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Kosten, die den Bußgeldbescheid komplettieren
Jeder, der im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss ein Bußgeld in einer bestimmten Höhe zahlen. Dieses richtet sich in der Regel nach der Schwere des Vergehens und ist im aktuellen Bußgeldkatalog festgeschrieben.
Doch so mancher Fahrer hat schon mit Ungläubigkeit auf seinen Bescheid geschaut. Neben der Geldbuße, mit der schon fest gerechnet wurde, verlangt die zuständige Behörde die Zahlung einer Gebühr.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum jeder Bußgeldbescheid mit Gebühren und Auslagen einhergeht und welche Gesetzesgrundlage diesem bürokratischen Akt zu Grunde liegt.
FAQ: Gebühren im Bußgeldbescheid
Dies ist darin begründet, dass neben dem eigentlichen Bußgeld noch Gebühren und Auslagen fällig werden.
In der Regel betragen die Gebühren im Bußgeldbescheid 25 Euro.
Die Auslagen liegen normalerweise bei 3,50 Euro und werden mitunter für die Zustellung des Bußgeldbescheids erhoben. Addiert mit den Gebühren kommen daher insgesamt 28,50 Euro zur eigentlichen Geldbuße hinzu.
Warum sind Gebühren bei einem Bußgeld-
bescheid fällig?
Grundsätzlich gilt: Der Tatbestand beeinflusst nicht nur die eigentliche Geldbuße, sondern auch die Gebühr, die oben drauf zu zahlen ist. Wird eine Ordnungswidrigkeit von der zuständigen Bußgeldstelle erfasst, hat diese drei Monate Zeit, einen Bescheid zu verschicken, bevor die Tat verjährt.
In nicht wenigen Fällen liegt einem Bußgeldbescheid eine 25-Euro-Gebühr bei, die derjenige zahlen muss, an die sich die Benachrichtigung richtet. Manchmal ist selbst hier noch nicht Schluss: Oft folgen auf einen Bußgeldbescheid weitere Gebühren und Auslagen. Die Maximalsumme darf nach dem Gesetz jedoch 7.500 Euro nicht überschreiten. Doch welche Gesetzesgrundlage kommt hier zum Tragen?
So setzen Sich bei einem Bußgeldbescheid die Gebühren zusammen
Die zusätzlichen Kosten, die zum Bußgeldbescheid dazugehören, werden nicht willkürlich festgelegt. Im Gegenteil: Damit sollen die Verfahrenskosten gedeckt werden. Denn die Bußgeldbenachrichtigung wird nicht von heute auf morgen erstellt.
Von dem Moment, in dem der Verkehrsverstoß begangen wird, bis zum endgültigen Erhalt über den Postweg müssen die Ermittlungen geführt werden. Dafür ist es teilweise nötig, Beweise zu sammeln und Zeugen zum Tathergang zu befragen.
Diese Ermittlungen werfen zusätzliche Kosten auf, die durch den Bußgeldbescheid und seine Gebühren an den Täter weitergeleitet werden sollen.
Verschiedene Auslage-Kosten können dabei entstehen. Dazu zählen unter anderem Beträge für Personenbeförderung und auch Gebühren für die Zustellung der Schreiben.
Mögliche Ausnahmen
Entgegen der Vorgaben im Ordnungswidrigkeitengesetz beträgt bei einem Bußgeldbescheid die Gebühr nicht immer 25 Euro oder mehr. Die häufigsten Ausnahmen bilden hier Park- und Halteverstöße.
was passiert wenn ich die Gebühr nicht zahle ?