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§ 25 FZV (Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz)

In dem Fall, dass ein Auto nicht mehr versichert ist, tritt § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft. Dieser gibt an, wie sich ein betroffener Fahrzeughalter zu verhalten hat. Unser Ratgeber informiert Sie zu allen wichtigen Informationen und klärt zudem über die Bußgelder auf, die bei Missachtung der Gesetzeslage fällig werden. Weiterlesen

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