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Bußgeldstelle in Bremen und Bremerhaven
Die Freie Hansestadt Bremen ist genau wie Berlin und Hamburg ein Stadtstaat und liegt im Nordwesten Deutschlands. Doch die Hansestadt ist nicht nur ein Bundesland, sondern besteht tatsächlich auch aus zwei Städten: Nämlich Bremen und Bremerhaven. Die Stadt Bremen liegt mit knapp 570.000 Einwohnern auf Platz 11 der größten Städte Deutschlands. Die kreisfreie Stadt Bremerhaven ist dagegen um einiges kleiner.
Dennoch: Im Stadtgebiet des Landes Bremen sind tagtäglich zahlreiche Verkehrsteilnehmer entweder mit dem eigenen Fahrzeug, mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß unterwegs. Dass es dabei auch zu zahlreichen Verstößen im Straßenverkehr kommt, ist keine Überraschung.
Wie überall in Deutschland stehen hier Geschwindigkeits-, Park-, oder Rotlichtverstöße auf der Tagesordnung. Doch welche Bußgeldstelle ist in Bremen für die Überwachung des Verkehrs sowie die Bearbeitung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig? Muss ich mit der Bußgeldstelle in Bremen Kontakt aufnehmen, wenn ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen will? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Verantwortliche Bußgeldstelle in Bremen: Das Ordnungsamt
Das Stadtamt ist in Bremen die verantwortliche Bußgeldstelle, genauer gesagt das Ordnungsamt. Die einzelnen Dienststellen des Ordnungsamtes sind nicht nur für die Verkehrsüberwachung und Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig, sondern zum Beispiel auch für allgemeine Ordnungswidrigkeiten. Je nach Anliegen muss eine andere Dienststelle aufgesucht werden.
Zur Verkehrsüberwachung gehört es, Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr aufzudecken. Haben Sie beispielsweise einen Strafzettel (Knöllchen) erhalten, können Sie sich bei Fragen oder Beschwerden an die Dienstelle für Verkehrsüberwachung wenden. In der Regel kann Ihnen hier darüber Auskunft gegeben werden, warum eine Verwarnung ausgesprochen wurde. Auf dieser Grundlage können Sie dann entscheiden, ob Sie das Verwarngeld bezahlen oder dem Vorwurf widersprechen wollen.
Bußgeldstelle in Bremen wird aktiv bei Ordnungswidrigkeiten
Die Dienststelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten kann bis auf Mittwoch von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr aufgesucht werden, wenn Sie sich im Vorfeld mit der Dienststelle telefonisch in Verbindung gesetzt haben. Sie bietet außerdem telefonische Sprechzeiten an.
An diese Abteilung der Bußgeldstelle in Bremen können Sie sich wenden, wenn Sie ein Verwarn- oder Bußgeld im fließenden oder ruhenden Verkehr zahlen sollen, weil Sie zum Beispiel einen der folgenden Verstöße begangen haben:
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- Handy am Steuer
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsunterschreitungen
- Parkverstöße
- Rotlichtverstöße
- Befahren der Umweltzone ohne gültige Umweltplakette
Bei diesen Verkehrsordnungswidrigkeiten drohen in der Regel Verwarn- und Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Wie hoch die Geldbuße ausfällt, wie viele Punkte und Monate Fahrverbot Sie erhalten, wird durch den Bußgeldkatalog festgelegt. Sie erhalten von der Bußgeldstelle in Bremen einen entsprechenden Bescheid, in welchem Sie über den Verstoß in Kenntnis gesetzt werden und die Sanktionen aufgeführt sind.
Das Verwarn- oder Bußgeld können Sie per Überweisung an die Bußgeldstelle in Bremen zahlen. Punkte werden ins Fahreignungsregister (FAER) eingetragen und werden nach der entsprechenden Frist wieder gelöscht. Wurde ein Fahrverbot angeordnet, wird der Führerschein für die festgelegte Dauer amtlich verwahrt. Dafür muss dieser entweder per Post oder persönlich abgegeben werden.
In Kontakt mit der Bußgeldstelle in Bremen: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Begehen Sie einen Verstoß im Straßenverkehr, erhalten Sie von der Bußgeldstelle in Bremen einen Bußgeldbescheid. Zweifeln Sie diesen an oder entdecken Fehler, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Sie können dies entweder selbst tun, oder einen Anwalt für Verkehrsrecht damit beauftragen.
Der Einspruch kann zum Beispiel per Post oder auch per Fax an die Bußgeldstelle in Bremen übermittelt werden, welche Ihnen den entsprechenden Bußgeldbescheid zugesandt hat. Oft werden zum Beispiel bei der Messung der Geschwindigkeit oder des Abstands Fehler gemacht, welche dann im Bescheid für Ungereimtheiten sorgen. Außerdem sollten Sie den Bußgeldbescheid auf formale Fehler prüfen. Denn dieser muss in jedem Fall folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person
- Tatbestand inklusive Tatzeit- und Ort
- Art der Beweismittel
- Benennung der Sanktionen
- Rechtsbehelfsbelehrung
Wie kann ich die Bußgeldstelle in Bremen kontaktieren?
In der folgenden Tabelle finden Sie Adresse und Kontaktdaten der zuständigen Bußgeldstelle in Bremen. Sie fungiert als Bußgeldstelle für Bremerhaven und die Stadt Bremen.
Kontaktmöglichkeit |
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Landkreis Bremen |
Telefon 0421/361-88624 Fax 0421/496-59301 bussgeldstelle@stadtamt.bremen.de Homepage Hier klicken Adresse Stresemannstraße 48 28207 Bremen |