So läuft beim Bußgeldbescheid die Verjährung ab

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mögliche Rettung: Verjährung beim Bußgeld

Bei einem Bußgeldbescheid ist die Verjährung genau festgelegt.
Bei einem Bußgeldbescheid ist die Verjährung genau festgelegt.

Bei allen Arten von Gesetzesverstößen sind Verjährungsfristen festgelegt. Diese kommen vor allem dann zum Tragen, wenn die jeweilige Behörde oder Institution es versäumt, den Täter ausfindig zu machen und zu bestrafen. Auch ein Bußgeldbescheid unterliegt einer Verjährung.

Doch ab wann verjährt ein Bußgeldbescheid? Kann eine Unterbrechung der Verjährung stattfinden? Gibt es Ausnahmen? Und wie sind ausländische Bußgeldbescheide diesbezüglich geregelt? Die Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Verjährung beim Bußgeldbescheid

Wann kommt es bei einem Bußgeldbescheid zur Verjährung?

Ein Bußgeldbescheid gilt in der Regel nach drei Monaten als verjährt. In diesem Fall müssen Sie das veranschlagte Bußgeld nicht zahlen.

Kann die Verjährung vom Bußgeldbescheid unterbrochen werden?

Ja, wenn Sie beispielsweise im Vorfeld einen Anhörungsbogen erhalten haben, unterbricht dies die Verjährungsfrist und sie beginnt von vorn. Die zuständige Behörde hat dann abermals drei Monate Zeit, um einen Bußgeldbescheid zu versenden.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ein am mich adressierter Bußgeldbescheid bereits verjährt ist?

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, der bereits verjährt ist, sollten Sie mit dieser Begründung Einspruch dagegen einlegen.

Video: Verjährung beim Bußgeldbescheid

Im Video: Erfahren Sie Wichtiges zur Verjährung beim Bußgeldbescheid.
Im Video: Erfahren Sie Wichtiges zur Verjährung beim Bußgeldbescheid.

Der Zeitpunkt der Verjährung beim Bußgeldbescheid

Jeden Tag werden im deutschen Straßenverkehr zahlreiche Ordnungswidrigkeiten begangen. In vielen dieser Fälle eröffnen die zuständigen Behörden ein Bußgeldverfahren. Der Bescheid wird im Normalfall über den Postweg versandt. Lässt dieser einmal auf sich warten, hofft manch ein Verkehrsteilnehmer schon darauf, dass für seinen Bußgeldbescheid die Verjährung in greifbare Nähe rückt und so keine Geldbuße mehr gezahlt werden muss.

Die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid tritt für gewöhnlich drei Monate nach Rechtskraft der Entscheidung ein. In einem Bußgeldverfahren kann die Verjährung jedoch durch Versand bestimmter Dokumente auf maximal sechs Monate erweitert werden.

Im Falle der Verjährung beim Bußgeld herrscht oft Unwissenheit über den Begriff der Rechtskraft. Vom Moment der Zustellung des Bescheids an beginnt eine 14-Tage-Frist, innerhalb derer Sie einen Einspruch einlegen können. Erst wenn dieser Zeitraum verstrichen ist, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig.

Die Verjährung beim Bußgeld unterbrechen

Werden bestimmte Unterlagen zugestellt, kann die Frist für die Verjährung beim Bußgeld, wie schon erwähnt, verlängert werden. Die nachfolgend genannten Varianten üben dabei den größten Einfluss auf die Verjährungsfristen aus.

Wann verjährt ein Strafzettel? Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, gelten die üblichen Fristen.
Wann verjährt ein Strafzettel? Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, gelten die üblichen Verjährungsfristen.
  • Der Bußgeldbescheid wird versandt: Im klassischen Fall beginnt mit der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid die Verjährung. Vom Tatzeitpunkt an hat die zuständige Behörde drei Monate Zeit, den Bescheid zu verschicken, bevor dieser frühzeitig verjährt.
  • Der Anhörungsbogen wird versandt: Die Verjährungsfristen zu einem Bußgeld werden unterbrochen, wenn ein Anhörungsbogen versandt wird. Darin kann sich der Adressat zum Tathergang äußern. Schon beim Eintreffen des Anhörungsbogens findet die Unterbrechung statt und es dauert fortan weitere drei Monate, bis die Tat nach dem Gesetz verjährt ist.
Wird ein Zeugenfragebogen verschickt, beeinflusst das nicht die Verjährung bei einem Bußgeld. In diesem Moment ist der Täter noch nicht bekannt und kann deshalb nicht gezielt angeschrieben werden. Folglich bleiben die vorhandenen Fristen unberührt.

Ausnahmen im Verkehr

Nicht jeder Gesetzesverstoß im Straßenverkehr zieht ein Bußgeldverfahren mit den genannten Fristen nach sich. Dies lässt sich an zwei typischen Beispielen demonstrieren:

  • Die Strafzettel-Verjährung beim Falschparken: Da ein Knöllchen direkt an der Windschutzscheibe angebracht werden kann und so keine umfangreichen Ermittlungen nötig sind, wird in einem solchen Fall oft kein Verfahren eröffnet. Erst wenn innerhalb von 14 Tagen keine Bezahlung erfolgt, geht die Behörde diesen Weg. Damit gilt dann auch wieder eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Diese Verjährung für Strafzettel gilt auch für solche, die für andere Verstöße ausgestellt werden.
  • Alkohol am Steuer: Ob Sie mit Alkohol oder sonstigen Drogen im Körper am Steuer erwischt werden, spielt keine Rolle. In einem solchen Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor – eine Straftat wurde begangen, die im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich zieht. Entsprechend gilt auch die Verjährungsfrist von drei Monaten nicht mehr.
Wie sieht die Bußgeldbescheid-Verjährung im Ausland aus? Jedes Land besitzt hierzu eigene Vorschriften. Werden Sie beispielsweise geblitzt und erhalten einen Bescheid aus Italien, tritt die Verjährung 360 Tage nach Ausstellung in Kraft.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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