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In dem Freistaat ist die Bußgeldstelle in Artern zuständig
Von einer Bußgeldstelle werden in der Regel nur jene kontaktiert, die sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten haben. Oft liegt dann ein gelber Brief im Briefkasten.
Wenn Sie in Thüringen wohnen und schon einmal einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen haben, haben Sie den Bußgeldbescheid aller Wahrscheinlichkeit nach von der Bußgeldstelle in Artern erhalten. Hier lesen Sie, was die Bußgeldstelle in Artern alles erledigt und wie Sie sie kontaktieren können.
Was macht die Bußgeldstelle in Artern?
Wie jede Bußgeldstelle hat Artern die Aufgabe, Verstöße im Straßenverkehr zu verfolgen und entsprechend beispielsweise Bußgelder nach geltendem Bußgeldkatalog zu verhängen. Außerdem können Verkehrssünder dort ihren Führerschein abgeben (zum Beispiel, wenn sie zu viele Punkte im Fahreignungsregister gesammelt haben) und wieder abholen, wenn sie etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolviert haben, sofern diese von der Bußgeldstelle in Artern angeordnet wurde.
Des Weiteren können Sie oder ein Anwalt für Verkehrsrecht bei der Bußgeldstelle von Artern Akteneinsicht anfordern, wenn Sie sich in einem Bußgeldverfahren befinden. Legen Sie oder der Anwalt in diesem Zuge innerhalb der zweiwöchigen Frist einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, ist die Bußgeldstelle in Artern auch hier der richtige Ansprechpartner. Das gilt auch, wenn der Rechtsvertreter etwa ein Fahrverbot in ein hohes Bußgeld umzuwandeln versucht.
Zudem wird die Thüringer Polizei über die zentrale Bußgeldstelle in Artern mit Informationen und Aufgaben versorgt, wie etwa die Ermittlung eines Fahrers durch Zeugenbefragung der Polizei in der Nachbarschaft des vermeintlichen Verkehrssünders.
Das Ordnungsamt und die Bußgeldstelle in Artern sind auch für die Konsequenzen von Parkverstößen verantwortlich. Hat ein Kfz-Fahrer sein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt, kümmert sich die Behörde um ein eventuelles Abschleppen.
Die Bußgeldstelle in Artern hat eine besondere Aufgabe
Die zentrale Bußgeldstelle in Artern findet ihre Beschäftigung nicht nur im Verkehrsrecht, sondern auch im Sozialrecht bzw. in der Pflege. In Deutschland gilt eine allgemeine Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer, die eine Pflegeversicherung einschließt. So müssen privat Krankenversicherte laut Pflegeversicherungsgesetz auch eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben. Andernfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.
Ergänzend verwirklicht die Bußgeldstelle in Artern Projekte rund um den Straßenverkehr, die sich an Eltern und Kinder richten, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und sie im besten Fall vorzubeugen.
Kontakt zur Bußgeldstelle in Artern
Die Thüringer Polizei und die zentrale Bußgeldstelle in Artern haben ihren Sitz im selben Haus, da die Polizei diese Bußgeldstelle betreibt. Bei Fragen erreichen Sie die zentrale Bußgeldstelle in Artern wie folgt:
Kontaktmöglichkeit |
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Landkreis Artern |
Tel. 03466/742-222 Fax 03466/742-309 Adresse Bergstraße 4 06556 Artern |