Ist ein Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 27. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auch ein Bußgeldbescheid ohne Foto kann Gültig sein.
Vorsicht Blitzer! Auch ohne Foto kann der Bußgeldbescheid gültig sein!
Vorsicht Blitzer! Auch ohne Foto kann der Bußgeldbescheid gültig sein!

Auf Deutschlands Straßen finden sich zahlreiche Blitzer, die sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch Rotlichtverstöße registrieren und beweiskräftige Fotos von den Verkehrssündern machen. Wurde ein Fahrer geblitzt, so erhält er in der Regel spätestens drei Monate darauf häufig einen Bußgeldbescheid, in dem die entsprechende Strafe für die Ordnungswidrigkeit aufgeführt ist.

Nach Erhalt haben Sie zwei Wochen Zeit, um den Bußgeldbescheid zu prüfen und im Falle eines Fehlers Einspruch zu erheben. Doch kann auch ein fehlendes Blitzerfoto sofort zur Ungültigkeit des behördlichen Schreibens führen?

FAQ: Bußgeldbescheid ohne Foto

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Foto zulässig?

Ja, ein Bußgeldbescheid muss nicht zwingend ein Foto aufweisen, um gültig zu sein.

Wieso weisen manche Bescheide ein Foto auf und andere nicht?

Dies kann mehrere Gründe haben. Fand die Geschwindigkeitsmessung beispielsweise mit einem Lasermessgerät statt, wird normalerweise erst gar kein Foto erstellt. Der betroffene Fahrer wird in diesem Fall in der Regel direkt mit seinem Verstoß konfrontiert. Es kann allerdings auch sein, dass es ein Foto gibt, dieses nur nicht im Bußgeldbescheid abgedruckt ist.

Kann ich das Foto nachträglich einfordern?

Ja, diese Option besteht. Möglicherweise ist die Qualität des Fotos so schlecht, dass es daher nicht im Bescheid abgedruckt wurde. Sind Sie darauf nicht einwandfrei zu identifizieren, könnte ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein. Sie sollten sich dann an einen Anwalt wenden.

Im Video: Blitzerfoto erklärt

Was beim Blitzerfoto zu beachten ist, erfahren Sie auch in diesem Video.
Was beim Blitzerfoto zu beachten ist, erfahren Sie auch in diesem Video.

Geblitzt ohne Foto: Warum ist das Blitzerbild im Verfahren von so großer Bedeutung?

Geblitzt und Bescheid ohne Foto erhalten? Das Blitzerfoto gilt gemeinhin als beweiskräftigster Nachweis für den Verstoß gegen eine Verkehrsregel. Doch gilt es dabei einiges zu beachten. Insbesondere müssen nicht nur Sie als Fahrer auf dem Foto eindeutig zu erkennen sein, sondern auch Auto und zugehöriges Nummernschild. Damit Sie dies prüfen und nachvollziehen können, muss Ihnen das Blitzerfoto im Zuge des Bußgeldverfahrens zugänglich gemacht werden.

Viele sind dann erleichtert, wenn Sie kein Foto im Bußgeldbescheid erblicken und glauben, sich erfolgreich gegen die Strafe wehren und einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben zu können. Doch hier ist Vorsicht geboten!

Anhörungsbogen ohne Foto: Achten Sie vor allem auch darauf, dass Sie tatsächlich den Bußgeldbescheid und nicht erst den Anhörungsbogen in Händen halten. In letzterem muss das Blitzerfoto nämlich nicht abgebildet sein!

Bußgeldbescheid ohne Foto: Online-Datenbanken der Behörden

Ein Bescheid über ein Bußgeld kann auch ohne Foto gültig sein!
Ein Bescheid über ein Bußgeld kann auch ohne Foto gültig sein!

Mit dem Fortschritt der Technologie greifen auch die Behörden verstärkt auf Internetdatenbanken zurück, um Beweisfotos von Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Ordnungswidrigkeiten zu sammeln. Ist in einem Bußgeldbescheid ohne Foto daher der Verweis auf das Blitzerfoto als Beweismittel gegeben, so können Sie davon ausgehen, dass die Polizei dieses auch tatsächlich in Ihren Akten zu liegen hat.

Immer häufiger findet sich dann auch ein Hinweis, dass Sie das Foto online abrufen können. Hierzu ist der Ziellink angegeben und zugleich auch die entsprechenden Login-Daten, mit denen Sie auf Ihr Foto zugreifen können.

Sie können das Foto gegebenenfalls auch einsehen, wenn Sie Akteneinsicht bei der betreffenden Behörde beantragen. Hier muss das Blitzerfoto als Beweismittel vorhanden sein! Ist auch hier kein Foto aufzufinden, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid angemessen sein.

Geblitzt und kein Foto erhalten? Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass tatsächlich kein beweiskräftiges Blitzerbild in Ihrem Verfahren existiert. Prüfen Sie, ob nicht gegebenenfalls ein Link im Bußgeldbescheid Sie zum Foto führt.

Auch ein Bescheid über ein Verwarnungsgeld kann ohne Foto rechtsgültig sein, sofern das Bild an sich dennoch in den Akten enthalten ist und Sie darauf eindeutig zu erkennen sind. Ein Strafzettel kommt immer ohne Foto daher, da dieser nur ausgegeben wird, wenn es sich um Park- und Halteverstöße handelt.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Bußgeldbescheid auch ohne Foto zulässig ist, können Sie sich jederzeit hilfesuchend an einen Anwalt wenden.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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