Die Rechtsbehelfsbelehrung als wichtiger Verwaltungsakt
Es kann immer vorkommen, dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. In der Regel liegt das an Fehlern, die beispielsweise bei der Geschwindigkeitsmessung auftreten können. Durch solche Abweichungen kann auch schon mal eine Person zu Unrecht beschuldigt werden.
Jeder, der solch einen Fall erlebt und sich dagegen wehren möchte, sollte Kenntnis zum passenden Rechtsbehelf und den Rechtsmitteln besitzen. Diese Begriffe sind Ihnen neu? Dann lohnt sich das Lesen dieses Ratgebers.
Dieser erklärt die Bedeutung der Begriffe und zeigt auf, wieso diese bei Verfahren so eine wichtige Rolle spielen.
FAQ: Rechtsbehelfsbelehrung
Mithilfe dieser Belehrung werden Betroffene darüber informiert, wie sie sich gegen die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts wehren können. Zu finden ist eine entsprechende Formulierung zum Beispiel beim Bußgeldbescheid.
Hier finden Sie Erklärungen der Begriffe und Beispiel zur Veranschaulichung.
Eine Musterformulierung finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsmittelbelehrung und Rechtsbehelfs-
belehrung am Beispiel erklärt
Wenn von einem Rechtsbehelf und einem Rechtsmittel gesprochen wird, sind in der Regel zwei unterschiedliche Begriffe damit gemeint. Eine Verwechslung kommt hier sehr oft zustande. Damit Sie über die Bedeutung der Begriffe im Bilde sind, folgt eine Erklärung:
- Der Rechtsbehelf: Dabei handelt es sich um ein Verfahren, mit dessen Hilfe gegen die Entscheidung des Staates oder einer Behörde vorgegangen werden kann. Das Ziel dabei ist, die Entscheidung erfolgreich aufzuheben oder abzuändern. Beispiele sind der Einspruch, die Petition und auch die Gegenvorstellung (also die Aufforderung, ein Handeln nochmals zu überprüfen und notfalls zu korrigieren).
- Das Rechtsmittel: Rechtsmittel können als Rechtsbehelfe gegen richterliche Entscheidungen definiert werden. In Deutschland können damit Urteile angefochten und beispielsweise in der nächsten Instanz neu ausgetragen werden.
Die Rechtsmittelbelehrung findet in der Zivilprozessordnung (ZPO) Anwendung und funktioniert als Aufklärung darüber, in welcher Art, Form und Frist ein Rechtsmittel verwendet werden darf.
Beispiele für Rechtsmittel sind u. a. die Berufung, Revision und auch die Rechtsbeschwerde. Jeder hat das Recht, diese Rechtsmittel gegen den Beschluss eines Gerichts anzuwenden. Häufig wird diese Möglichkeit auch in Anspruch genommen.
Gibt es ein Muster für die Rechtsbehelfsbelehrung?
Es gibt für eine Rechtsbehelfsbelehrung kein explizites Muster. Die Formulierungen und Formatierungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Behörde. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass in der Belehrung die Art des Rechtsbehelfs, die zuständige Behörde und die gültige Frist genannt wird.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung für einen Widerspruchsbescheid könnte beispielsweise so aussehen:
“Dieser Bescheid wird rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von XX Wochen nach der Zustellung schriftlich oder direkt bei der oben genannten Behörde Widerspruch einlegen. Die Frist bleibt gewahrt, wenn die Einlegung des Widerspruchs vor Ablauf der Frist bei der Behörde eintrifft.“
Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung lässt beispielsweise einen Bußgeldbescheid nicht seine Wirkung verlieren. Jedoch kann hier die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Das hat den Effekt, dass selbst nach Ende der Bezahlfrist noch ein Einspruch eingelegt werden kann.
Die Rechtsmittelbelehrung seit Januar 2014
Erst seit dem 1. Januar 2014 ist es üblich, eine Rechtsmittelbelehrung nach festgelegter Formulierung zu verlesen. Damit den Bürgern die Orientierung erleichtert wird und unzulässige Rechtsbehelfe nachlassen, wurde die Rechtsmittelbelehrung als Pflicht in die Zivilprozessordnung aufgenommen.