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Frist für den Einspruch verpasst?
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen und die Behörden ermitteln Sie als Täter, wird Ihnen in der Regel ein Bußgeldbescheid zugestellt. Aber nicht immer wollen Betroffene einsehen, dass der Vorwurf des Bescheids gerechtfertigt ist: Unter Umständen haben sie damit auch Recht, denn ein Bußgeldbescheid kann durchaus Fehler aufweisen.
Wollen Sie sich gegen die vorgebrachten Anschuldigungen zur Wehr setzen, steht Ihnen der Rechtsbehelf des Einspruchs zur Verfügung. Planen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, haben Sie dafür üblicherweise 14 Tage nach dessen Zustellung Zeit. Was aber, wenn Sie die Einspruchsfrist versäumt haben? Nicht in jedem Fall ist gleich alles verloren: Können Sie das Fristversäumnis ausreichend begründen, ist unter Umständen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Auf Antrag können Sie so die Einspruchsfrist verlängern.
FAQ: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Haben Sie die Frist für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verpasst, können Sie ggf. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das Bußgeldverfahren wird in diesem Fall in den Stand versetzt, der vor dem Ende der Frist bestand.
Hier erfahren Sie, welche Gründe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen würden. Die rechtlichen Grundlagen dazu befinden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Ein kostenloses Muster für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Einen Wiedereinsetzungsantrag können Sie nicht in jedem Fall stellen – zumindest wird ihm nicht immer stattgegeben. Die rechtliche Grundlage findet sich im Ordnungswidrigkeitengesetz. In § 52 OWiG ist die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beschrieben. Das Verwaltungsrecht ist demzufolge das betroffene Rechtsgebiet.
Damit Ihrem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben wird, bedarf es einer guten Begründung, warum Sie die Einspruchsfrist versäumt haben. Grundsätzlich gelten die von der Behörde festgelegten Fristen, allerdings kann die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid verlängert werden, wenn Sie diese unverschuldet versäumt haben.
Die zuständige Behörde stimmt einer Einsetzung in den vorigen Stand beispielsweise häufig zu, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie von der Zustellung des Bescheids nichts wussten. Als Beweise hierfür können etwa Belege gelten, anhand derer deutlich wird, dass Sie sich zur entsprechenden Zeit im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise befanden. Auch ein längerer Krankenhausaufenthalt wird von der Behörde in der Regel akzeptiert.
Darüber hinaus kann einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben werden, wenn die Rechtsmittelbelehrung, die Bestandteil jedes Bußgeldbescheids sein muss, fehlt. Auch wenn sie nur in deutscher Sprache erfolgt, aber der Bescheid jemandem zugestellt wird, der kein Deutsch spricht, ist das möglich.
So stellen Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Haben Sie die Einspruchsfrist für Ihren Bußgeldbescheid unverschuldet verstreichen lassen, wird diese nicht automatisch verlängert. Schließlich weiß die Behörde noch nichts über die plausiblen Gründe, die Sie vorweisen können. Stellen Sie keinen entsprechenden Antrag, geht die Behörde davon aus, dass Sie keinen Einspruch einlegen, woraufhin der Bußgeldbescheid nach zwei Wochen rechtskräftig wird und vollstreckt werden kann. Das Bußgeldverfahren wäre in diesem Fall beendet.
Informieren Sie sich, an welche Stelle Sie Ihren Antrag schicken müssen. Üblicherweise ist der Empfänger des Schreibens die Bußgeldstelle, die Ihren ursprünglichen Bescheid ausgestellt hat. Bei dieser können Sie allerdings auch nachfragen, um sicherzugehen. Wenn Sie unschlüssig sind, wie Sie Ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand formulieren sollen, ist es möglich, sich an Musterschreiben zu orientieren, aber auch ein Anwalt kann Sie dahingehend beraten und unterstützen.
Wollen Sie einen entsprechenden Antrag stellen, gilt auch hierfür eine Frist: Üblicherweise müssen Sie ihn spätestens eine Woche, nachdem der geltend gemachte Versäumnisgrund weggefallen ist, an die zuständige Behörde schicken. Das bedeutet also etwa, nachdem Sie aus Ihrem Urlaub wiedergekehrt sind oder das Krankenhaus verlassen haben, haben Sie eine Woche Zeit, um sich um Ihr Bußgeld-Problem zu kümmern. Die Nachweise, die Ihren Antrag begründen, sind diesem beizulegen.
Antrag auf Wiedereinsetzung als Muster zum Download
Sie wollen einen Wiedereinsetzungsantrag stellen? Unser Muster für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand können Sie hier kostenlos herunterladen:
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Muster als PDF
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Muster als DOC
Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Stadt
Empfänger:
Bußgeldstelle/Vollstreckungsbehörde/Amtsgericht
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Stadt
Datum xx.xx.xxxx
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
[Aktenzeichen/Vorgangsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Grund für den Einspruch ist meine unverschuldete Versäumnis der Frist.
Wegen einer Geschäftsreise befand ich mich vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx in Berlin. Daher war es mir nicht möglich, die gesetzte Einspruchsfrist für den o. g. Bußgeldbescheid einzuhalten. Als Nachweise füge ich diesem Schreiben die Buchungsbestätigungen für die Flüge sowie für das Hotel bei.
Gleichzeitig lege ich hiermit auch Einspruch gegen den zugestellten Bußgeldbescheid ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers