Bußgeldstelle in NRW: Welche gibt es und wie finde ich sie?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Bußgeldstelle in NRW ist zuständig?

Einer der größten Ballungsräume der Welt

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist rein von der Fläche her das viertgrößte in Deutschland. Obwohl es hier in Deutschland kein Platz auf dem Treppchen abbekommt, kann sich NRW mit den Ballungsgebieten aus aller Welt messen. So gehört die Metropolregion Rhein-Ruhr zu den 30 weltweit größten Ballungsräumen. Gleichzeitig ist dies einer der am stärksten verdichteten Teile Europas – der sogenannten blauen Banane.

Dieses gebietsweise stark urbanisierte Bundesland hat demnach ein hohes Verkehrsaufkommen. An dieser Stelle kommt die Bußgeldstelle in NRW ins Spiel. Ihre Aufgabe ist es, für die Verkehrssicherheit zu sorgen, indem Ordnungswidrigkeiten erfasst, verfolgt und schließlich auch sanktioniert werden. Mehr zu dem Thema erfahren Sie im Folgenden.

Welche Bußgeldstelle in NRW ist zuständig?

Ein zentrale Bußgeldstelle in NRW gibt es nicht. Wollen Sie Einspruch einlegen, orientieren Sie sich am Bußgeldbescheid.

Ein zentrale Bußgeldstelle in NRW gibt es nicht. Wollen Sie Einspruch einlegen, orientieren Sie sich am Bußgeldbescheid.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten nun wissen, welche Bußgeldstelle in NRW für die Bearbeitung Ihres Verstoßes verantwortlich ist? Dies können Sie dem Schreiben entnehmen. Sollten Sie etwa aufgrund eines gegen Sie verhängten Fahrverbots den Führerschein abgeben müssen oder aufgrund eines fehlerhaften Bescheides Einspruch gegen diesen einlegen wollen, dann müssen Sie sich in beiden Fällen an die Bußgeldstelle wenden, die den Bußgeldbescheid verschickt hat.

Verantwortlich ist in der Regel jene Bußgeldstelle in NRW, in deren Zuständigkeitsbezirk der erfasste Verstoß begangen wurde oder in dem der ermittelte Verkehrssünder seinen Wohnort hat. In Nordrhein-Westfalen gibt es Bußgeldstellen auf Orts-, Stadt– oder Kreisebene.

Andere Bundesländer jedoch, darunter Thüringen oder auch Sachsen, haben eine zentrale Bußgeldstelle. Diese reguliert die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem ganzen Land.

Beachten Sie: Haben Sie nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begangen, die gemäß Bußgeldkatalog mit einer zu zahlenden Summe zwischen 5 und 55 Euro sanktioniert wird, können die Beamten auf die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens verzichten und stattdessen nur eine Verwarnung aussprechen. In diesem Fall erhalten Sie nur einen Strafzettel, keinen Bußgeldbescheid, da hier kein Bußgeldverfahren eröffnet wurde. Nicht nur für die Beamten ist dies günstiger, weil diese damit weniger Aufwand haben. Such für den Beschuldigten zahlt sich dies aus: Er muss keine Verwaltungsgebühren zahlen, die in einem Bußgeldverfahren zum Bußgeld dazukommen würden.

Wird kein Bußgeldverfahren eröffnet, ist auch die Bußgeldstelle in NRW für diesen Fall nicht zuständig, sondern die örtliche Polizei.

Was tun, wenn Sie Einspruch einlegen wollen?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen nun dagegen Einspruch einlegen? Wie erwähnt müssen Sie sich auch dafür an die für Ihren Verstoß zuständige Bußgeldstelle in NRW wenden.

Für den Einspruch bei der Bußgeldstelle in NRW beachten Sie die Frist - der Poststempel zählt nicht.

Für den Einspruch bei der Bußgeldstelle in NRW beachten Sie die Frist – der Poststempel zählt nicht.

Wichtig ist hierbei, dass Sie die im Schreiben angegebene Frist für das Einsenden Ihres Widerspruchs einhalten. In der Regel beträgt diese 14 Tage. Dabei zählt nicht das Datum auf dem Poststempel – Ihr Dokument muss bis zum Stichtag der entsprechenden Behörde vorliegen.

Dieses Dokument muss zudem schriftlich eingehen. Das bedeutet, dass eine E-Mail nicht ausreicht. Hinzu kommt, dass die originale Unterschrift vorhanden sein muss.

Übrigens: Haben Sie bereits das Bußgeld gezahlt, gilt das Verfahren aus Sicht der Bußgeldstelle in NRW als beendet. Ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot hat in diesem Fall keinen Bestand mehr.

Um den Einspruch zu formulieren, ist es angebracht, sich die Hilfe von einem Anwalt für Verkehrsrecht einzuholen – dies ist jedoch keine Voraussetzung. Dennoch erfordert das Verfassen ein gewisses Fingerspitzengefühl und die Expertise des Verkehrsanwalts kann dabei nur hilfreich sein.

Hinzu kommt, dass ein Anwalt Ihnen bei einer schlüssigen und nachvollziehbaren Argumentation unterstützen kann. Diese sollte im Idealfall von Beweisen wie

  • Unterlagen,
  • Zeugenaussagen und / oder
  • Fotos

gestützt werden. Ein Verkehrsanwalt kann darüber hinaus Akteneinsicht beantragen und somit die Dokumente für Ihren Fall einsehen, um weitere Erkenntnisse zu erlangen.

Damit die Bußgeldstelle in NRW Ihren Einspruch annimmt, müssen Sie ihn zwar nicht unbedingt begründen, dies wird jedoch angeraten. Die Beamten prüfen einen begründeten Widerspruch und entscheiden daraufhin, ob evtl. die Sanktionen herabgesetzt oder sogar ganz zurückgenommen werden.

Ein Einspruch ohne Begründung wird von der Bußgeldstelle an das Amtsgericht weitergeleitet. Dies entscheidet anschließend, ob der Betroffene freigesprochen wird oder ob dieser sich den verhängten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog weiterhin stellen muss.

Informationen und Kontaktdaten zu Bußgelstellen in NRW

Sie finden in der folgenden Tabelle sämtliche Bußgeldstellen in NRW gelistet.

Kon­takt­mög­lich­keit
Regio­na­le Buß­geld­stel­le:
Bonn
Tel.
0228/77-6077

Fax
0228/779619800

E-Mail
stvo@bonn.de

Website
Hier klicken

Adresse
Stadt­haus
Ber­liner ­Platz 2
53111 Bonn
Bor­ken
Website
Hier klicken

Adresse
Bur­lo­er Str. 93
46325 Borken

Post­an­schrift
Kreis Bor­ken
Fach­be­reich Ver­kehr
46322 Bor­ken
Bott­rop
Tel.
02041/7030

E-Mail
bussgeldstelle@bottrop.de

Website
Hier klicken

Adresse
Am Eick­holts­hof 24
46236 Bott­rop
Kreis Coes­feld
Tel.
02594 9436-3640

Fax
02594/9436-3599

E-Mail
strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de

Website
Hier klicken

Adresse
Kreuz­weg 27
48249 Dül­men
Det­mold
Tel.
05231/62-1800

Fax
05231/62111

E-Mail
nur Onlineformular

Website
Hier klicken

Adresse
Fe­­lix-Fech­­en­­bach-Str. 5
32756 Det­­mold
Duis­burg
E-Mail
bussgeldstelle@stadt-duisburg.de

Website
Hier klicken

Adresse
Bezirksamt Meiderich/Beeck
Von-der-Mark-Str. 36
47137 Duisburg
Düren
Tel.
02421/22-2944

Fax
02421/22-180364

Website
Hier klicken

Adresse
Straßenverkehrsamt Düren
Kölner Landstr. 271, 52351 Düren

Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) in der Geschäftsstelle Jülich
Düsseldorfer Str. 6, 52428 Jülich

Postanschrift
Kreisverwaltung Düren
52348 Düren
oder
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Düssel­dorf
Tel.
0211/89-91

Fax
0211/89-29106

E-Mail
bussgeldstelle@duesseldorf.de

Website
Hier klicken

Adresse
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Es­sen
Fax
0201/88-32399

E-Mail
bussgeldstelle@ordnungsamt.essen.de

Website
Hier klicken

Adresse
Rat­­haus
Por­­­sche­platz 1
45127 Es­­sen
Eus­kir­chen
E-Mail
bussgeldstelle@kreis-euskirchen.de

Website
Hier klicken

Adresse
Kreishaus Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Gel­sen­kir­chen
Tel.
0209/169-4844

Fax
0209/169-3730

E-Mail
rechtsreferat@gelsenkirchen.de

Website
Hier klicken

Adresse
Bo­­chum­­er Stra­ße 12-16
45879 Gel­­sen­­kir­­chen
Gü­ters­loh
Tel.
05241/82-1 (Zentrale)

Fax
05241/82-3291

E-Mail
ordnungsamt@guetersloh.de

Website
Hier klicken

Adresse
Fachbereich Ordnung
Berliner Str. 70, Haus 2, 6. OG
33330 Gütersloh
Hamm
Tel.
02381 17-7034

Fax
02381 17-107034

E-Mail
bussgeldstelle@stadt.hamm.de

Website
Hier klicken

Adresse
Cal­den­hof­er Weg 2
59065 Hamm
Heins­berg
Tel.
02452-130

Fax
02452-13-883288

E-Mail
bussgeldstelle@kreis-heinsberg.de

Website
Hier klicken

Adresse
Ober­bruch­er Str. 1
52525 Heins­berg
Her­ne
Tel.
02323/16-2081

Fax
02323/16-2925

E-Mail
ordnungsamt@herne.de

Website
Hier klicken

Adresse
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungsangelegenheiten
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Hochsauerlandkreis
Website
Hier klicken

Adresse
Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 11
59821 Arnsberg
Köln
Tel.
115 oder
0221/221-0

Fax
0221/221-21825

E-Mail
bussgeldstelle@stadt-koeln.de

Website
Hier klicken

Adresse
Gottfried-Hagen-Straße 46
51105 Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
Kre­feld
Website
Hier klicken

Adresse
Besucheranschrift
Fachbereich Ordnung
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Hansastr. 32
47799 Krefeld

Postanschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld
Le­ver­ku­sen
Tel.
0214/406-0

Fax
0214/406-36202

E-Mail
36@stadt.leverkusen.de

Website
Hier klicken

Adresse
Besucheranschrift
Verwaltungsgebäude Miselohestraße
Miselohestr. 4
51379 Leverkusen

Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Mett­mann
Tel.
02104/ 99-1535
02104/ 99-1536
(bei Ein­­spruch)

Fax
02191/16-3261

E-Mail
bussgeldstelle@kreis-mettmann.de

Website
Hier klicken

Adresse
Buß­geld­stel­le
Ver­­wal­­tungs­­ge­­bäu­­de 1
Düs­­sel­­dor­f­er Stra­­ße 26
40822 Mett­­mann

Post­an­schrift
Post­­fach
40806 Mett­­mann
Mön­chen­glad­bach
Tel.
02161/25-6130

Fax
02161/25-6199

E-Mail
ordnungsamt@moenchengladbach.de

Website
Hier klicken

Adresse
Ver­wal­tungs­ge­bäu­de
Rhein­­stra­­ße 70
41065 Mön­­chen­­glad­­bach
Mü­lheim an der Ruhr
Website
Hier klicken

Adresse
Am Rat­­haus 1
45468 Mül­­heim an der Ruhr
Müns­ter
E-Mail
bussgeldstelle@stadt-muenster.de

Website
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Adresse
Ord­nungs­amt
Am Rat­­haus 1
45468 Mül­­heim an der Ruhr

Post­an­schrift
48127 Müns­ter
Ober­ber­gischer Kreis
Tel.
02261 88-3638

Fax
02261 88-9723638

E-Mail
amt36@obk.de

Website
Hier klicken

Adresse
Molt­­ke­­stra­­ße 42
51643 Gum­­mers­­bach
Ober­hausen
Tel.
0208/825-2742

Fax
0208/825-5302

E-Mail
ordnungswidrigkeiten@oberhausen.de

Website
Hier klicken

Adresse
Fach­be­reich Ord­nungs­wi­drig­kei­ten
Schwartz­­stra­­ße 72
46045 O­ber­­hau­­sen
Pader­born
Tel.
05251/308-3638

Fax
05251/308-89-3638

E-Mail
strassenverkehrsamt@kreis-paderborn.de

Website
Hier klicken

Adresse
An der Tal­le 7
33102 Pa­der­born
Reck­ling­hau­sen
Tel.
02361/53-0

E-Mail
per Onlineformular

Website
Hier klicken

Adresse
Kurt-Schu­­ma­ch­er-Al­­lee 1
45657 Reck­­ling­­hau­­sen
Rem­scheid
Tel.
02191/16-00

Fax
02191/16-3261

E-Mail
Bussgeldstelle@remscheid.de

Website
Hier klicken

Adresse
Stra­­ßen­­ver­­kehrs­­an­­ge­­le­­gen­­hei­­ten
Ver­­wal­­tungs­­ge­­bäu­­de Dienst­­leis­­tungs­­zen­­trum
El­­ber­­fel­­der Stra­­ße 36
42853 Rem­­scheid
Rhein-Erft-Kreis
Tel.
02271/83-0

Fax
02271/83-23210

E-Mail
ordnungsamt@rhein-erft-kreis.de

Website
Hier klicken

Adresse
Ab­tei­lung Ver­kehrs­ord­nungs­wi­drig­kei­ten
Kreis­ver­wal­tung Rhein-Erft-Kreis
Wil­ly-Brandt-Platz 1
50126 Berg­heim
Rhein-Kreis Neuss
Tel.
02181/601-3640

Fax
02181/601-3699

E-Mail
bussgeldstelle@rhein-kreis-neuss.de

Website
Hier klicken

Adresse
Auf der Schan­­ze 1
41515 Gre­­ven­­broich (Stadt­­mit­­te)
Rhein-Sieg-Kreis
Website
Hier klicken

Adresse
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Kammgebäude)

Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Rhein­isch-Ber­gisch­er Kreis
Tel.
Geschwindigkeitsverstöße: 02202 – 132490, 132465, 132457
Allgemeine Verkehrsordnungswidrigkeiten: 02202 – 132437, 132420, 132441

Website
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Adresse
Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 3. Etage
51469 Bergisch Gladbach
Am Rübezahlwald
So­lingen
Tel.
0212/ 290-6408

Fax
0212/ 290-6492

E-Mail
bussgeldstelle@solingen.de

Website
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Adresse
Ver­­wal­­tungs­­ge­­bäu­­de
Bon­­ner Stra­­ße 100
Ein­­gang Lang­­hans­­stra­­ße 6
42697 So­ling­enA
Städte­re­gion Aa­chen
Website
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Adresse
Zol­­lern­­stra­ße 20
52070 Aa­chen
Stein­furt
Tel.
02551/69-1305

Fax
02551/69-1301

E-Mail
post@kreis-steinfurt.de

Website
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Adresse
Stra­ßen­ver­kehrs­amt
Teck­­len­­bur­­ger Str 10
48565 Stein­­furt
Vier­sen
Website
Hier klicken

Adresse
Stra­ßen­ver­kehrs­amt
Rat­h­aus­­markt 3
41747 Vier­­sen
Waren­dorf
Website
Hier klicken

Adresse
Stra­ßen­ver­kehrs­amt
Wal­­den­­bur­­ger Str. 2
48231 Wa­­ren­­dorf

Post­an­schrift
Post­­fach 11 05 61
48207 Wa­­ren­­dorf
Wup­pertal
Tel.
0202 563-9163

E-Mail
bussgeldstelle@stadt.wuppertal.de

Website
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Adresse
Jo­­han­­nes-Rau-Platz 1
42275 Wup­­per­­tal

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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