FAQ: Dauerparken
Es ist nicht definiert, wie lange Sie im öffentlichen Straßenland parken dürfen. Geben keine Verkehrszeichen eine Höchstparkdauer vor, ist das Dauerparken erlaubt. Zudem können private Parkflächen gemietet werden. So kann auch im Parkhaus ein Dauerparken per Mietzahlungen möglich sein.
Ist für den Parkplatz eine Höchstparkdauer vorgegeben, ist diese zu beachten und Sie dürfen nur so lange dort stehen, wie angegeben. Ein Dauerparken ist dann nicht zulässig und kann zu Sanktionen und im schlimmsten Fall zum Abschleppen führen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bei Anhängern ist das Dauerparken gemäß StVO verboten. Ohne Zugfahrzeug ist ein Abstellen auf der Straßen für höchstens zwei Wochen zulässig. Mehr zu den Regelungen bei Anhängern finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Bußgelder fürs unerlaubte Dauerparken
TBNR | Verstoß | Bußgeld |
---|---|---|
113280 | durch Verkehrszeichen angezeigte Höchstparkdauer überschritten | 20 EUR |
113281 | ... mehr als 30 Minuten | 25 EUR |
113282 | ... mehr als 1 Stunde | 30 EUR |
113283 | ... mehr als 2 Stunden | 35 EUR |
113284 | ... mehr als 3 Stunden | 40 EUR |
112396 | Kfz über 7,5 t besonderen Gebieten zu untersagten Zeiten geparkt | 30 EUR |
112397 | Anhänger über 2 t besonderen Gebieten zu untersagten Zeiten geparkt | 30 EUR |
112398 | Anhänger ohne Zugfahrz länger als 2 Wochen geparkt | 20 EUR |
Video: Alles Wichtige zum Dauerparken
Dauerparken: Eine kurze Definition
Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) beginnt das Parken ab einer Standzeit von drei Minuten oder wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt. Es ist nicht definiert, ab wann von einem Dauerparken auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen gesprochen werden kann. Darüber hinaus gibt es ebenfalls keine Regelungen, die das Dauerparken untersagen. Das bedeutet, dass das Dauerparken mit einem Pkw oder Motorrad nicht grundsätzlich verboten ist. Wann ein Verkehrsteilnehmer also zum Dauerparker wird, ist gesetzlich festgelegt.
Dies gilt solange, wie Verkehrszeichen keine Höchstparkdauer vorgeben. Ist eine solche angegeben, muss das Fahrzeug nach Ablauf dieser weggefahren werden. Bleiben Sie dann länger als erlaubt dort stehen, müssen Sie mit Verwarn- und Bußgeldern rechnen.
Handelt es sich um einen privaten Parkplatz oder ein Parkhaus, drohen Vertragsstrafen, die durch den Betreiber festgelegt werden und durchaus höher ausfallen können als Verwarngelder. Auf privaten Parkplätzen und in Parkhäusern kann es zudem möglich sein, Stellflächen gegen eine Gebühr zu mieten. Hier ist das Dauerparken für Sie dann selbstverständlich immer erlaubt. So kann beispielsweise auch eine Dauerparkkarte ausgegeben werden, um Zugang zum Parkplatz zu gewährleisten.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf einem privaten Grundstück ab, sollte die Erlaubnis des Eigentümers vorliegen und Sie sollten klären, ob es sich um einen Dauerparkplatz handelt. Gleiches gilt beim Dauerparken auf Gemeinschaftseigentum. Gehört Ihnen das Grundstück, müssen Sie weder für Pkw, Anhänger noch Wohnmobil Vorgaben zum Dauerparken beachten.
Dauerparken mit Anhänger oder Wohnmobil: Was gilt
Wo mit Pkw und Motorrad das Dauerparken am Straßenrand erlaubt ist, sieht das bei Anhängern und Wohnmobilen schon etwas anders aus. Je nach gesetzlichen Bestimmungen ist das Dauerparken entweder gänzlich untersagt oder zu bestimmten Zeiten nicht erlaubt.
Bezüglich des Abstellens eines Anhängers ist in § 12 StVO Folgendes festgelegt:
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Ist der Anhänger zudem schwerer als 2 Tonnen, ist ein Parken zwischen 22.00 und 06.00 Uhr in Wohngebieten ebenso unzulässig wie in Gebieten, die der Erholungen dienen, sowie in Kur- oder Klinikgebieten. Gleiches gilt, wenn es sich um ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen handelt. Das Verbot gilt auch an Sonn- und Feiertagen.
Fahren Sie also ein Wohnmobil, das mehr als 7,5 Tonnen wiegt, ist in den genannten Gebieten das Dauerparken nicht erlaubt. Ein leichteres Wohnmobil können Dauerparker in der Regel dort abstellen, wo es zulässig ist und wo sie niemanden behindern oder gefährden. Besondere Parkflächen für Wohnmobile können auch durch Zusatzzeichen ausgewiesen sein. Zudem ist es oftmals möglich, einen Parkplatz fürs Wohnmobil anzumieten.
Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, drohen Ihnen beim unerlaubten Dauerparken Sanktionen. Teuer wird es dann, wenn ihr Fahrzeug oder Anhänger abgeschleppt wird. Denn als Verursacher müssen Sie die Kosten tragen.