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Kontaktbeschränkungen gelten auch für Autofahrer und Mitfahrende
Als Reaktion auf das sich immer unkontrollierter ausbreitende Coronavirus beschlossen Bund und Länder im November 2020 einen erneuten Lockdown, wenn auch nicht mit ganz so drastischen Maßnahmen wie im Frühjahr. Kernpunkt der neuen Maßnahmen sind die Kontaktbeschränkungen insbesondere im privaten und freizeitlichen Bereich.
Dabei gilt bundesweit die Regel, dass sich so wenig Menschen wie möglich treffen sollen: Maximal zehn Leute dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen, vorausgesetzt, es handelt sich nur um Angehörige aus höchstens zwei Haushalten.
Selbstverständlich gelten die Corona-Regeln auch für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Was Sie während der Autofahrt und beim Tanken beachten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Corona-Regeln beim Autofahren in Deutschland
Die derzeitigen Kontaktbeschränkungen gelten auch im Auto. Nach den derzeitigen Corona-Regeln ist das Autofahren zu zweit erlaubt. Wie viel Personen maximal in einem privaten Fahrzeug mitfahren dürfen, lesen Sie hier.
Die Maskenpflicht gilt normalerweise nicht in privaten Autos. Dennoch ist es ratsam, eine Schutzmaske zu tragen, wenn Sie von einer Person aus einem anderen Haushalt begleitet werden. In Fahrschulen hingegen ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben. Allerdings schreiben die Verkehrsregeln dabei vor, dass das Gesicht des Fahrers trotzdem erkennbar sein muss.
Weitere Corona-Regeln für Autofahrer haben wir in diesem Abschnitt zusammengefasst.
Während der Corona-Pandemie Autofahren: Anzahl der erlaubten Personen im Wagen
Wie bereits eingangs erläutert, dürfen sich nur noch die Angehörigen von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen, wobei die Anzahl auch höchstens zehn beschränkt. Inzwischen appellieren die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten an die Bürger, ihre Kontakte noch weiter zu reduzieren, sodass weitere Kontaktbeschränkungen nicht ganz unwahrscheinlich sind (Stand: 16.11.2020).
Diese Corona-Regeln müssen auch Autofahrer beherzigen, sofern sie nicht allein unterwegs sind. Das bedeutet beispielsweise Folgendes:
- Eine Familie bestehend aus Eltern und drei Kinder darf zusammen im Auto fahren.
- Ein Autofahrer darf seine drei Freunde nicht im Auto mitnehmen, wenn diese aus drei verschiedenen Hausständen stammen.
Eine juristische Schwierigkeit steckt dabei in der Frage, ob ein privates Kraftfahrzeug zum öffentlichen Raum zählt, in dem diese Kontaktbeschränkung gilt. Das Amtsgericht Stuttgart verneint diese Frage (8.9.2020, 4 OWi 177 Js 68534/29). Andere Gerichte können über diese Frage aber ganz anders entscheiden.
In Bayern und Hamburg gelten die kontaktbeschränkenden Corona-Regeln auch beim Autofahren mit Freunden. Denn in diesen Bundesländern wurden die Vorschriften auf den privaten Raum ausgeweitet.
Unabhängig von den geltenden Corona-Regeln für Autofahrer sollten Sie nicht unbedingt notwendige Fahrten mit anderen vermeiden, wenn Sie mit ihnen nicht zusammen in einer Wohnung leben.
Autofahren während der Corona-Pandemie – nur mit Maske?
Anders als in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr gilt im privaten Auto keine Maskenpflicht – nicht einmal, wenn dabei Personen aus zwei Haushalten aufeinandertreffen. Dennoch ist in diesem Fall ratsam, vorbeugend die Maske aufzusetzen. In der Fahrschule hingegen gilt eine Maskenpflicht für alle Insassen.
Allerdings gelten beim Maskentragen während der Corona-Pandemie bestimmte Regeln für Autofahrer:
- § 23 Abs. 4 StVO schreibt vor, dass Fahrer ihr Gesicht nicht bis zur Unkenntlichkeit verhüllen oder verdecken dürfen. Achten Sie darauf, dass Ihr Gesicht trotz Maske weiterhin erkennbar bleibt. Anderenfalls könnte Ihnen im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld drohen.
- Brillenträger müssen außerdem darauf achten, dass ihre Brillengläser beim Tragen der Maske nicht beschlagen. Diese dürfen keinesfalls zu einer Beeinträchtigung der Sicht führen.
Tipp: Bewahren Sie die Maske in der Seitenablage oder im Handschuhfach auf und hängen sie sie nicht an den Rückspiegel. Letzteres beeinträchtigt Ihre Sicht und lenkt vom eigentlichen Verkehrsgeschehen ab.
Video zur Frage, ob die Maske am Steuer erlaubt ist oder ob ein Bußgeld droht
Weitere Corona-Regeln für Autofahrer
Tankstellen, Werkstätten und Prüfstellen sind derzeit normal geöffnet. Achten Sie dort unbedingt auf den Mindestabstand zu anderen Menschen und tragen Sie eine Maske. Außerdem wird empfohlen, wenn möglich bargeldlos zu bezahlen.
Aktuell können Sie in ganz Deutschland mit dem Auto fahren trotz der Corona-Pandemie. Auf private und touristische Reisen und Tagesausflüge sollen die Deutschen dennoch verzichten, soweit diese nicht unbedingt notwendig sind.
Auslandsreisen sind innerhalb der meisten Länder der Europäischen Union möglich. Allerdings warnt das Auswärtige Amt vor Reisen, weil die meisten Staaten bereits als Risikogebiete eingestuft werden. Informieren Sie sich vorab, welche Corona-Regeln für Autofahrer am Reiseziel gelten.
Tschechien, Frankreich und Dänemark haben ihre Grenzen für Touristen geschlossen. Alle anderen Grenzen sind noch offen (Stand: 16.11.2020).