Bußgeldstelle Hamburg: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Bußgeldstelle in Hamburg ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig.

Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Hamburg

Wie kann in Hamburg die Bußgeldstelle kontaktiert werden?
Wie kann in Hamburg die Bußgeldstelle kontaktiert werden?

Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands. In einer Großstadt kommt es tagtäglich zu Verstößen im Straßenverkehr. Haben Sie mit dem Auto beispielsweise die Geschwindigkeit überschritten, zu wenig Abstand gehalten, falsch geparkt oder eine rote Ampel überfahren, kann es sein, dass Sie Post von der Bußgeldstelle in Hamburg erhalten.

In der Regel erhalten Sie dann als Halter des entsprechenden Fahrzeugs entweder eine schriftliche Verwarnung, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen, wenn zum Beispiel nicht feststeht, wer das Fahrzeug fuhr.

Haben Sie sich also etwas zu Schulden kommen lassen, wird die Bußgeldstelle in Hamburg mit Ihnen in Kontakt treten. Aber auch bei Fragen können Sie sich an die Behörde wenden. Doch welches Amt ist hier zuständig? Wie geht die Bußgeldstelle bei der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vor? Wo finde ich Adresse und Kontaktdaten? Das erfahren Sie im Folgenden.

Bußgeldstelle in Hamburg: Wer ist zuständig?

Die Bußgeldstelle Hamburg gehört zum Einwohner-Zentralamt. Sie ist für die Bearbeitung von Verwarn- und Bußgeldverfahren zuständig und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Sanktionen wie Geldbußen, Eintragungen ins Fahreignungsregister (FAER) und Fahrverboten. Die Verkehrsüberwachung und die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt hingegen durch die Polizei, vorwiegend im fließenden Verkehr, und durch das Parkraummanagement des Landesbetrieb Verkehr (LBV) im ruhenden Verkehr.

Wie und wann kann ich die Bußgeldstelle in Hamburg kontaktieren?

Bußgeldstelle in Hamburg: Nach einem Abstandsverstoß wird diese tätig.
Bußgeldstelle in Hamburg: Nach einem Abstandsverstoß wird diese tätig.

Sie können die Bußgeldstelle in Hamburg zum Beispiel telefonisch erreichen, wenn Sie beispielsweise Fragen zu von der Behörde erhaltenen Schreiben haben. In diesem Fall können Sie sich auch per E-Mail an die Sachbearbeiter wenden, um zum Beispiel auf eine Verwarnung oder einen Anhörungsbogen zu antworten.

Beachten Sie, dass Einsprüche oder andere Rechtsmittel nur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift rechtswirksam eingelegt werden können. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und mit den Vorwürfen nicht einverstanden sind, die Messergebnisse anzweifeln oder formale Fehler finden.

Die Bußgeldstelle in Hamburg kann allerdings auch persönlich aufgesucht werden. Das Service-Center der Behörde hat von Montag bis Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. In der Regel übernehmen die Mitarbeiter hier folgende Aufgaben:

  • Erteilen von Auskünften bei Fragen und Entgegennehmen von Anträgen (bspw. auf Ratenzahlung)
  • Protokollieren von Einwänden gegen Verwarnungen bzw. Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide
  • Entgegennehmen und Aushändigen von Führerscheinen (amtliche Verwahrung bei verhängtem Fahrverbot)

Bußgeldstelle in Hamburg: Das Ordnungswidrigkeitenverfahren

Wurde festgestellt, dass Sie gegen geltendes Verkehrsrecht entweder im fließenden oder im ruhenden Verkehr verstoßen haben, erhalten Sie in aller Regel ein Schreiben von der Bußgeldstelle in Hamburg. Dazu gehören zum Beispiel folgende Vergehen:

Dabei kann es sich entweder um eine schriftliche Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid handeln:

Sie erhalten Post von der Bußgeldstelle in Hamburg z. B. nach einem Rotlichtverstoß.
Sie erhalten Post von der Bußgeldstelle in Hamburg z. B. nach einem Rotlichtverstoß.

Schriftliche Verwarnung: Diese erhalten Sie in der Regel, wenn ein geringfügiger Verstoß im Straßenverkehr begangen wurde, welcher ein Verwarngeld (5 bis 55 Euro) zur Folge hat. Hierbei fallen außerdem keine zusätzlichen Gebühren an und gegen eine schriftliche Verwarnung kann kein Einspruch eingelegt werden. Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Zahlfrist von einer Woche, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.

Bußgeldbescheid: Ein schwerwiegenderer Verstoß gegen das Verkehrsrecht kann ein Bußgeld und auch eine Eintragung in das Fahreignungsregister (FAER) sowie die Verhängung eines Fahrverbots zur Folge haben. Hier werden für Bearbeitung und Zustellung des Bescheids zusätzliche Gebühren erhoben. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einzulegen.

Haben Sie stattdessen einen Anhörungsbogen erhalten? Ein solcher wird noch vor dem Bußgeldbescheid verschickt und soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich zu dem Verstoß zu äußern. Dies passiert in der Regel, wenn Sie beispielsweise nicht unmittelbar nach dem Verstoß vor Ort von der Polizei angehört wurden oder wenn beispielsweise das Blitzerfoto darauf hinweist, dass jemand anderes am Steuer saß als der Halter. Haben Sie den Verstoß nicht begangen, wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt.

Kontaktdaten und Adresse der Bußgeldstelle in Hamburg

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie Sie die Bußgeldstelle in Hamburg erreichen können.

Kontakt­möglichkeit
Landkreis Hamburg
Tele­fon
040/42839-3124

Fax
040/427939-660

E-Mail
Bussgeldstelle@eza.hamburg.de

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Adresse
Ham­mer Straße 30-34
22041 Hamburg

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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