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Wie funktioniert das mit den Geldauflagen?
Besonders schwere Taten gelten auch im Straßenverkehr nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten. Sie werden als Straftat gewertet und nach den Vorgaben des Strafgesetzbuches (StGB) bestraft.
In einem Strafverfahren kann dann die Entscheidung gefällt werden, eine Geldauflage zu verhängen und das Bußgeld zu spenden.
Wer entscheidet, ob Bußgelder für Vereine gespendet werden? Und welche Organisationen kommen als Spendenempfänger überhaupt in Frage?
Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen und informiert Sie angemessen zum Thema.
FAQ: Geldauflage
Bei einer Geldauflage handelt es sich um eine gerichtlich angeordnete Zahlung an bestimmte Vereine. Das Bußgeld wird in einem solchen Fall also gespendet.
Haben Sie eine Straftat im Straßenverkehr begangen, kann im darauf folgenden Verfahren eine Geldauflage festgelegt werden, woraufhin die Verurteilung ersetzt und das Gerichtsverfahren eingestellt wird. Zum Teil geht eine Geldauflage mit anderen Auflagen und Weisungen einher und fungiert daher nicht als alleiniges Strafmittel.
Normalerweise sieht das Gesetz in einem solchen Fall eine Frist von sechs Monaten vor.
Bußgelder spenden – Wer trägt die Entscheidung im Verfahren?
Wird innerhalb eines Strafverfahrens, welches im Straßenverkehr beispielsweise durch unterlassene Hilfeleistung eröffnet werden kann, eine Geldauflage festgelegt, wird damit automatisch die Verurteilung ersetzt und es kommt zur Einstellung des Verfahrens. Doch wer trifft die Entscheidungen für Auflagen dieser Art?
Endgültig kann die Geldübergabe an Spendenorganisationen nur vom Gericht beschlossen werden, genauer gesagt vom Richter bzw. vom Staatsanwalt. Der Großteil der Geldauflagen wird in Deutschland durch die Staatsanwaltschaft zugeteilt.
Die Einteilungsmöglichkeiten der Geldauflage
Eine Geldauflage wird nicht in jedem Fall als alleiniges Strafmittel verwendet.
Teilweise wird diese auch parallel mit anderen Auflagen und Weisungen erteilt. So kann beispielsweise die Bußgeldübergabe an eine Spendenorganisation mit der Weisung zu gemeinnütziger Arbeit einhergehen.
Auch eine Geldaufteilung ist möglich:
Dabei wird die zu zahlende Strafe zur Hälfte an eine Spendenorganisation und zur Hälfte in die Staatskasse abgeleitet.
Die Verdiener am Bußgeld-Fundraising
Generell sollen sich Täter bei einer Geldauflage nicht nur über die Einstellung des Verfahrens freuen, sondern auch eine Lektion lernen. Aus diesem Grund wird als Empfänger der Auflage oft eine gemeinnützige Organisation ausgewählt, die eine sinnvolle Verbindung zum dem Tatbestand der Strafverhandlung aufweist.
Jemand der beispielsweise nach Verletzung seiner Bewährungsauflagen angeklagt wird, zahlt womöglich eine Geldauflage an den „Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.“. Doch egal aus welcher Richtung die betreffende Spendenorganisation kommt; laut Gesetz muss sie entweder im Bereich Jugendhilfe, Gefangenhilfe oder Opferhilfe tätig sein.