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Was geschieht bei wiederholten Auffälligkeiten?
Bei vielen Verstößen im Straßenverkehr droht laut Bußgeldkatalog nicht nur ein Bußgeld, es können auch Nebensanktionen verhängt werden. Dazu gehören unter anderem Punkte in Flensburg. Sinn und Zweck des deutschen Punktesystems besteht darin, Fahrer, die wiederholt auffällig werden, zu identifizieren und entsprechend zu sanktionieren. Hat jemand acht Punkte gesammelt, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Punkte in Flensburg können jedoch schon früher gravierende Folgen haben. So ist durchaus eine Bußgelderhöhung wegen vorhandener Voreintragungen im Fahreignungsregister (FAER) – dort werden die Punkte gespeichert – möglich. Doch wie ist die Erhöhung vom Bußgeld genau geregelt?
FAQ: Bußgelderhöhung
Ja, wenn Sie sich in der Vergangenheit schon einmal nicht an die Verkehrsregeln gehalten haben, kann es bei einer erneuten Zuwiderhandlung zu einer Bußgelderhöhung kommen.
In der Regel liegt die Entscheidung darüber, ob ein höheres Bußgeld fällig wird, bei der zuständigen Bußgeldstelle. Sie entscheidet ebenfalls, wie hoch es genau ausfällt.
Nein, normalerweise ist es unerheblich, aufgrund welcher Verstöße Sie bereits Voreintragungen erhalten haben. Eine Bußgelderhöhung kann immer dann stattfinden, wenn Sie abermals gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben.
Wann droht eine Bußgelderhöhung? – Mehr dazu im Video
Bußgeld erhöht wegen vorhandenen Punkten: Das ist möglich
Bestimmte Verstöße im Straßenverkehr werden mit ein bis drei Punkten in Flensburg geahndet, welche im FAER festgehalten werden. Was vielen Verkehrsteilnehmern jedoch nicht bewusst ist: Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Erhöhung einer Geldbuße wegen vorhandenen Voreintragungen im FAER möglich.
Die im Bußgeldkatalog festgehaltenen Bußgelder sind also nicht in Stein gemeißelt. Fahrer, die zuvor auffällig wurden, müssen in gewissen Fällen mit einer Bußgelderhöhung rechnen. Gesetzliche Grundlage ist § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Zur Erhöhung ist Folgendes festgelegt:
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft.
Anders ausgedrückt: Die Regelsätze fürs Bußgeld, die im Bußgeldkatalog zu finden sind, gelten lediglich für Personen, gegen die noch keine Voreintragungen im FAER vorliegen. In der Vergangenheit begangene Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten können zum Nachteil des Betroffenen gereichen und zu einer Bußgelderhöhung führen. Dabei ist in vielen Fällen nicht von Belang, ob die Voreintragungen wegen dem gleichen Verstoß zustande kamen.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Sie wurden geblitzt, weil Sie zu schnell unterwegs waren. Beim Bußgeld kann eine Regelsatzerhöhung wegen einer Voreintragung erfolgen, auch wenn diese beispielsweise aus einem Rotlicht- oder Abstandsverstoß resultierte. Um welchen Betrag das Bußgeld steigt, legt die zuständige Behörde fest.
Droht eine Bußgelderhöhung, wenn Sie wiederholt geblitzt werden?
Viele Leser mögen sich nun fragen, ob eine Erhöhung der Geldbuße bei Voreintragungen fällig wird, die allesamt mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zusammenhängen. In diesem Zusammenhang gibt es besondere Regelungen.
Grundsätzlich ist eine Bußgelderhöhung auch hier, wie oben beschrieben, möglich. Doch es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die Sanktionen zu verschärfen. Es kann die sogenannte Wiederholungstäter-Regel herangezogen werden.
Diese besagt Folgendes: Wird eine Person innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt, kann ein (zusätzliches) einmonatiges Fahrverbot angeordnet werden.