post für die Zustellung von Briefen?

Die Brieflaufzeiten geben an, wie lange die Post von der Einlieferung bis zur Zustellung unterwegs ist.
Die Brieflaufzeiten geben an, wie lange die Post von der Einlieferung bis zur Zustellung unterwegs ist.

Versenden wir wichtige Mitteilungen mit der Post, verlassen wir uns darauf, dass diese zeitnah beim Empfänger eingehen. Eine schnelle Zustellung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es darum geht, Fristen einzuhalten. Damit die Briefe auch rechtzeitig ankommen, verlassen sich viele Menschen auf die üblichen Brieflaufzeiten.

Doch wie lange dauern in Deutschland normalerweise die Postlaufzeiten bei einem Brief? Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Berechnung der Laufzeit? Und welche Auswirkungen haben die Brieflaufzeiten auf mögliche Fristen im Bußgeldverfahren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Brieflaufzeiten

Was gibt die Brieflaufzeit an?

Dabei handelt es sich um den Zeitraum, den ein Brief vom Einwurf in den Briefkasten der Post bis zum Empfänger braucht. Wie lange eine Sendung in der Regel in Deutschland unterwegs ist, erfahren Sie hier.

Sind die Postlaufzeiten im Bußgeldverfahren relevant?

Wollen Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, müssen Sie die Fristen einhalten. Dabei sind auch die Brieflaufzeiten zu berücksichtigen.

Wann gilt ein Brief laut Gesetz als zugestellt?

Werden behördliche Schreiben per Post versendet, gehen die Behörden von einer Zustellung innerhalb von drei Tagen aus. Um dies ggf. nachweisen zu können, erfolgt der Versand in der Regel per Einschreiben oder wie beim Bußgeldbescheid mithilfe einer Zustellungsurkunde.

Wie viel Zeit braucht ein Brief, um ans Ziel zu kommen?

Um sicherzustellen, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtzeitig ankommt, sollten Sie die Postlaufzeiten berücksichtigen.
Um sicherzustellen, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtzeitig ankommt, sollten Sie die Postlaufzeiten berücksichtigen.

Die Brieflaufzeiten geben an, wie schnell ein Brief beim Empfänger ankommt. In Deutschland liegt diese bei „E + 1“, also Einwurftag plus ein Werktag. Somit stellen die zahlreichen Postboten Briefe und Postkarten in der Regel bereits am nächsten Werktag zu. Laut eigenen Angaben kann die Deutsche Post diese Quote bei 93 Prozent der Sendungen erfüllen. Allerdings sind bei der Berechnung einige Besonderheiten zu beachten:

  • Die Brieflaufzeiten beziehen sich nur auf den Versand auf dem Festland.
  • Der Einwurf muss vor der letzten Leerung des Briefkastens oder dem Annahmeschluss der Filiale erfolgen.
  • Die Postlaufzeit E + 1 gilt in der Regel nur für Standardbriefe und Postkarten.

Die Laufzeit für Einschreiben ist übrigens nicht kürzer als von regulären Briefen, allerdings bietet diese Versandart den Vorteil, dass sich die Sendung verfolgen und somit die Zustellung belegen lässt. Einen entsprechenden Nachweis ermöglicht auch die Zustellungsurkunde im Zuge des Zustellungsauftrages, die beim Versand von amtlichen Schriftstücken wie zum Beispiel Bußgeldbescheiden ausgestellt wird.

Brieflaufzeiten im Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren müssen häufig Fristen eingehalten werden. Dies gilt sowohl von Seiten der Behörden als auch von Seiten der vermeintlichen Verkehrssünder. So muss ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zum Beispiel 14 Tage nach Erhalt des Dokumentes erfolgen. Beim Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beträgt die Frist sogar nur eine Woche.

Um sicherzustellen, dass die Schreiben auch rechtzeitig bei den zuständigen Behörden ankommen, gilt es, die geltenden Brieflaufzeiten zu beachten. Mögliche Verzögerungen bei der Auslieferung der Post müssen Sie allerdings in der Regel nicht einplanen, auch wenn ein gewisser Puffer wohl nicht schadet. Zu dieser Einschätzung kam zumindest der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. Oktober 2010 (Az.: IX ZB 73/10):

Der Rechtsmittelführer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden.

Auch wenn Briefe in der Regel am nächsten Werktag beim Empfänger eintreffen, gibt es dafür keine Garantie. Aus diesem Grund werden die Postlaufzeiten bei Gericht nicht selten mit drei Tagen veranschlagt. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Schreiben rechtzeitig im Briefkasten landen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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