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Was passiert zu welchem Zeitpunkt
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist vielen Verkehrsteilnehmern ein Dorn im Auge. So freut sich niemand über den Bußgeldbescheid im Briefkasten, der die ungeliebte Zahlungsaufforderung enthält. Doch eines ist sicher: Für die Sicherheitswirkung auf den Straßenverkehr sind Verfahren dieser Art unverzichtbar.
Welcher Sinn steckt hinter den Bußgeldverfahren? Welcher Ablauf macht sie so effektiv? Welche Kosten werden aufgeworfen? Und welche Begriffe sollte jede Person im Verkehr kennen? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.
FAQ: Ablauf vom Bußgeldverfahren
Hier erfahren Sie, wie ein Bußgeldverfahren in Deutschland üblicherweise abläuft.
Zunächst wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid geprüft. Sollte die Bußgeldstelle an den Sanktionen festhalten, kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht.
Bezahlen Sie das Bußgeld, ist das Bußgeldverfahren damit abgeschlossen.
Video zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens
Der Ablauf des Bußgeldverfahrens im Fokus
Bevor überhaupt Ermittlungen im Sinne eines Bußgeldverfahrens angestellt werden können, muss es zu einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kommen. Sehr leichte Verstöße, bei denen nur eine Verwarnung oder ein niedriges Verwarngeld ausgesprochen wird, sind hiervon ausgenommen. Auch Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) werden nicht von den Bußgeldbehörden verfolgt. Hier ist die Staatsanwaltschaft verantwortlich.
Liegt eine definitive Ordnungswidrigkeit vor, beginnen die Ermittlungen. Erreicht den Täter schließlich
der Bußgeldbescheid, hat er dem Bußgeldverfahren und dessen Ablauf entsprechend zwei Handlungsoptionen. Entweder er gesteht seine Schuld ein und zahlt die Geldbuße (dadurch werden die Ermittlungen gänzlich eingestellt) oder er legt einen Einspruch ein.
Das Bußgeld und weitere Kosten
Jedes Bußgeldverfahren wirft im Ablauf gewisse Kosten auf. Die jeweils zuständige Behörde leitet diese Unkosten über den Zahlungsbescheid an die Täter weiter, welche diese dann tragen müssen.
Das ist eine nach dem Verkehrsrecht absolut zulässige Vorgehensweise. Zu den Unkosten gehören dabei unter anderem:
- Gebühren und Auslagen: Im Ablauf eines Verfahrens kommen diese Zusatzkosten immer zustande. Standardmäßig verlangt das Gesetz, dass die Gebühren fünf Prozent des Bußgeldes betragen sollen, es müssen in jedem Fall aber mindestens 25 Euro sein.
- Gutachten: Wird ein solches erstellt, kann das Geldbeträge von mehreren hundert Euro nach sich ziehen.
- Akteneinsicht: Der aktuelle Preis dafür liegt bei zwölf Euro.
- Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht: Etwa zehn Prozent des Bußgeldes werden hierfür verlangt.
Einspruch erheben
Der Ablauf bei einem Bußgeldverfahren ist auch nach einem Einspruch genau festgelegt. Im Zwischenverfahren wird von der Bußgeldbehörde in der Regel überprüft, ob dieser Widerspruch berechtigt ist. Für eine mögliche Zustimmung muss dieser unter anderem frist- und formgerecht eingereicht werden.
Das Bußgeldverfahren sieht im Ablauf folglich vor, dass alles Notwendige veranlasst wird, um den Fall und die vorliegenden Beweise erneut zu prüfen. Bleibt die Schuld des Täters bestehen, kommt es zur Hauptverhandlung. Vor dem Amtsgericht kann der Beschuldigte schließlich eine Aussage abgeben. Am Ende der Verhandlung wird das Urteil gefällt.