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Auf Deutschlands Straßen finden sich zahlreiche Blitzer, die sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch Rotlichtverstöße registrieren und beweiskräftige Fotos von den Verkehrssündern machen. Wurde ein Fahrer geblitzt, so erhält er in der Regel spätestens drei Monate darauf häufig einen Bußgeldbescheid, in dem die entsprechende Strafe für die Ordnungswidrigkeit aufgeführt ist.
Nach Erhalt haben Sie zwei Wochen Zeit, um den Bußgeldbescheid zu prüfen und im Falle eines Fehlers Einspruch zu erheben. Doch kann auch ein fehlendes Blitzerfoto sofort zur Ungültigkeit des behördlichen Schreibens führen?
FAQ: Bußgeldbescheid ohne Foto
Ja, ein Bußgeldbescheid muss nicht zwingend ein Foto aufweisen, um gültig zu sein.
Dies kann mehrere Gründe haben. Fand die Geschwindigkeitsmessung beispielsweise mit einem Lasermessgerät statt, wird normalerweise erst gar kein Foto erstellt. Der betroffene Fahrer wird in diesem Fall in der Regel direkt mit seinem Verstoß konfrontiert. Es kann allerdings auch sein, dass es ein Foto gibt, dieses nur nicht im Bußgeldbescheid abgedruckt ist.
Ja, diese Option besteht. Möglicherweise ist die Qualität des Fotos so schlecht, dass es daher nicht im Bescheid abgedruckt wurde. Sind Sie darauf nicht einwandfrei zu identifizieren, könnte ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein. Sie sollten sich dann an einen Anwalt wenden.
Im Video: Blitzerfoto erklärt
Geblitzt ohne Foto: Warum ist das Blitzerbild im Verfahren von so großer Bedeutung?
Geblitzt und Bescheid ohne Foto erhalten? Das Blitzerfoto gilt gemeinhin als beweiskräftigster Nachweis für den Verstoß gegen eine Verkehrsregel. Doch gilt es dabei einiges zu beachten. Insbesondere müssen nicht nur Sie als Fahrer auf dem Foto eindeutig zu erkennen sein, sondern auch Auto und zugehöriges Nummernschild. Damit Sie dies prüfen und nachvollziehen können, muss Ihnen das Blitzerfoto im Zuge des Bußgeldverfahrens zugänglich gemacht werden.
Viele sind dann erleichtert, wenn Sie kein Foto im Bußgeldbescheid erblicken und glauben, sich erfolgreich gegen die Strafe wehren und einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben zu können. Doch hier ist Vorsicht geboten!
Bußgeldbescheid ohne Foto: Online-Datenbanken der Behörden
Mit dem Fortschritt der Technologie greifen auch die Behörden verstärkt auf Internetdatenbanken zurück, um Beweisfotos von Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Ordnungswidrigkeiten zu sammeln. Ist in einem Bußgeldbescheid ohne Foto daher der Verweis auf das Blitzerfoto als Beweismittel gegeben, so können Sie davon ausgehen, dass die Polizei dieses auch tatsächlich in Ihren Akten zu liegen hat.
Immer häufiger findet sich dann auch ein Hinweis, dass Sie das Foto online abrufen können. Hierzu ist der Ziellink angegeben und zugleich auch die entsprechenden Login-Daten, mit denen Sie auf Ihr Foto zugreifen können.
Sie können das Foto gegebenenfalls auch einsehen, wenn Sie Akteneinsicht bei der betreffenden Behörde beantragen. Hier muss das Blitzerfoto als Beweismittel vorhanden sein! Ist auch hier kein Foto aufzufinden, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid angemessen sein.
Auch ein Bescheid über ein Verwarnungsgeld kann ohne Foto rechtsgültig sein, sofern das Bild an sich dennoch in den Akten enthalten ist und Sie darauf eindeutig zu erkennen sind. Ein Strafzettel kommt immer ohne Foto daher, da dieser nur ausgegeben wird, wenn es sich um Park- und Halteverstöße handelt.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Bußgeldbescheid auch ohne Foto zulässig ist, können Sie sich jederzeit hilfesuchend an einen Anwalt wenden.
Hallo ich habe ein bußgeld bescheid bekommen ohne Foto aber es geht um parken im Haltverbot und das Fahrzeugtyp ist falsch mein Auto ist Toyota und im bescheid stand Ford und wo ich geparkt habe parkt eigentlich darf man parken ich weiß nicht ob nur diesen Tag dürfte man da nicht parken können Sie bitte mir helfen
Vielen lieben Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde Montag Nachmittag 27.04.20 wahrscheinlich geblitzt. Sind die Fotos datiert und welcher Zeitraum gilt für den Bußgeldbescheid.
Hallo Hans-Joachim,
Informationen zum Bußgeldbescheid finden Sie hier.
– Die Redaktion
In einem Bußgeldbescheid wird als Beweismittel „Foto“ aufgeführt, aber die Polizisten/Streifenwagen haben gar kein Foto gemacht, d.h. es gibt kein Foto. Ist das noch OK oder schon Nötigung im Bußgeldbescheid?
Der LK Harburg vollzieht Geschwindigkeitsmessungen indem sie das Fahrzeug von hinten fotografiert.Somit ist ein Beweisfoto zur Identifizierung des Fahrers nicht gegeben. Ist das Verfahren rechtsgültig und wie verhalte ich mich in einem Verwarnungsgeldverfahren?
Hallo Jürgen,
für einen gültigen Bußgeldbescheid muss nicht immer ein Blitzerfoto beiliegen bzw. genau erkennbar sein. Die Beamten können beispielsweise als Zeugen dienen und ein etwaiges Lasermessprotokoll als Beweis darlegen. Sind Sie nicht eindeutig auf einem Blitzerfoto zu erkennen, können Sie auf dem Anhörungsbogen angeben, zum Zeitpunkt nicht gefahren zu sein, wenn das der Wahrheit entspricht. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Erfolgsaussichten kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht genauer schildern.
– Die Redaktion
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Anhörungsbogen wegen unangepasster Geschwindigkeit erhalten. Ich habe eine staatliche anerkannte Geschwindigkeitsmessung verlangt und habe als Antwort bekommen, dass es keine Geschwindigkeitsmessung vorliegt. Da ich mich nicht mehr dran erinnern kann, was ich an dem Datum des Tatvorwurf gemacht habe und auch nicht erinnern kann, dass ich jemand gefährdet hätte, weiss ich nicht, wie ich handeln soll.
Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich,
Mit freundlichen Grüßen,
Sabina.
Hallo Sabina,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Sie können sich aber mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
– Die Redaktion
Ich habe einen Bescheid über die Zahlung eines Verwarngeldes über 10,00€ erhalten.
Es ist das Datum des angeblichen Verstoßes angegeben, weiter nichts. Keine
Aufkleber an der Wagenscheibe, nur die Staßen wurden angegeben.
Ich habe keine Erklärung für das angedrohte und inzwischen gezahlte Verwarngeld.
Ist das in Ordnung und sind das jetzt die gängigen Maßnahmen, die der Oberbürgermeister der Stadt *** betreibt?
Hallo Metschies,
wie es in Ihrem Wohnort speziell aussieht, können wir nicht sagen. In der Regel sollten Sie jedoch darüber informiert werden, warum Sie ein Verwarngeld zahlen müssen, wer Zeuge war etc. Bei Rückfragen können Sie sich mit der ausstellenden Behörde in Verbindung setzen.
Beachten Sie zudem: Ein Bescheid für ein Verwarngeld ist etwas anderes als ein Bußgeldbescheid.
Das Team von bussgeldkatalog.net