Bußgeldbehörde im Fokus
Kein Verkehrsteilnehmer hat gerne mit den Dienststellen zu tun, die sich mit der Verwaltung und dem Versand von Bußgeldbescheiden beschäftigten. Doch niemand, der eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, kommt darum herum, mit ihnen Bekanntschaft zu schließen.
Dieser Ratgeber zielt darauf ab, Sie zu den Aufgaben der Bußgeldstellen und zum Zusammenhang mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz zu informieren.
Auch erfahren Sie, inwiefern die zuständige Polizeidienstelle bei Verkehrsordnungswidrigkeiten eine wichtige Rolle spielt.
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FAQ: Bußgeldstellen
Hier können Sie die verschiedenen Aufgaben der Bußgeldstellen nachlesen.
Eine Übersicht der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.
Die Zuständigkeit hängt grundsätzlich von Ort des Verkehrsverstoßes ab. Informationen dazu können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Die Bußgeldstelle und die Aufgabenverteilung
Eine Bußgeldstelle beschäftigt sich mit einem komplexen Aufgabenbereich. Dabei geht es nicht nur darum, Bußgeldbescheide zu verschicken. Führerscheine müssen im Sinne des Fahrverbots eingezogen und zurückgegeben, die Akteneinsicht innerhalb eines Bußgeldverfahrens koordiniert sowie überwiesene Bußgeldbeträge verwaltet werden. Auch die folgenden Aufgabenbereiche werden durch die Bußgeldstelle betreut:
- Die zuständige Polizeidienstelle anweisen: Soll im Fall einer Ordnungswidrigkeit ermittelt werden (ist beispielsweise eine Zeugenbefragung durch die Polizei nötig), kommt es zur Beauftragung der Beamten.
- Umsetzungen von Kraftfahrzeugen verwalten: Müssen Wagen abgeschleppt und sichergestellt werden, wenn diese zum Beispiel falsch geparkt wurden, ist die Bußgeldstelle (oft in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt) verantwortlich.
- Einsprüche gegen Bußgeldbescheide beurteilen: Legen Verkehrsteilnehmer einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, urteilt die Dienststelle, ob dieser gerechtfertigt ist.
- Anträge verschiedener Art bearbeiten: Wird ein Antrag darauf gestellt, den Zeitraum für ein Fahrverbot festzulegen oder ein Bußgeld in Raten zu zahlen, entscheidet die Behörde.
Die zuständigen Stellen nach OWiG
Welche Instanzen mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr beauftragt sind, steht geschrieben in § 37 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Dort ist die Rede davon, dass die Verwaltungsbehörde zuständig ist, in deren Bezirk „die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat“. Bei einem Umzug in einen neuen Bezirk ändert sich also auch die Zuständigkeit.
Ist keine lokale Stelle für einen Sachverhalt zuständig, so wird nach § 36 OWiG die zentrale Bußgeldstelle des jeweiligen Bundeslandes damit beauftragt.
Steht eine Straftat in Verbindung zur Ordnungswidrigkeit, liegt die Verantwortung bei der Bußgeldstelle und auch bei der Staatsanwaltschaft. Werden Sie bspw. unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt, ist dies der Fall.