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Fahrerlaubnis für leichtere Lkw
Die Führerscheinklassen C, C1, CE und C1E berechtigen zum Führen von Lkw und Lastzügen. Allerdings reichen die Befugnisse der einzelnen Fahrerlaubnisse unterschiedlich weit. Zu den relevanten Faktoren zählen dabei insbesondere die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Fahrzeuge sowie die Möglichkeit, einen (schweren) Anhänger zu ziehen.
Doch wodurch zeichnet sich der C1-Führerschein aus? Welche Voraussetzungen gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis? Verfügt der Führerschein der Klasse C1 über eine Befristung? Und welche Kosten kommen beim C1-Führerschein auf Sie zu? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: C1-Führerschein
Welche Fahrzeuge Sie damit führen dürfen, erfahren Sie hier.
Ja, beim C1-Führerschein beträgt die Dauer der Gültigkeit fünf Jahre. Werden die notwendigen Nachweise eingereicht, ist allerdings eine Verlängerung möglich.
Eine konkrete Aussage über die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1 ist nicht möglich. Um eine grobe Orientierung zu ermöglichen, können Sie hier nachlesen, wie sich die Ausgaben zusammensetzen.
Lkw-Führerschein C1: Was darf ich damit fahren?
Die Führerscheinklasse C1 berechtigt dazu, Fahrzeuge mit einer zGM über 3.500 und bis maximal 7.500 kg zu führen, sofern diese über höchstens acht Fahrgastplätze verfügen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Zugfahrzeuge mit einem Anhänger mit einer zGM von 750 kg zu kombinieren. Von dieser Regelung sind allerdings Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D ausgenommen.
Beachten Sie außerdem, dass der C1-Führerschein grundsätzlich mit einer Befristung auf fünf Jahre ausgestellt wird. Möchten Sie über diese Frist hinaus mit den entsprechenden Kfz fahren, ist eine Verlängerung der Fahrerlaubnis notwendig. Hierfür werden Nachweise zum Gesundheitszustand und zum Sehvermögen benötigt.
Besitzer eines alten Führerscheins der Klassen 2 und 3 dürfen in der Regel ebenfalls die oben aufgeführten Fahrzeuge führen. Denn beinhalten diese eine Entsprechung vom heutigen Führerschein der Klasse C1, greift der Bestandsschutz. Sie sind auch nach einem Umtausch weiterhin dazu berechtigt.
Für Führerscheinbesitzer, welche die Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, besteht zudem die Möglichkeit, dass beim Führerschein der Klasse C1 die Schlüsselzahl 171 eingetragen wird. Diese berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D, die eine zGM von maximal 7.500 kg aufweisen. Fahrgäste dürfen sich dabei allerdings nicht an Bord befinden.
Vorgaben für den Erwerb der C1-Fahrerlaubnis
Möchten Sie einen der Klasse C1 entsprechenden Lkw fahren, schreibt der Gesetzgeber dafür ein Mindestalter von 18 Jahren vor und der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich. Zudem führt der Weg zum C1-Führerschein in die Fahrschule. Die Ausbildung setzt sich dabei sowohl aus einem theoretischen als auch aus einem praktischen Teil zusammen.
Der Theorieunterricht umfasst jeweils 6 Doppelstunden je 90 Minuten zum Grund- und Zusatzstoff. Zur Überprüfung des erlangten Wissens ist eine Theorieprüfung abzulegen, bei dem es einen Fragebogen mit 30 Fragen zu lösen gilt.
Um die notwendige Praxis für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu erhalten, sind Fahrstunden zu absolvieren. Allerdings gibt es dabei keine Pflichtanzahl, vielmehr kommt es auf die Fähigkeiten des Fahrschülers an. So schreibt der Gesetzgeber beim C1-Führerschein nur folgende Sonderfahrten vor:
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde auf der Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Der sichere Umgang mit dem Lkw muss im Zuge der praktischen Prüfung unter Beweis gestellt werden. Beim C1-Führerschein beinhaltet die mindestens 75-minütige Prüfung insbesondere eine Abfahrtkontrolle, das Fahren innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie auf der Autobahn und der Kraftfahrstraße.
Kosten für den Führerschein der Klasse C1
Die beim C1-Führerschein anfallenden Kosten lassen sich in der Regel vorab nicht genau beziffern, denn diese werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. So spielt unter anderem der Wohnort eine wichtige Rolle, denn die Preise der Fahrschulen variieren regional. Darüber hinaus ist auch das Können des Fahrschülers ausschlaggebend, denn dieses bestimmt die Anzahl der nötigen Fahrstunden.
Zur Orientierung haben wir nachfolgend die anfallenden Posten sowie deren durchschnittliche Preise für den Führerschein der Klasse C1 zusammengestellt:
- Grundbetrag der Fahrschule: 400 Euro
- Fahrstunde: je 65 Euro
- Sonderfahrt: je 70 Euro
- Gebühr für die Theorieprüfung: 75 Euro
- Gebühr für die Praxisprüfung: 120 Euro