FAQ: Bußgeldkatalog fürs Motorrad
Nein. Grundsätzlich gelten für Motorradfahrer die gleichen Vorschriften und Sanktionen wie für alle anderen Kraftfahrer. Missachten Fahrer auf dem Motorrad die StVO müssen sie mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Es gibt im Tatbestandskatalog allerdings einige Tatbestände, die explizit für Motorradfahrer gelten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ja. Gemäß § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) muss auf einem Motorrad ein geeigneter Helm getragen werden. Fahren Sie ohne einen Helm, werden 15 Euro fällig. Wie teuer es wird, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen, erfahren Sie hier.
Nein. Auch auf dem Motorrad gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben in der StVO sowie entsprechende Verkehrszeichen. Motorräder gelten als Kfz bis zu 3,5 t und fallen daher auch unter die Verkehrsregeln für diese Fahrzeuge. Mit welchen Sanktionen Sie bei Geschwindigkeitsverstößen rechnen müssen, können Sie mit dem Bußgeldrechner hier ermitteln.
Nein. Gemäß StVO gilt beim Motorrad dieselbe 0,5-Promillegrenze wie im Pkw. Darüber hinaus ist auch auf dem Motorrad das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren zu beachten. Welche Bußgelder drohen können, haben wir hier zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Motorrad-Bußgeldkatalog: Ein Auszug
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
auf dem Hinterrad gefahren mit Gefährdung | 50 € | |
freihändig gefahren | 5 € | |
Motorrad abgeschleppt | 10 € | |
Motorrad ohne Abblendlicht oder Tagfahrlicht geführt | 10 € | |
... mit Gefährdung | 15 € | |
... mit Unfallfolge | 35 € | |
Motorrad ohne geeigneten Schutzhelm geführt | 15 € | |
Kind ohne Schutzhelm befördert | 60 € | 1 |
Mehrere Kinder ohne Schutzhelm befördert | 70 € | 1 |
Person ohne besonderen Sitz auf dem Motorrad befördert | 5 € | |
Kind unter 7 Jahren ohne besonderen Sitz bzw. einen Schutz für die Füße befördert | 5 € | |
Beifahrer ohne vorschriftsmäßiges Haltesystem befördert | 5 € |
Verkehrsregeln auf dem Motorrad: Es gilt die StVO
Motorradfahrer sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Auto- und Radfahrer oder Fußgänger. Auch sie müssen sich an die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Gesonderte Regelungen für Motorradfahrer sind dann explizit in der StVO benannt oder durch entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben riskieren Motorradfahrer Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote. Um also Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog auf dem Motorrad zu vermeiden, gilt es also die StVO zu beachten.
Ein Motorrad zählt zu den Kraftfahrzeugen. Somit gelten alle Verkehrsregeln, die in der StVO für diese Fahrzeuge definiert sind, auch auf dem Motorrad. Das betrifft beispielsweise die Vorschriften zu den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Grundsätzlich sind auf dem Motorrad also innerorts auch nur maximal 50 km/h erlaubt. Außerorts sind, da Motorräder als Kfz bis 3,5 t gelten, höchstens 100 km/h zulässig. Auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraßen gilt kein generelles Tempolimit, sondern es wird die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Diese allgemeinen Regelungen gelten immer dann, wenn keine Verkehrszeichen etwas anderes vorgeben. Die Angaben auf den Verkehrsschildern haben immer Vorrang.
Welche Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog auf dem Motorrad drohen, wenn Sie zu schnell unterwegs sind, können Sie mit dem nachfolgenden Bußgeldrechner ermitteln:
Weitere Informationen dazu, was passiert, wenn Sie auf dem Motorrad geblitzt werden, finden Sie auch im nachfolgenden Video:
Neben den Regelungen zur Geschwindigkeit gelten natürlich auch alle allgemeinen Angaben zum Überholen, Abbiegen, zur Vorfahrt sowie zum Halten und Parken für Motorradfahrer. Darüber hinaus sind die für Kraftfahrer definierte Promillegrenzen auch auf dem Motorrad gültig. Gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist demnach Folgendes zu beachten:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Das bedeutet, dass die Promillegrenze von 0,5 gilt und laut Bußgeldkatalog auf dem Motorrad Sanktionen drohen, wenn Fahrer diese überschreiten. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger ist, wie im Auto, ein striktes Alkoholverbot zu beachten.
Achtung: Fahren Sie auffällig, drohen bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen. Und dann handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Gleiches gilt aber Promillewerten von 1,1. Hier müssen Sie bei einer Trunkenheitsfahrt auf dem Motorrad mit Strafen rechnen.
Eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog Motorrad haben wir nachfolgenden zusammengefasst:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** |
Wichtige Vorschriften und Bußgelder speziell für Motorradfahrer
Was für Autofahrer die Gurtpflicht ist, stellt für Motorradfahrer die Helmpflicht dar. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet §21a StVO. In diesem ist definiert, dass „wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, […] während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen“ muss.
Genaue Bestimmungen, was als geeigneter Helm gilt, gibt es in diesem Paragraphen nicht. Allerdings folgt die gängige Rechtsprechung der Prämisse, dass es sich um einen Motorradhelm handeln muss, der Nacken, Ohren und Stirn schützt. Fahrrad- oder Skihelme sowie Halbhelme oder andere Art von Helmen sind demnach nicht geeignet und somit nicht zulässig. Um sicherzugehen, dass es sich um einen geeigneten Helm handelt, sollten Fahrer auf die ECE-Norm 22-05 bzw. auf die neue ECE-Norm 22-06 achten.
Eine Missachtung der Helmpflicht kostet laut Bußgeldkatalog auf dem Motorrad 15 Euro. Teurer wird es, wenn Kinder ohne Helm mitgenommen werden. Dann werden 60 Euro fällig und es kommt ein Punkt hinzu.
Mehr zur Helmpflicht erfahren Sie im nachfolgenden Video:
Neben der Helmpflicht gilt auf dem Motorrad eine konstante Lichtpflicht. Laut § 17 StVO muss also auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet sein. Ein Verstoß hat ein Verwarngeld von 10 Euro zur Folge. Bei einer Gefährdung erhöht sich dieses auf 15 Euro. 35 Euro werden fällig, wenn durch fehlendes Licht ein Unfall verursacht wird.
Bereits 50 Euro müssen Sie zahlen, wenn Sie mit dem Motorrad auf dem Hinterrad fahren. Freihändig zu fahren kostet allerdings im Vergleich nur 5 Euro. Beides ist selbstverständlich nicht erlaubt.
Durch ihre Maße passen Motorräder in viele Lücken. Es ist nicht selten, dass Fahrer versuchen, sich an Engstellen oder am Stau vorbei zu schlängeln. Zulässig ist das allerdings nicht. So müssen Sie beispielsweise mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen, wenn Sie rechts überholen, um auf der Autobahn an einem Stau vorbei zu kommen. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Verkehrszeichen fürs Motorrad: Gibt es spezielle Schilder?
Sanktionen können nach dem Bußgeldkatalog auf einem Motorrad auch dann drohen, wenn Verkehrszeichen missachtet werden. Das gilt sowohl für Schilder, die auf den Kraftverkehr bezogen sind, als auch für Zeichen, die nur für Krafträder gelten.
So zum Beispiel die Zeichen 250 und 260. Diese stellen ein Durchfahrtsverbot dar und schließen einspurige Kraftfahrzeuge ein. Das Zeichen 255 gilt dann explizit nur für Krafträder. Bei beiden Zeichen dürfen Sie mit einem Motorrad nicht durchfahren. Die Missachtung hat ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro zur Folge.