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Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern
Weite und flache Landschaften, die mecklenburgische Seenplatte und die Ostseeküste – Mecklenburg-Vorpommern ist das am dünnsten besiedelte Bundesland in Deutschland. Aber auch hier kommt es sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften tagtäglich zu Verstößen gegen das Verkehrsrecht. Besonders in den Städten Rostock oder Schwerin sind viele Fahrzeugführer unterwegs, daher kommt es in einer Großstadt auch häufiger zu Verkehrsordnungswidrigkeiten als anderswo.
Fahren Sie zu schnell, halten zu wenig Abstand, übersehen eine rote Ampel oder parken dort, wo es nicht erlaubt ist, erhalten Sie bald Post von der Bußgeldbehörde. Aber welche Bußgeldstelle ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig? Wie geht die Behörde vor, wenn Verstöße im Straßenverkehr aufgedeckt werden? Wie kann ich die zentrale Bußgeldstelle in Rostock kontaktieren? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Zentrale Bußgeldstelle in Rostock
In den Zuständigkeitsbereich fallen auch in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Bußgeldstellen:
- Eine zentrale Bußgeldstelle, die auf Landesebene agiert
- Viele regionale Bußgeldstellen, die auf Orts-, Kreis- oder Stadtebene tätig sind
In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich die zentrale Bußgeldstelle in Rostock. Darüber hinaus haben die einzelnen Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen sowie die kreisfreie Stadt Schwerin eigene regionale Bußgeldstellen.
Wann werde ich von der Bußgeldstelle in Rostock kontaktiert?
Verstoßen Fahrzeugführer gegen geltendes Verkehrsrecht, sollten diese in den drei darauffolgenden Monaten ein Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle erhalten, da die Ordnungswidrigkeit ansonsten verjährt und die Verkehrssünder dann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können. Geahndet werden grundsätzlich Verstöße im ruhenden sowie im fließenden Verkehr, wie zum Beispiel:
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
- Unterschreitung des Mindestabstands
- Missachtung des Rotlichts
- Falschparken
- Missachtung der Anschnallpflicht
- Handy am Steuer
- Verstoß gegen das Überholverbot
Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten erhalten Sie in der Regel nur eine schriftliche Verwarnung. Dies ist zum Beispiel bei leichten Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstößen der Fall. Hier wird ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro fällig. Weitere Gebühren kommen zunächst nicht auf Sie zu, vorausgesetzt, Sie bezahlen das Verwarngeld rechtzeitig innerhalb der genannten Frist (in der Regel eine Woche). Tun Sie dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid. Haben Sie also Einwände gegen den Vorwurf, können Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen und dann Einspruch einlegen.
Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid verschickt. Neben einem Bußgeld ab 60 Euro können hier auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot die Folge sein. Außerdem werden für die Bearbeitung des Verfahrens und die Zustellung des Bescheids weitere Gebühren erhoben. Einen Bußgeldbescheid erhalten Sie zum Beispiel bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverößen oder bei Benutzung des Mobiltelefons am Steuer.
Wann kann ich die zuständige Bußgeldstelle in Rostock kontaktieren?
Bei Fragen zu Verstößen oder Bescheiden kann Ihnen die Bußgeldstelle jederzeit Auskunft geben. Sie können aber auch Einwände gegen eine schriftliche Verwarnung zu Protokoll geben oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Hinweise zum Einspruch nach einer Ordnungswidrigkeit: Wollen Sie dem Bußgeldbescheid widersprechen, müssen Sie dabei gemäß § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Frist und Form einhalten, da der Einspruch sonst von der Bußgeldstelle als unzulässig angesehen und nicht weiter bearbeitet wird.
Nach Erhalt des Bescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen diesen vorzugehen. Steht viel auf dem Spiel, empfiehlt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen – wenn zum Beispiel ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld droht. Der Einspruch darf außerdem nur in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldbehörde erfolgen.
Zuständige Bußgeldstelle in Rostock: Adresse und Kontaktdaten
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie Sie die zentrale Bußgeldstelle in Rostock erreichen können. Des Weiteren sind die Adressen und Kontaktdaten aller regionalen Bußgeldstellen aufgelistet.
Kontaktmöglichkeit |
---|
Landkreis |
Ludwigslust-Parchim |
Tel. 03871/722-3700 Fax 03871/72277-3700 adavids@kreis-lup.de Website Hier klicken Adresse Putlitzer Straße 25 19370 Parchim |
Mecklenburgische Seenplatte |
Tel. 03998/434-4372 Fax 0395/57087-65953 bodo.krumbholz@lk-seenplatte.de Website Hier klicken Adresse Adolf-Pompe-Straße 12 - 15, 23 17109 Demmin |
Nordwestmecklenburg |
Tel. 03841/3040-3250 Fax 03841/3040-83250 Website Hier klicken Adresse Börzower Weg 3 23936 Grevesmühlen |
Stadtamt Rostock |
Tel. 0381/381-3218 Fax 0381/381-3285 stadtamt-verwaltungsabteilung@rostock.de Website Hier klicken Adresse Charles-Darwin-Ring 6 18059 Rostock |
Landkreis Rostock |
Tel. 03843/755-32100 Fax 03843/755-32800 Petra.Schildt@lkros.de Website Hier klicken Adresse August-Bebel-Str. 3 18209 Bad Doberan |
Schwerin |
Tel. 0385/545-2250 Fax 0385/545-2279 bussgeldstelle@schwerin.de Website Hier klicken Adresse Am Packhof 2-6 19053 Schwerin |
Stralsund |
Tel. 03831 253 722 Fax 03831 252 53 722 ordnungsamt@stralsund.de Website Hier klicken Adresse Hansestadt Stralsund Ordnungsamt | Verkehrsangelegenheiten Schillstraße 5 – 7 18439 Stralsund |
Vorpommern-Greifswald |
Tel. 03834 8760 3601 Fax 03834 8760 93601 strassenverkehr@kreis-vg.de Website Hier klicken Adresse Straßenverkehrsamt An der Kürassierkaserne 9 17309 Pasewalk |
Vorpommern-Rügen |
Tel. 03831/357-1000 Fax 03831/357-1000 Bussgeldstelle@lk-vr.de Website Hier klicken Adresse Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund |