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Ein Bußgeldbescheid aus dem Norden
Schleswig-Holstein ist zwar nicht das größte Bundesland – weder flächenmäßig noch bezogen auf die Anwohnerzahl -, aufgrund seiner Lage kommt ihm dennoch ein besonderer Status zu. Es ist das nördlichste Bundesland in Deutschland, das direkt an Dänemark angrenzt.
Ein Grund mehr, dafür zu sorgen, dass auch im Norden die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingehalten werden. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Verkehr ist die jeweils zuständige Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein.
Welche Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein ist zuständig?
Die Zuständigkeit der Bußgeldstellen kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. So gibt es bspw. in Rheinland-Pfalz eine Zentrale Bußgeldstelle in Speyer, welche für die Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im gesamten Land verantwortlich ist. In Schleswig-Holstein gibt es dagegen viele Bußgeldstellen, die in der Regel auf Orts-, Stadt– oder Kreisebene angesetzt sind. Erreichbar sind diese zumeist über das für den Bezirk zuständige Polizeipräsidium.
Welche Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein für Ihre Region verantwortlich ist, das können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Darin haben wir sämtliche Bußgeldstellen in diesem Bundesland aufgeführt. Sollten Sie herausfinden wollen, welche Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein für die Bearbeitung der von Ihnen (angeblich) begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zuständig ist, dann können Sie dies dem Briefkopf Ihres Bußgeldbescheides entnehmen.
Weiterhin ist die Zuständigkeit einer Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein durch § 37 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt:
Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk
- die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder
- der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat.
Dabei gilt: Vorrang hat immer jene Stelle, die den Verkehrssünder zuerst vernommen hat oder aber diesen zuerst durch die Polizei vernehmen ließ. Der Vorrang kann auch dadurch entstehen, dass die Polizei einer bestimmten Bußgeldbehörde die entsprechenden Akten zuerst übergeben hat.
Eine Straftat im Straßenverkehr kann Folgendes sein:
- Medikamente, Drogen oder Alkohol am Steuer
- Vollrausch
- Kennzeichenmissbrauch
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unerlaubtes Verlassen eines Unfallortes
Aufgaben einer Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein
Wie erwähnt ist eine Bußgeldstelle auch in Schleswig-Holstein dafür zuständig, sämtliche Belange rund um die Ordnungswidrigkeiten zu bearbeiten. Wir wollen im Folgenden einen etwas genaueren Überblick über den Aufgabenbereich einer solchen Behörde geben.
Dieser beginnt schon bei der Auswertung und Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Dazu gehören die entsprechenden Ermittlungen zum Auffinden des (vermeintlichen) Verkehrssünders sowie das Versenden des Anhörungsbogens, der dem Betroffenen eine Gelegenheit zur Äußerung bieten soll – auch dieser kann der Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein wichtige Informationen zur Weiterverfolgung der Tat liefern. Des Weiteren kann die Behörde die Sanktionen (das Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie das befristete Fahrverbot) festsetzen und verhängen. Daran muss sich zwar an dem Bußgeldkatalog orientiert werden, in einigen Fällen haben die Beamten jedoch einen gewissen Ermessensspielraum.
Des Weiteren ist die Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein befugt, weitere Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen, etwa die Annahme von einem Führerschein, der aufgrund eines befristeten Fahrverbots für wenige Monate abgegeben werden muss. Auch wenn der überführte Verkehrssünder sich weigert, das Bußgeld zu zahlen bzw. anderen gegen ihn verhängten Sanktionen nachzukommen, können die Beamten tätig werden und die Erzwingungshaft beantragen.
Sollte der Beschuldigte das Bußgeld nicht zahlen und stattdessen form– und fristgerecht Einspruch dagegen einlegen, dann kann die Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein diesen prüfen und darüber entscheiden, ob diesem stattgegeben oder er abgelehnt wird. Infolgedessen kann die Härte der Sanktionen abgeschwächt werden (etwa durch ein niedrigeres Bußgeld) oder diese können komplett ausgesetzt werden, wenn dem Einspruch stattgegeben wird.
Übersicht zu den Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein
Wir haben für Sie im Folgenden alle bekannten Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein zusammengetragen.
Kontaktmöglichkeit |
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Schleswig-Flensburg |
Telefon 04621/87-522 Fax 04621/87-335 Homepage Hier klicken Adresse Bußgeldstelle Flensburger Straße 7 24837 Schleswig |
Plön |
Telefon 04522/743-452 bussgeldstelle@kreis-ploen.de Homepage Hier klicken Adresse Bußgeldstelle Hamburger Straße 17-18 24306 Plön |
Pinneberg |
Telefon 04101/7095-89 Fax 04101/7095-87 bussgeldstelle@kreis-pinneberg.de Homepage Hier klicken Adresse Ordnungswidrigkeiten Kurt-Wagener-Str. 11 25337 Elmshorn |
Nordfriesland |
Telefon 04841/67-445 Fax 04841/67-281 bussgeldstelle@nordfriesland.de Homepage Hier klicken Adresse Bußgeldstelle Marktstraße 6 25813 Husum |
Dithmarschen |
Telefon 0481/97-1261 Fax 0481/97-1490 Homepage Hier klicken Adresse Bußgeldstelle Stettiner Str. 30 25746 Heide |
Herzogtum Lauenburg |
Telefon 04151 8673-30 Fax 04151/8673-73 strassenverkehr@kreis-rz.de Homepage Hier klicken Adresse Hausanschrift Bußgeldstelle Kesselflickerstr. 2 21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken Postanschrift Bußgeldstelle Postfach 11 40 23901 Ratzeburg |
Ostholstein |
Telefon 04521/788-800 Fax 04521/788-96279 bussgeldstelle@kreis-oh.de Homepage Hier klicken Adresse Fachdienst Straßenverkehr Kreis Ostholstein Bürgermeister-Steenbock-Str. 20 23701 Eutin |
Rendsburg-Eckernförde |
Telefon 04331/206-0 Fax 04331/206-270 info@rendsburg.de Homepage Hier klicken Adresse Postanschrift Postfach: 107 24757 Rendsburg |
Segeberg |
Telefon 04551/951-455 Fax 04551/951-400 nur per Onlineformular Homepage Hier klicken Adresse Verkehrsordnungswidrigkeiten Waldemar-von-Mohl-Straße 2 23795 Bad Segeberg |
Steinburg |
Telefon 0481/97-0 Fax 0481/97-1490 fd-ordnung-und-sicherheit@dithmarschen.de Homepage Hier klicken Zuständig für Bußgeldsachen im Kreis Steinburg ist der Kreis Dithmarschen: Adresse Kreis Dithmarschen, Der Landrat Fachdienst Ordnung und Sicherheit Stettiner Straße 30 25746 Heide Zuständig für Ordnungswidrigkeiten bis 55 Euro ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Nur für Knöllchen aufgrund falschen Parken oder Haltens sind die Bürgermeister der Gemeine oder Stadt zuständig, wenn diese mehr als 20.000 Einwohner hat. |
Stormarn |
Telefon 04531/160-1187 Fax 04531/160-771187 bussgeldstelle@kreis-stormarn.de Homepage Hier klicken Adresse Bußgeldstelle Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe |
Kiel |
Telefon 0431/901-2171 Fax 0431/901-62077 Bussgeldstelle@kiel.de Homepage Hier klicken Adresse Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel |
Lübeck |
Telefon 0451/122-3200 Fax 0451/122-3385 bussgeldstelle@luebeck.de Homepage Hier klicken Adresse Bußgeldstelle Fackenburger Allee 29 23539 Lübeck |