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Zentrale Bußgeldstelle von Saarland noch in den Kinderschuhen
Um die Sicherheit im deutschen Straßenverkehr zu gewährleisten, gibt es hierzulande auf der einen Seite die Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum anderen Behörden und Gerichte, die Verstöße gegen diese Vorschriften verfolgen und entsprechend ahnden. Mit den Behörden sind neben der Polizei und dem Ordnungsamt vor allem die Bußgeldstellen gemeint. Nicht jedes Bundesland hat eine eigene zentrale Bußgeldstelle. In Saarland befindet sich diese aber in St. Ingbert.
Die Bußgeldstelle in St. Ingbert ist im Vergleich zu ihren Kollegen, die sich zumeist in der Landeshauptstadt befinden, noch relativ jung. Erst Anfang 2009 wurde die zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert gegründet. Davor waren die Zuständigkeiten für einzelne Verstöße auf viele verschiedene Anlaufstellen verteilt.
Welche Aufgaben hat die zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert?
Wie jede Bußgeldstelle hat St. Ingbert die Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die das Verkehrsrecht betreffen, nachzugehen. Dazu übermitteln die Beamten der Polizei oder beispielsweise vom Ordnungsamt Verkehrsverstöße an die Bußgeldstelle.
In St. Ingbert wird dann der entsprechende Bußgeldbescheid erstellt. Dieser enthält die Sanktionen, die Sie zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu erwarten haben. Darunter können Bußgelder, Punkte in Flensburg (welche aber nicht unbedingt im Bescheid genannt werden müssen) und auch ein Fahrverbot für einen oder mehrere Monate fallen. Auch ein Blitzerfoto kann beiliegen, muss es aber nicht.
Jedoch muss die Bußgeldstelle in St. Ingbert nicht alles allein bewältigen. Landkreise, Regionalverband und Gemeinden unterstützen die Behörde im flächenmäßig viertkleinsten Land der Bundesrepublik. Kleiner sind übrigens nur Berlin, Hamburg und Bremen.
Wenn die Bußgeldstelle in St. Ingbert den Fahrer nicht ermitteln kann
Wenn Sie Post von der Bußgeldstelle in St. Ingbert erhalten und dem Blitzerfoto etwa ein Anhörungsbogen beiliegt, können Sie dort angeben, zu besagtem Zeitpunkt nicht gefahren zu sein (wenn das denn der Wahrheit entspricht). Denn hierzulande gilt die Fahrerhaftung und nicht die des Halters. Die zentrale Bußgeldstelle in Saarland muss also denjenigen ausfindig machen, der sich für den Verstoß verantworten und die Sanktionen hinnehmen muss.
Haben Sie Kenntnis darüber, wer zum Tatzeitpunkt mit Ihrem Kfz unterwegs war, können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn der Fahrer ein naher Verwandter von Ihnen gewesen ist. Das sind unter anderem Verlobte, Eheleute, Lebenspartner, Eltern oder Ihre Kinder. Trifft das nicht auf Sie zu, müssen Sie den Zeugenfragebogen für die Bußgeldstelle inSt. Ingbert wahrheitsgemäß ausfüllen.
Die Behörden haben nach dem Verstoß drei Monate Zeit, diesen zu verfolgen. Innerhalb dieser Frist muss ein etwaiger Bußgeldbescheid an Sie ausgesendet werden. Ist das nicht der Fall, dürfen Sie von der Verjährung des Bußgeldbescheides ausgehen.
Kontakt zur Bußgeldstelle in St. Ingbert
Wenn Sie ihren Bußgeldbescheid verlegt haben und nun nicht mehr wissen, wie hoch das zu überweisende Bußgeld ist, können Sie die Bußgeldstelle von St. Ingbert in Saarland wie folgt erreichen:
Kontaktmöglichkeit |
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Landkreis St. Ingbert (Zentrale Bußgeldstelle Saarland) |
Tel. 0681/501-00 Fax 0681/501-7052 zbb@lava.saarland.de Website Hier klicken Adresse Am Markt 7 66386 St. Ingbert |