Bußgeldverfahren: Kosten, Ablauf und Verjährung

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 14. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der Ablauf von einem Bussgeldverfahren besteht aus drei Teilen,

Vom Verstoß bis zur Bußgeldzahlung

Das Bußgeldverfahren: Infos zum Ablauf, den einzelnen Verfahrensetappen und mehr
Das Bußgeldverfahren: Infos zum Ablauf, den einzelnen Verfahrensetappen und mehr

Wer sich beim Autofahren einen Fehltritt erlaubt hat und dabei erwischt wurde, der erhält normalerweise nach einigen Wochen Post von einer Verwaltungsbehörde. Bis der Bußgeldbescheid jedoch tatsächlich im Briefkasten landet, wurde bereits der erste Teil eines Bußgeldverfahrens durchlaufen.

Bei solch einem Bußgeldverfahren handelt es sich um einen juristischen Vorgang, der nicht nur bei Verstößen im Straßenverkehr vorkommt. Wie sich dieses Verfahren gestaltet und was Betroffene wissen sollten, erfahren Sie hier.

FAQ: Bußgeldverfahren

Wann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet?

Das Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn die Polizei eine Ordnungswidrigkeit eines Verkehrsteilnehmers registriert.

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Hier erhalten Sie einen Überblick des üblichen Ablaufs eines Bußgeldverfahrens.

Welche Kosten entstehen für ein Bußgeldverfahren?

Im Rahmen des Bußgeldverfahrens entstehen Gebühren von mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.

Video zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Video: Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Video: Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Zum Begriff des Bußgeldverfahrens

Als Bußgeldverfahren wird ein Sanktionsverfahren bezeichnet, welches für die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit eröffnet wird. Es unterscheidet sich dahingehend von einem Strafprozess, welcher der Feststellung und der Durchsetzung eines Strafanspruches dient.

Bußgeldverfahren spielen also nicht nur im Verkehrsrecht eine Rolle. Auch eine Ruhestörung oder eine Schulpflichtverweigerung sind z. B. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld belegt sind.

Für ein rechtskräftiges Bußgeldverfahren gilt zunächst eine Verjährung von drei Monaten. Das bedeutet: Hören Sie drei Monate nach Tattag nichts von der Sache, dann gilt diese als verjährt und kann nicht mehr verfolgt werden. Erhalten Sie hingegen während des Bußgeldverfahrens eine Anhörung, dann unterbricht diese in der Regel die Dreimonatsfrist und lässt sie wieder von vorn beginnen. Anders verhält es sich bei einem Zeugenfragebogen, denn dieser unterbricht die Verjährungsfrist von drei Monaten meist nicht.

Mögliche Abläufe eines Bußgeldverfahrens

Im Regelfall wird beim Ablauf von einem Bußgeldverfahren in drei Teile unterschieden: das Vorverfahren, das Zwischenverfahren und, im Streitfall, ein gerichtliches Verfahren.

1. Das Vorverfahren

Der Ablauf von einem Bussgeldverfahren lässt sich in drei Teile gliedern
Der Ablauf von einem Bussgeldverfahren lässt sich in drei Teile gliedern

Im Vorverfahren wird der zugrundeliegende Verstoß von einer zuständigen Behörde bearbeitet. Dabei werden Beweise zusammengetragen und überprüft, ob tatsächlich eine Gesetzesübertretung vorlag. Kann einem Betroffenen seine Tat eindeutig nachgewiesen werden, wird ein Bußgeldbescheid verschickt. Neben der jeweiligen Geldbuße werden Delinquenten im Regelfall auch über Punkte in Flensburg oder ein mögliches Fahrverbot informiert.

Bei einem Bußgeldverfahren geht dem tatsächlichen Bescheid im Regelfall ein Anhörunsgbogen voraus. Der Grund hierfür ist, dass jedem das Recht gegeben werden soll, sich zur Sache zu äußern. Zudem gilt in Deutschland bzgl. Verstößen im Straßenverkehr nicht die Halterhaftung, sondern die Fahrerhaftung. Anstatt den Halter eines Wagens für alles verantwortlich zu machen, was mit dem Kfz geschieht, gilt es, den korrekten Fahrer zu ermitteln und diesen zur Verantwortung zu ziehen.

Grundlegend sind Sie jedoch nicht dazu verpflichtet, den Anhörungsbogen überhaupt auszufüllen. Sie sind lediglich dazu angehalten, Ihre korrekten Personalien – also Name, Geburtsdatum etc. – anzugeben bzw. diese zu korrigieren, sollten diese im Bogen falsch aufgeführt sein. Eine Stellungnahme müssen Sie jedoch nicht formulieren, da sich niemand selbst belasten muss.

Sollte es hingegen zu Unklarheiten kommen, wer die Tat verübt hat – etwa weil das Blitzerfoto unscharf ist oder weil es sich um einen Firmenwagen handelt – wird ein Zeugenfragebogen verschickt. Auch hier gilt: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, diesen zu beantworten.

2. Das Zwischenverfahren

Wird ein Bußgeldbescheid verschickt und die betroffene Person legt keinen Einspruch ein, dann wird dies einem Einverständnis gleichgesetzt und der Bußgeldbescheid wird nach Verstreichen einer zweiwöchigen Frist rechtskräftig. Damit ist das Bußgeldverfahren beendet.

Ein Einspruch hingegen eröffnet das Zwischenverfahren: Dabei überprüft die Behörde zunächst, ob der Einspruch zulässig ist. Ist das der Fall, wird die Sache noch einmal betrachtet und entschieden, ob der Bußgeldbescheid aufrecht erhalten wird oder nicht. Ist ersteres der Fall, dann wird die Sache an ein übergeordnetes Amtsgericht weitergeleitet.

3. Beilegung oder gerichtliches Verfahren

Im Weiteren entscheidet die Staatsanwaltschaft über das Anliegen. Kann auch diese keine Entscheidung treffen bzw. wird deren Entscheidung nicht vom Beschuldigten anerkannt, kann in nächster Instanz eine Verhandlung vor Gericht erfolgen.

Die Anhörung zum Bußgeldverfahren: Was soll ich tun?

Betroffene sind häufig unsicher, wie sie auf die Anhörung im Bußgeldverfahren reagieren sollen
Betroffene sind häufig unsicher, wie sie auf die Anhörung im Bußgeldverfahren reagieren sollen

Wie bereits erwähnt, besteht weder für den Anhörunsgbogen noch für den Zeugenfragebogen die bindende Verpflichtung, auf diese zu antworten. Es besteht nur die Pflicht Angaben zu Ihrer Person zu tätigen, zur Tat selbst müssen Sie sich nicht äußern. Dennoch sollten Sie sich über die möglichen Folgen im Klaren sein – vor allem, wenn es sich um einen Zeugenfragebogen handelt.

Entscheiden Sie sich für eine Antwort, dann sollten die von Ihnen getätigten Angaben auch korrekt sein, da Sie sich sonst strafbar machen. Wer einen Zeugenfragebogen nicht beantwortet, muss u. U. damit rechnen, eine Fahrtenbuchauflage zu erhalten.

Sind Sie überhaupt nicht sicher, wie Sie sich am besten verhalten sollen, können Sie auch einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren und lassen Sie sich beraten.

Mögliche Kosten für ein Bußgeldverfahren

Wird ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dergleichen gegen Sie eröffnet, dann tragen Sie im Regelfall nicht nur das Bußgeld für Ihren Verstoß. Hinzu kommen noch Gebühren, welche sich im Wesentlichen nach Art des Verstoßes richten. Hierbei kann jedoch nicht willkürlich von der bearbeitenden Behörde entschieden werden; so heißt es in § 107 Absatz 1 Satz 1 und 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG):

Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.

Dementsprechend können Sie die Ihnen auferlegten Gebühren auf ihre Richtigkeit überprüfen. Im Regelfall sollte im Bußgeldbescheid stets genau aufgeschlüsselt sein, wie sich die zu entrichteten Kosten zusammensetzen.

Geht die Sache an ein nächsthöheres Gericht, gilt hier grundlegend dasselbe wie für andere Verfahren auch: Die Gerichtskosten für ein Bußgeldverfahren sind von dem zu tragen, der den Fall verliert.

Wie kann ich den Vorwürfen widersprechen?

Möchten Sie in Ihrem Bußgeldverfahren einen Einspruch verfassen, sollten Sie gute Argumente haben
Möchten Sie in Ihrem Bußgeldverfahren einen Einspruch verfassen, sollten Sie gute Argumente haben

Möchten Sie einen Einspruch in Ihrem Bußgeldverfahren erwirken, dann müssen Sie im Regelfall zunächst den Bußgeldbescheid abwarten. Haben Sie bzgl. des Tathergang etwas klarzustellen, dann können Sie dies bereits im Anhörungsbogen bzw. im Zeugenfragebogen anmerken; faktisch handelt es sich dabei jedoch nicht um einen Einspruch.

Im Regelfall gilt: Hat der Bescheid die Behörde verlassen, dann beginnt eine zweiwöchige Frist. In dieser Zeit können Sie entweder das angeordnete Bußgeld bezahlen und somit auch die anderen etwaig verhängten Sanktionen anerkennen – oder Sie formulieren ein Einspruchsschreiben und senden dieses zurück an die Behörde. Wie oben beschrieben, durchläuft dieses dann verschiedene Prüfungen.

Möchten Sie in Ihrem Bußgeldverfahren einen Widerspruch einlegen, dann sollten Sie gut und stichhaltig begründen können, weshalb die Ihnen angeordnete Sanktion ungerechtfertigt ist – sonst haben Sie Mehrkosten zu tragen!

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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