Inhaltsverzeichnis
Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Hamburg
Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands. In einer Großstadt kommt es tagtäglich zu Verstößen im Straßenverkehr. Haben Sie mit dem Auto beispielsweise die Geschwindigkeit überschritten, zu wenig Abstand gehalten, falsch geparkt oder eine rote Ampel überfahren, kann es sein, dass Sie Post von der Bußgeldstelle in Hamburg erhalten.
In der Regel erhalten Sie dann als Halter des entsprechenden Fahrzeugs entweder eine schriftliche Verwarnung, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen, wenn zum Beispiel nicht feststeht, wer das Fahrzeug fuhr.
Haben Sie sich also etwas zu Schulden kommen lassen, wird die Bußgeldstelle in Hamburg mit Ihnen in Kontakt treten. Aber auch bei Fragen können Sie sich an die Behörde wenden. Doch welches Amt ist hier zuständig? Wie geht die Bußgeldstelle bei der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vor? Wo finde ich Adresse und Kontaktdaten? Das erfahren Sie im Folgenden.
Bußgeldstelle in Hamburg: Wer ist zuständig?
Die Bußgeldstelle Hamburg gehört zum Einwohner-Zentralamt. Sie ist für die Bearbeitung von Verwarn- und Bußgeldverfahren zuständig und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Sanktionen wie Geldbußen, Eintragungen ins Fahreignungsregister (FAER) und Fahrverboten. Die Verkehrsüberwachung und die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt hingegen durch die Polizei, vorwiegend im fließenden Verkehr, und durch das Parkraummanagement des Landesbetrieb Verkehr (LBV) im ruhenden Verkehr.
Wie und wann kann ich die Bußgeldstelle in Hamburg kontaktieren?
Sie können die Bußgeldstelle in Hamburg zum Beispiel telefonisch erreichen, wenn Sie beispielsweise Fragen zu von der Behörde erhaltenen Schreiben haben. In diesem Fall können Sie sich auch per E-Mail an die Sachbearbeiter wenden, um zum Beispiel auf eine Verwarnung oder einen Anhörungsbogen zu antworten.
Beachten Sie, dass Einsprüche oder andere Rechtsmittel nur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift rechtswirksam eingelegt werden können. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und mit den Vorwürfen nicht einverstanden sind, die Messergebnisse anzweifeln oder formale Fehler finden.
Die Bußgeldstelle in Hamburg kann allerdings auch persönlich aufgesucht werden. Das Service-Center der Behörde hat von Montag bis Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. In der Regel übernehmen die Mitarbeiter hier folgende Aufgaben:
- Erteilen von Auskünften bei Fragen und Entgegennehmen von Anträgen (bspw. auf Ratenzahlung)
- Protokollieren von Einwänden gegen Verwarnungen bzw. Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide
- Entgegennehmen und Aushändigen von Führerscheinen (amtliche Verwahrung bei verhängtem Fahrverbot)
Bußgeldstelle in Hamburg: Das Ordnungswidrigkeitenverfahren
Wurde festgestellt, dass Sie gegen geltendes Verkehrsrecht entweder im fließenden oder im ruhenden Verkehr verstoßen haben, erhalten Sie in aller Regel ein Schreiben von der Bußgeldstelle in Hamburg. Dazu gehören zum Beispiel folgende Vergehen:
Dabei kann es sich entweder um eine schriftliche Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid handeln:
Schriftliche Verwarnung: Diese erhalten Sie in der Regel, wenn ein geringfügiger Verstoß im Straßenverkehr begangen wurde, welcher ein Verwarngeld (5 bis 55 Euro) zur Folge hat. Hierbei fallen außerdem keine zusätzlichen Gebühren an und gegen eine schriftliche Verwarnung kann kein Einspruch eingelegt werden. Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Zahlfrist von einer Woche, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.
Bußgeldbescheid: Ein schwerwiegenderer Verstoß gegen das Verkehrsrecht kann ein Bußgeld und auch eine Eintragung in das Fahreignungsregister (FAER) sowie die Verhängung eines Fahrverbots zur Folge haben. Hier werden für Bearbeitung und Zustellung des Bescheids zusätzliche Gebühren erhoben. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einzulegen.
Aufgaben der Bußgeldstellen im Video erklärt
Kontaktdaten und Adresse der Bußgeldstelle in Hamburg
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie Sie die Bußgeldstelle in Hamburg erreichen können.
Kontaktmöglichkeit |
---|
Landkreis Hamburg |
Telefon 040/42839-3124 Fax 040/427939-660 Bussgeldstelle@eza.hamburg.de Homepage Hier klicken Adresse Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg |
Verwarnungsgeld bekommen (25€) Unzulässiges parken im eingeschränkten Halteverbot am 6.7.2024 von 9.21 bis 9.30 Uhr. (9 Minuten !) Habe in der Apotheke (30 Meter Enfernung) Medikamente abgeholt. Habe also höchstens 10 Minuten geparkt.Nachweis Aporechnung war 6.7 um 9.30 Uhr ! Warum das ? Für 9 Minuten?
Dan kann man gleich ein Schild mit Halteverbot anbringen.
Ich wurde am 09.09.gegen 19:00 h auf der A25 Richtung Hamburg, kurz vor der Abfahrt Neu Allermöhe West von einem Blitzeranhänger mit Tempo „100“ geblitzt⁉️ Erlaubt sind dort 120‼️ Ich wusste das dort geblitzt wird, bin auf Grund dessen mit Tempomat gefahren! Ich bin sehr sehr gespannt ob ich Post bekomme.
Ich habe bereits mein Rechnung bezahlt, habe ein zweites bekommen, mit mehr Geld, was soll ich machen?
Ich bekomme ein Geld Strafe obwohl mir das Auto gar nicht gehört und ich kann nicht mal den Kennzeichen
Hallo!
Ich bekomme eine Geldstrafe für ein Auto, das mir nicht gehört. Wie können Sie mir helfen?