Bußgeldbescheid aus der Hauptstadt von der Bußgeldstelle in Berlin
In der Hauptstadt befinden sich bekanntlich die wichtigsten Regierungsorgane. Hier wird Politik gemacht – das heißt aber nicht, dass in Berlin immer Recht und Ordnung herrschen. Vor allem im Straßenverkehr kommt es tagtäglich zu großen und kleinen Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Die daraus resultierenden Bußgeldbescheide stammen in der Regel von der Zentralen Bußgeldstelle in Berlin. Sie ist für die Bearbeitung der Bußgeldverfahren zuständig.
Welche Aufgaben die Berliner Bußgeldstelle hat und ob Sie sich an die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin oder eine örtliche Polizeidirektion wenden müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeitsbereiche der Bußgeldstelle in Berlin
Alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden von der Bußgeldstelle in Berlin geahndet. Dabei geht es vorwiegend um Verstöße im fließenden Verkehr (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße etc.). Zuwiderhandlungen im ruhenden Verkehr obliegen eher den örtlichen Polizeidirektionen.
Je nach Fall schickt die Bußgeldstelle in Berlin Bußgeldbescheide, Anhörungs- und Zeugenfragebögen an (vermeintliche) Verkehrssünder und setzt dem Bußgeldkatalog entsprechend die die Höhe von Verwarn- oder Bußgeldern fest. Außerdem kann sie das Abschleppen von Fahrzeugen anordnen, die verkehrswidrig geparkt wurden (Kfz-Umsetzung).
In Berlin bietet die Bußgeldstelle auch einen Online-Service
In beschränktem Maße können die Dienstleistungen der Bußgeldstelle in Berlin online in Anspruch genommen werden. Es gibt zwar ein Online-Portal, allerdings ist dies nur für bestimmte Angelegenheiten freigegeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung (E-Mail). Trotzdem gibt es Manches, was nur schriftlich per Post abgewickelt werden kann.
Das Online-Portal der Bußgeldstelle in Berlin wurde eingerichtet, um …
- den Zeugenfragebogen zu übermitteln,
- Angaben in der Anhörung zum Bußgeldverfahren zu machen (Anhörungsbogen),
- das Beweisfoto (vom Blitzer) anzusehen.
Sie müssen diesen Online-Service nicht nutzen. Sowohl den Zeugen- als auch den Anhörungsbogen können Sie per E-Mail übermitteln. Insbesondere Angaben zur Sache (d. h. zur Tat selbst) sollten Sie nur unter Angabe des Aktenzeichens machen.
Einen Rechtsbehelf können Sie derzeit weder über das Online-Portal noch per E-Mail abwickeln. Damit ist z. B. ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gemeint.
Was hat der Polizeipräsident mit der Bußgeldstelle zu tun?
Offiziell wird die Polizei in Berlin als „Der Polizeipräsident des Landes Berlin“ bezeichnet. Dieses etwas seltsam anmutende Detail sorgt gelegentlich bei Bürgern für hochgezogene Augenbrauen, die in Sachen Bußgeld die Behörde aufsuchen möchten.
Es ist nicht so, dass der Polizeipräsident in Berlin in der Bußgeldstelle die Ordnungswidrigkeitsverfahren bearbeitet. Vielmehr befindet sich die Zentrale Bußgeldstelle am Standort des Polizeipräsidenten bzw. der Polizei.
Üblicherweise arbeiten die Bußgeldstellen der einzelnen Länder eng mit der Polizei zusammen. Deshalb befinden sich beide Einrichtungen meist unter einem Dach.
Kontakt der Bußgeldstelle in Berlin: Telefonnummer, Adresse & E-Mail
Wie erreichen Sie denn nun die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin, wenn Sie Ihr Bußgeld bezahlen oder Ihren Anhörungsbogen ausfüllen möchten? In untenstehender Tabelle können Sie die wichtigsten Kontaktdaten nachlesen. Denken Sie daran, dass Sie in bestimmten Angelegenheiten eine Frist einhalten müssen. Nutzen Sie deshalb, wenn möglich, das Online-Portal der Polizei in Berlin bzw. der Bußgeldstelle.
Kontaktmöglichkeit |
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Landkreis Berlin |
Telefon 030/4664-995150 Fax 030/4664-99529 -7 oder -8 bussgeldstelle@bowi.berlin.de Homepage Hier klicken Hausanschrift 12660 Berlin Akten- und Fotoeinsicht Magazinstraße 5 10179 Berlin |
Aktenzeichen 58.13.130410.0M
Bußgeld wurde bezahlt am 12.03.19 !!!
Mehrere Mahnungen grundlos erhalten – jedesmal schriftlich wiedersprochen, beim letzten Mal sogar per Einschreiben !!! Sendungsnummer: RT 4907 9535 6DE vom 04.09.19
Nie eine Antwort auf meine Schreiben von Juni – Sept. 2019 erhalten. !!!
Bitte prüfen Sie den Schriftverkehr !!!!