Inhaltsverzeichnis
Bußgeldrechner: Ermitteln Sie, welches Bußgeld droht
Bußgeldtabelle für zu schnelles Fahren innerorts
Bußgeldtabelle: außerorts geblitzt
Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog: Eine Tabelle dient der Übersicht
Im Straßenverkehr werden täglich Ordnungswidrigkeiten durch Blitzer, Radarfallen oder Ordnungsamt und Polizei registriert. Wer sich nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) hält, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Diese umfassen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. In einer Bußgeldtabelle werden die einzelnen Strafen der jeweiligen Verstöße zusammengefasst, sodass Betroffene ungefähr abschätzen können, was auf sie zukommt.
Unser Ratgeber liefert Ihnen einen Überblick der Ordnungswidrigkeiten, welche in einer Bußgeldtabelle, die in Deutschland überall gilt, zusammengefasst sind. Zudem erfahren Sie, wie Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen können und welche besonderen Maßnahmen in der Probezeit angeordnet werden können.
FAQ: Bußgeldtabelle
Unserer Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts fällig werden.
Wie teuer ein Verstoß gegen das Tempolimit außerorts ist, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen.
Hier erfahren Sie, welche zusätzlichen Sanktionen in der Probezeit ausgesprochen werden können.
Bußgeldtabelle: Blitzer leiten das Bußgeldverfahren ein
Damit eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr überhaupt gemäß Bußgeldtabelle sanktioniert werden kann, muss diese erst einmal aufgedeckt werden. Während Verstöße im ruhenden Verkehr (zum Beispiel das Überschreiten der Parkzeit) in aller Regel durch Mitarbeiter des Ordnungsamts registriert werden, übernehmen Blitzer und Radarfallen die Kontrolle der Einhaltung vom Tempolimit.
Die Geräte können auch Abstands- und Rotlichtverstöße erfassen. Wurden Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, wird ein sogenanntes Bußgeldverfahren eingeleitet. Im ersten Schritt ermittelt die Behörde, auf wen das Fahrzeug, welches vom Blitzer abgelichtet wurde, zugelassen ist.
Ist der Halter ermittelt, wird diesem entweder ein Anhörungs- (wenn er selbst als Fahrer infrage kommt) oder Zeugenfragebogen (wenn Halter und Fahrer offensichtlich nicht dieselbe Person sind) zugestellt.
Der Anhörungsbogen räumt dem Betroffenen die Möglichkeit ein, Angaben zur Sache zu machen. Diese sind allerdings nicht verpflichtend, das Dokument muss allerdings unter korrekter Angabe der Personalien zurückgeschickt werden.
Bußgeldtabelle: innerorts und außerorts die Geschwindigkeit missachtet
Tempoverstöße sind häufig der Grund für schwerwiegende Unfälle. Daher gibt es in Deutschland unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Regel ein Tempo von 50 km/h erlaubt.
Dieses kann allerdings reduziert werden. Die Tempo-30-Zonen werden vor allem vor Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und in Wohngebieten errichtet. Dies soll die Unfallgefahr verringern. Die Bußgeldtabelle sieht hohe Sanktionen vor, wenn das angegebene Tempolimit erheblich überschritten wird.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten unterschiedliche Tempolimits je nach Kfz. Auf der Autobahn gibt es sogar eine Besonderheit: Für Pkw unter 3,5 Tonnen gilt auf einigen Streckenabschnitten lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese kann, sofern es die Witterungsbedingungen zulassen, überschritten werden, ohne dass Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle verhängt werden können.
Video: Innerorts geblitzt
Bußgeldtabelle: Auf der Autobahn gelten besondere Regeln
Die Autobahn nimmt nicht nur wegen der Richtgeschwindigkeit eine besondere Position im Verkehrsrecht ein. Denn auf der Schnellstraße müssen noch andere Dinge beachtet werden. So ist es zum Beispiel vorgeschrieben im Falle eines Unfalls, eine Rettungsgasse zu bilden.
Da es in der Vergangenheit immer wieder dazu kam, dass die Betroffenen einem Krankenwagen keine freie Bahn verschafft haben, wurde mit der StVO-Reform am 9. November 2021 die Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle erhöht.
Wer nunmehr keine Rettungsgasse bildet, muss dadurch nicht nur mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg, sondern auch einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung, erhöht sich obendrein das Bußgeld.
Oft sind Verkehrsteilnehmer gar nicht sicher, ab wann überhaupt eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Diese ist nämlich gemäß § 11 Absatz 2 StVO schon bei stockendem Verkehr gefordert:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Bußgeldtabelle: In der Probezeit drohen zusätzliche Maßnahmen
Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, trägt eine große Verantwortung. Um zu überprüfen, ob Führerscheinneulinge dieser gerecht werden können, gibt es die Fahrerlaubnis in Deutschland zunächst einmal für zwei Jahre auf Probe.
Innerhalb der Probezeit können auf Fahranfänger neben den Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle weitere Maßnahmen zukommen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Dabei wird grundsätzlich zwischen sogenannten A- (schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten) und B-Verstößen (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) unterschieden.
Leistet sich ein Kfz-Fahrer in der Probezeit einen A- oder zwei B-Verstöße, treten neben Bußgeld, Punkten und Fahrverbot gemäß Bußgeldtabelle noch weitere Maßnahmen in Kraft: Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Mit dem Lkw die Verkehrsregeln missachtet
Die Bußgeldtabelle für Lkw-Fahrer unterscheidet sich häufig von der für die übrigen Verkehrsteilnehmer. Dies liegt zum einen darin begründet, dass die Lastkraftwagen bei Kollisionen schwere Unfälle verursachen können.
Zum anderen kommt der Umstand zum Tragen, dass bei Lkw auch der Halter bzw. Arbeitgeber mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen muss, wenn beispielsweise die Lenk- und Ruhezeiten nicht ordnungsgemäß eingehalten werden.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Wie bereits erwähnt, werden die der Bußgeldtabelle entnommenen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote den betroffenen Kfz-Fahrern in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt. Gegen diesen können Sie binnen 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen.
Ein entsprechendes Schreiben ist an die zuständige Bußgeldstelle zu richten. Eine ausführliche Begründung muss zunächst nicht angegeben werden. Doch in welchen Fällen kann ein solcher Einspruch erfolgreich sein?
Es kann beispielsweise der Fall eintreten, dass Sie zum Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit gar nicht hinter dem Steuer saßen. In diesem Fall ist ein Einspruch genauso angebracht, wie auch, wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist.